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Eine schwarze Liste gegen sexuelle Übergriffe in der Kinderbetreuung

(26.3823)MotionStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz18-06-2026
Profil
Tip
Motion
Status
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Parlament
Schweiz
Numer
26.3823
Cumenzament
18-06-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20263823
Contribuziuns(63)
Cronologia(3)
  • Antrag: Ablehnung
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Eingereicht
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Eine schwarze Liste gegen sexuelle Übergriffe in der Kinderbetreuung
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist derzeit daran, in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse (unter anderem Motion 23.4191 Funiciello «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten»; Postulat 24.3472 RK-NR «Sexueller Missbrauch in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz»; Postulat 24.3334 Kamerzin «Ausweitung der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen») einen umfassenden Bericht zu sexuellem Missbrauch von Minderjährigen zu erarbeiten. Der Bericht wird das Thema in verschiedenen Sozialisationsbereichen untersuchen, darunter auch im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung.

     

    Als Grundlage für diesen Bericht werden eine wissenschaftliche Studie, die unter anderem eine Bestandesaufnahme der Datenlage und der Präventionsmassnahmen in der Schweiz erstellt, ein Rechtsgutachten zu den verfassungsmässigen Grundlagen für Massnahmen auf Bundesebene sowie ein Rechtsvergleich mit verschiedenen Ländern in Europa erarbeitet. Der Bundesratsbericht wird spätestens Ende 2027 vorliegen und einen Plan enthalten mit Massnahmen, die mit Akteuren aus den verschiedenen Bereichen und interkantonalen Konferenzen sowie der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Das Engagement aller Akteure ist für die Prävention von sexuellem Missbrauch zentral.

     

    Im Rahmen dieser Arbeiten wird der Bundesrat auch die Möglichkeit der Anpassung von bestehenden oder Schaffung von neuen rechtlichen Grundlagen für schweizweite sogenannte schwarze Listen prüfen, auf welchen Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Sexualdelikten ihre Berechtigung, mit Kindern zu arbeiten, verloren haben.

     

    Weil der Bundesrat den laufenden Prüfarbeiten nicht vorgreifen möchte, beantragt er die Ablehnung der Motion.



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf für eine schweizweite schwarze Liste in Kindertagesstätten auszuarbeiten, ähnlich der Liste, welche die EDK führt. Hiermit können zukünftig potentielle sexuelle Übergriffe an Kleinkindern verhindert werden.

  • BegründungTEXT

    In der Schweiz kam es in verschiedenen Kantonen zu sexuellen Übergriffen in Kindertagesstätten. Der Fall eines Betreuers in Winterthur und Bern mit über 50 Übergriffen löste einen Skandal aus. Aber seither kam es auch im Welschland zu ähnlichen, tragischen Vorfällen. Die Kleinkinder können sich gar nicht wehren. Selbst bei Meldungen durch die Kinder bzw. Eltern stellen sich oft juristische Beweisprobleme. Kleinkinder können durch sexuelle Übergriffe durch Kitapersonal über längere Zeit traumatisiert und langfristig geschädigt sein. 

     

    Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen (EDK) führt eine sogenannte schwarze Liste, auf welcher Personen aufgeführt werden, die aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen wie Sexualdelikten ihre Unterrichtsberechtigung verloren haben. Die Liste wird von der Rechtsabteilung des Generalsekretariats der EDK geführt. Diese soll verhindern, dass gemeldete Lehrpersonen in anderen Kantonen tätig werden können. Das Instrument füllt eine Lücke, weil Schulen bei Mehrfachanstellungen frühzeitig über Probleme informiert werden. 

     

    Ein solches Instrument fehlt bei Kitas bisher gänzlich, dabei wäre es dort noch viel wichtiger. Der überkantonale Informationsaustausch in diesem Bereich ist zentral. Dies unterstützen auch die entsprechenden Verbände. So kann verhindert werden, dass durch eine zentrale Liste übergriffige Betreuer unbemerkt den Kanton wechseln können, um sich dort wieder anstellen zu lassen. Denn einen Strafregistereintrag gibt es erst nach einem abgeschlossenen Strafverfahren. Eine Liste kann aber bereits pendente, strafrechtliche Fälle aufnehmen. 

     

    Nebst verbindlichen Schutzkonzepten in Kitas sind solche schwarze Listen, worin bereits hängige Fälle aufgenommen werden sollen, zentral. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eines Einzeltäters müssen dem Kinderschutz und der körperlichen Integrität von Kindern untergeordnet werden. Beschuldigungen betr. sexuellen Übergriffen, die straflos enden, werden wieder von der Liste gelöscht. Der Bund ist hier gefordert.

     

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0