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Ausbildungsunterstützung analog Kindergeld bis nach der Lehre

(KA 30276)Kleine Anfragen
Liechtenstein10-06-2026
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 30276
Cumenzament
10-06-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
30276
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Cronologia(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 12. Juni 2026HTML
    12 da zercladur 2026

    zu Frage 1:

    Die vorliegenden Fragen können im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht seriös beantwortet werden. Wenn eine grundsätzliche Prüfung einer Ausbildungsunterstützung gewünscht ist, empfehlen wir darum dies im Rahmen eines Postulates klären zu lassen. Zuletzt befasste sich die Postulatsbeantwortung betreffend finanzielle Entlastung von Familien (BuA Nr. 107/2022) mit dieser Thematik. Damals kam die Regierung zum Schluss, dass dieses neue Element nicht sinnvoll ist.

    Aus Sicht der Regierung gilt es bei Vergleichen mit der Schweiz immer das gesamte Bild im Auge zu behalten. Auch wenn einzelne Elemente in der Schweiz länger oder grosszügiger unterstützt werden, zeigt der Blick auf das frei verfügbare Einkommen ein differenzierteres Bild.

    zu Frage 2:

    Siehe Antwort 1.

    zu Frage 3:

    Siehe Antwort 1.

  • Frage vom 10. Juni 2026HTML
    10 da zercladur 2026

    In Liechtenstein erhalten Familien bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Kindergeld von 360 Franken pro Kind. Durchschnittlich dauert jedoch eine Lehre heutzutage 3 bis 4 Jahre, was bei einem Abschliessen der obligatorischen Schulpflicht mit 16 einem Abschluss der Lehre mit 19 oder 20 Jahren entspricht. Anhand der Kinderkostentabelle des Kantons Zürich kostet ein Kind im Schnitt rund 1700 Franken pro Monat im Alter zwischen 18 bis 21 Jahren. Ein durchschnittlicher Lehrlingslohn im 3. und im 4. Lehrjahr beläuft sich auf ca. 1200 bis 1300 Franken. Bei Jugendlichen die höhere Schulen besuchen wird gar kein Zusatzeinkommen generiert. Für die Eltern bedeutet dies in diesen zwei Jahren einen grossen finanziellen Aufwand.

    Hierzu meine Fragen:

    1. Könnte sich die Regierung eine Ausbildungsunterstützung analog dem Kindergeld für wohnhafte in Liechtenstein vorstellen?
    1. Gäbe es eine Möglichkeit, bei der solche Unterstützungen nicht ins Ausland exportiert werden müssten?
    1. Sähe die Regierung eine solche Unterstützung als gewinnbringend und als familienpolitische Massnahme?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0