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Umsetzung Öffentlichkeitsprinzip

(M 186)MotionBeantwortet
Nidau (BE)22-11-2018
Profil
Titel cumplet
Motion Umsetzung Öffentlichkeitsprinzip
Tip
Motion
Status
Beantwortet
Parlament
Nidau (BE)
Numer
M 186
Cumenzament
22-11-2018
Activ
Na
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
M 186
Contribuziuns(22)
Cronologia(2)
  • Beschluss GemeinderatBeantwortet
    Gemeinderat Nidau
  • Eingereicht
Documents(1)
Texts(2)
  • Antwort des GemeinderatesHTML

    Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen des Vorstosses. Der demokratische Staat hat eine Informationspflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Öffentlichkeit über Leistungen, Tätigkeiten und Beschlüsse von Exekutive und Verwaltung zu orientieren ist. Die Kommunikation ist damit eine Kernaufgabe jeder Behörde.

    Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat eine professionelle Kommunikation als Legislaturziel verankert, ein neues Informationskonzept verabschiedet und per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Das Informationskonzept orientiert sich am Grundsatz, dass die Kommunikation die politische Partizipation fördern, das staatliche Handeln legitimieren und Vertrauen in die Behördentätigkeit stiften soll. Zu diesem Zweck soll transparent, sachlich und wahrheitsgetreu informiert werden. Dem Kollegialitätsprinzip entsprechend spricht der Gemeinderat als Stadtregierung mit einer Stimme.

    Gemäss dem Informationskonzept macht die antragsstellende Stelle in jedem Antrag an den Gemeinderat für das jeweilige Geschäft konkrete Vorschläge, wie darüber informiert werden soll. Nach jeder Gemeinderatssitzung erarbeitet die Stadtkanzlei daraus eine Mitteilung des Gemeinderats. Diese wird durch die Stadtkanzlei gemäss Medienverteiler verschickt sowie sowohl auf der Website als auch im Anzeiger publiziert. Die Mitglieder des Gemeinderats, die Mitglieder des Stadtrats und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden per E-Mail mit dem Link auf die Website bedient.

    Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass mit einer konsequenten Umsetzung des Konzepts dem Anliegen weitgehend entsprochen werden kann. Die Ausarbeitung eines Reglements erachtet der Gemeinderat deshalb momentan nicht als zielführende Massnahme. Wichtig erscheint hingegen die Umsetzung und Etablierung der neuen Instrumente. Anschliessend sollen diese Beurteilt und dem Stadtrat berichterstattet werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb die Annahme als Postulat.

  • VorstossHTML

    Antrag

    Der Gemeinderat wird gestützt auf das Gesetz über die Information der Bevölkerung des Kantons Bern (IG; BSG 107.1) beauftragt, ein Reglement auszuarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss zu unterbreiten. Insbesondere soll darin die Bekanntmachung gemeinderätlicher Beschlüsse mittels Publikation im amtlichen Anzeiger geregelt werden (Geheimnisvorbehalt gemäss IG von Amtes wegen zu beachten). Ob die gemeinderätlichen Beschlüsse begründet oder unbegründet publiziert werden liegt im Ermessen des Gemeinderates. Mitglieder des Stadtrates sollen vom Gemeinderat eine schriftliche Begründung verlangen können.

    Begründung

    Die spärliche Berichterstattung des Gemeinderates gegenüber dem Stadtrat und gegenüber der Öffentlichkeit wurde in der letzten Legislatur, sowie in der aktuellen Legislaturperiode, mehrfach zu recht kritisiert. Die Stadt Nidau verfügt zwar seit 2008 über ein Informationskonzept (SRS 161.13), dieses erscheint jedoch mit Blick auf die tatsächlich ergangene Kommunikation als nicht umgesetzt. Die teils unklare, teils widersprüchliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Geschäft Traktandum Nr. 11 der heutigen Stadtratssitzung (Seewassernutzung) zeigt beispielhaft weshalb der Bedarf nach einer verbindlichen Regelung besteht. Es ist unhaltbar, dass der Stadtrat und die Bevölkerung Informationen über sogenannt gut unterrichtete Quellen und andere inoffizielle Kanäle beziehen müssen. Diese unsichere Informationslage führt unweigerlich dazu, dass der Gemeinderat sich regelmässig in Erklärungsnot begibt.

    Zuletzt sei darauf hinzuweisen, dass von bundesrechtswegen das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt herrscht und nicht umgekehrt. Aus all diesen Gründen ist es auch im Interesse des Gemeinderates, eine klare Regelung der Berichterstattung/Information anzustreben.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0