Frauen sind in Führungsgremien untervertreten. Angesichts der Grenzen von Anreizen: Wie sieht ein nationaler Aktionsplan aus?
(26.3957)- Tip
- Interpellation
- Status
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 26.3957
- Cumenzament
- 19-06-2026
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20263957
- Miriam LocherSozialdemokratische Partei
- Jessica JaccoudSozialdemokratische Partei
- Anna-Béatrice SchmaltzDie Grünen
- Departement des Innern
- Michèle Dünki-BättigSozialdemokratische Partei
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesFrauen sind in Führungsgremien untervertreten. Angesichts der Grenzen von Anreizen: Wie sieht ein nationaler Aktionsplan aus?
- Antwort BR / Büro
Für den Bundesrat ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Zugang zu Führungspositionen in der Wirtschaft und bei der Kandidatur für politische Ämter ein wichtiges Anliegen.
1. Mit ihrem Informationsangebot trägt die Bundeskanzlei zur Sensibilisierung für politische Ämter bei. So informiert sie mithilfe des Leitfadens für die Nationalratswahlen für Gruppen, die Kandidaturen aufstellen möchten, die Verantwortlichen darüber, wie die Wahlchancen von Kandidatinnen erhöht werden können (Zusammensetzung der Wahllisten usw.). Das Kreisschreiben des Bundesrats an die Kantonsregierungen dient seinerseits der Information über die Vertretung von Frauen im Parlament. Darüber hinaus verbreitet die Bundeskanzlei über ihre Kanäle Informationen zum Thema Frauen in der Politik (Stimmrecht der Frauen, Frauenanteil in den Parteien usw.). Im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2027 ist vorgesehen, diese Massnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 (s. www.gleichstellung2030.ch/de/1.1.2.8) weiter zu verstärken. Der für 2030 vorgesehene Schlussbericht wird zeigen, ob die Ziele der Gleichstellungsstrategie 2030 erreicht werden konnten. Was die kommunale Ebene anbelangt, so sind hier die Gemeinden gefordert, mit geeigneten Massnahmen Frauenkandidaturen für Exekutivämter zu fördern.
2. Die Verpflichtung der grossen (Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR; SR 220) börsenkotierten Gesellschaften zur Berichterstattung im Vergütungsbericht gemäss Artikel 734f OR gilt für den Verwaltungsrat erst ab dem Geschäftsjahr 2026 und für die Geschäftsleitung ab dem Geschäftsjahr 2031 (Art. 4 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des Obligationenrechts vom 19. Juni 2020). Die entsprechenden Berichte werden erst 2027 (resp. 2032) vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es folglich verfrüht, Verschärfungen zu prüfen. Vorerst müssen erste Erfahrungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung gesammelt werden. Diesbezüglich sieht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann vor, im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 eine Analyse der Umsetzung von Art. 734f OR durchzuführen.
Der Schillingreport 2025 (https://www.schillingreport.ch/de/), der seit 20 Jahren die Zusammensetzung der Geschäftsleitungen und seit 15 Jahren die Verwaltungsräte der 100 grössten Schweizer Arbeitgeber untersucht, zeigt bereits vor Ablauf der Übergangsfristen eine positive Entwicklung, auch wenn sich diese in den letzten Jahren abgeflacht hat (Stichtag war der 31.12.2025): Der Frauenanteil stieg in den Geschäftsleitungen von 4 % (2006) auf 22 % (2025; 2024: 22 %) und in den Verwaltungsräten von 10 % (2010) auf 34 % (2025; 2024: 33 %).
3. Der Bundesrat steuert die bundesnahen Unternehmen und Anstalten insbesondere mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Dabei erwartet er von allen Unternehmen eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der Personalpolitik liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen und Anstalten. In Bezug auf den Anteil beider Geschlechter im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten gilt eine Zielquote von mindestens 40 % bis Ende 2027. Die Zielerreichung wird jährlich überprüft und im Kaderlohnreporting ausgewiesen. Zuletzt erfüllten 65 Prozent der Unternehmen und Anstalten (17 von 26) die Vorgabe für den Geschlechteranteil; zwei Unternehmen wiesen einen Frauenanteil von weniger als 30 Prozent auf.
In Analogie zum Vorgehen in früheren Jahren wurde das EFD (EPA) im Oktober 2023 beauftragt, dem Bundesrat im Laufe des Jahres 2027 eine Erneuerung der Zielvorgabe auf den 1. Januar 2028 zu beantragen. Weitergehende Massnahmen sind nicht vorgesehen.
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- In leitenden Funktionen schreitet die Durchmischung langsam voran und stagniert bei den kommunalen Exekutiven (27 %). Sind die derzeitigen Massnahmen ausreichend, um die Ziele der Gleichstellungsstrategie 2030 zu erreichen?
- Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund der für die Verwaltungsräte festgelegten Frist bis 2026 bereit, strengere Massnahmen in Betracht zu ziehen, wenn die Zahlen bestätigen, dass das Prinzip «comply or explain» nicht ausreicht?
- Welche konkreten Massnahmen will der Bundesrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde ergreifen, um von den bundesnahen Betrieben (SBB, Post, Swissmedic) zu fordern, dass sie eine Vorbildrolle einnehmen und schneller Frauen in ihre Führungsgreminen aufnehmen?
Beim Zugang für Frauen zu Führungspositionen zeigt sich ein eklatanter historischer Rückstand. Wie swissinfo.ch berichtet, hat die späte Einführung des Frauenstimmrechts (1971) die systematische gläserne Decke verankert. Auch wenn die rechtlichen Hindernisse abgebaut wurden, bestätigen die Daten des Bundes, dass die Gleichstellung dort, wo Entscheidungen getroffen werden, nach wie vor fehlt:
- In politischen Entscheidungsgremien: Während der Anteil auf kantonaler Ebene durchschnittlich 34 Prozent beträgt, stagniert er auf kommunaler Ebene. Frauen machen nur 27 Prozent der Führungskräfte auf kommunaler Ebene und gerade einmal 19 Prozent der Vorsitzenden aus. Diese Blockierung auf der ersten Ebene unseres föderalistischen Systems lässt die Quelle für den nationalen politischen Nachwuchses austrocknen.
- Im Bundesparlament: Nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2019 (42 % Frauen), kam es in der Legislaturperiode ab dem Jahr 2023 zu einem besorgniserregenden Rückschlag und der Frauenanteil sank auf 38,5 Prozent (77 Sitze).
- In der Verwaltung und im halböffentlichen Sektor: Trotz der Bundesrichtlinien für bundesnahe Betriebe (SBB, Post, Swissmedic) tun sich die Führungskräfte schwer mit der Durchmischung. Der Wandel verläuft dort zu langsam.
Diese Asymmetrie schadet der Demokratie. Eine offizielle Umfrage (RTS) hat gezeigt, dass Frauen Institutionen weniger Vertrauen entgegenbringen als Männer: Weniger als die Hälfte meint, dass das Parlament die Bevölkerung angemessen repräsentiert. Mit der Revision des Aktienrechts (2021) wurden Richtwerte eingeführt (30 % Frauen in Verwaltungsräten, 20 % in Führungsgremien von grossen börsenkotiert Unternehmen). Allerdings sieht das Prinzip «comply or explain» keine Sanktionen vor. Die Entscheidungsgremien der Schweiz sind nach wie vor eine sich selbst erhaltende Männerbastion.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0