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Langfristig statt laufend neu: AMM-Angebote mit Perspektive (Richtlinienmotion)

(2025.GRPARL.479)MotionAnnahme
Grosser Rat Bern (BE)01-09-2025 – 10-06-2026
Discurs(16)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
16 Resultats
  • Discurs
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Sie haben die Motion angenommen.
  • Discurs
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Also, wenn du nicht wandelst, darfst du nicht reden. (Grossrätin Plüss-Zürcher fragt, ob sie auf eine Aussage von Grossrat Vögeli reagieren dürfe. / La députée Plüss-Zürcher demande si elle peut réagir à l’intervention du député Vögeli.) Nein. Nein, nein. Nein, nein. (Heiterkeit / Hilarité) Entschuldigung, ich habe gemeint, du wollest wandeln. Nein, wir sind in einer reduzierten Debatte. Ihr könnt das sonst bilateral klären, okay?

    Also, dann kommen wir zur Abstimmung. Das Traktandum 119 kommt als Motion zur Abstimmung. Wer dieser Motion zustimmen will, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

  • Discurs
    Sibylle Plüss-Zürcher(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Sibylle Plüss-Zürcher, Boll (FDP), Motionärin. Danke – nicht, um zu wandeln. Ich danke Ihnen allen für die angeregten Diskussionen. Ich möchte gerne Kollege Tobias Vögeli ... (Die Sprecherin wird von der Präsidentin unterbrochen. / La présidente interrompt l’oratrice.)
  • Discurs
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Dann wünscht die Motionärin noch einmal das Wort, um zu wandeln. Ich gebe das Wort Grossrätin Sibylle Plüss-Zürcher.
  • Discurs
    Discurs
    Grosser Rat
    Raphael Lanz, WEU-Direktor. Ich darf Ihnen die Haltung des Regierungsrates zu dieser Motion erläutern. Ich bin nicht ganz sicher, ob es etwas nützt, aber ich mache es trotzdem. Das Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar: mehr Planungssicherheit, weniger Administration, mehr Kontinuität. Aber der Regierungsrat ist der Auffassung, dass der vorgeschlagene Weg nicht in die richtige Richtung geht.

    Erstens: Das Beschaffungsrecht ist aus Sicht des Regierungsrates eindeutig, die Vertragszeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Längere Laufzeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und aus Sicht des Regierungsrates nicht als generelle Lösung für einen ganzen Leistungsbereich.

    Zweitens: Aus Sicht des Regierungsrates schmälern zehnjährige Verträge den Wettbewerb. Weniger Wettbewerb bedeutet weniger Qualität, weniger Innovation und höhere Kosten.

    Drittens: Selbstverständlich sind Ausschreibungen aufwendig für die Verwaltung, aber auch für die Anbietenden; das ist unbestritten. Dieser Aufwand gehört aber zum System des öffentlichen Beschaffungswesens. Dieser Aufwand allein rechtfertigt es aus Sicht des Regierungsrates nicht, dass man einfach auf die Ausschreibungen verzichtet oder eben diese gar nicht mehr so macht, wie es vorgesehen ist.

    Und viertens: Der Arbeitsmarkt ist dynamisch. Eine Bindung über zehn Jahre nimmt uns die nötige Flexibilität und erschwert eine wirksame Steuerung. Ein Bericht alle fünf Jahre ersetzt aus Sicht des Regierungsrates diese Steuerung nicht.

    Fazit: Diese Motion schwächt den Wettbewerb und die Handlungsfähigkeit, ohne dass sie einen erkennbaren Mehrwert schafft. Deshalb beantrage ich Ihnen aus Sicht der Regierung die Ablehnung dieser Motion.

  • Discurs
    Bruno Martin(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Bruno Martin, Gerolfingen-Täuffelen (EDU), Fraktionssprecher. Wir können es ganz kurz machen. Diese Fachkompetenz haben wir nicht intus, und wir sind von den Ausführungen und den fachkompetenten Vorträgen überzeugt worden. Die Fraktion der EDU wird diese Motion unterstützen. Danke.
  • Discurs
    Simone Leuenberger(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Simone Leuenberger, Uettligen (EVP), Fraktionssprecherin. Ja, diese Motion stellt eine berechtigte Frage, nämlich, wie viel Energie wir in Ausschreibungen investieren wollen und wie viel in die eigentliche Integrationsarbeit. Wer Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren will, braucht erfahrene Fachleute, und diese muss man auch zuerst einmal suchen. Strukturen müssen über Jahre wachsen, Beziehungen müssen gestaltet werden, und deshalb muss man sich schon fragen, ob es immer wieder neue Ausschreibungen braucht.

    Aber: Es ist auch so, dass der Kanton Bern, wir haben es schon gehört, in anderen Bereichen durchaus längere Vertragszeiten vorgesehen hat. Aber gleichzeitig geht es um öffentliche Gelder. Der Kanton muss regelmässig überprüfen können, ob die Angebote wirklich noch den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechen. Was heute funktioniert, muss nicht zwingend auch in zehn Jahren noch die beste Lösung sein.

    Wettbewerb kann auch dazu beitragen, dass die Qualität gesichert und Innovation gefördert wird. Letztlich haben wir eigentlich zwei berechtigte Anliegen, die einander gegenüberstehen, nämlich die Planungssicherheit für die Anbietenden auf der einen Seite und Anpassungsfähigkeit auf der anderen Seite.

    Die Meinungen in der EVP-Fraktion sind ein bisschen verschieden: Die einen gewichten das eine mehr, die anderen das andere. Wir werden sehen, wie wir abstimmen. Für uns ist wichtig – auch wenn es die Motionärin nur im Fraktionsvotum erwähnt hat –, dass die zehnjährige Frist nicht sakrosankt ist und dass man dort allenfalls einfach schauen muss, dass man Lösungen findet ... (Die Präsidentin bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’oratrice de conclure.) ..., die beiden Seiten dienen.

  • Discurs
    Seraina Patzen(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Seraina Patzen, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Ich kann mich sehr vielem anschliessen, das hier schon gesagt worden ist, das auch mein Vorredner gerade gesagt hat. Aus unserer Sicht ist auch klar, dass es in diesem Bereich Planungssicherheit braucht. Es braucht eine Qualitätssicherung, es braucht Kontinuität. Mehr Fluktuation, mehr Ausschreibungen bringen dafür genau nichts. Es braucht eine langfristige Zusammenarbeit mit allen involvierten Partnern, und dafür ist diese Motion wichtig.

    Grundsätzlich sehen wir die Ausschreibungsverfahren in diesem Bereich – nicht nur im AMM-Bereich, aber auch im BIAS-Bereich, in dem sie jetzt gerade bevorstehen – extrem kritisch, weil es eben dazu führt, dass langfristige Zusammenarbeiten verunmöglicht werden, dass das Angebot unter Umständen komplett umgebaut wird und dass Bewährtes einfach aufgegeben wird, weil auf die Preise gedrückt wird.

    Wir haben auch gehört, dass z. B. der Kanton Zürich dies anders macht und in diesem Bereich nicht mehr auf Ausschreibungen setzt. Ich glaube, es ist klar, dass Ausschreibungen nicht einfach in jedem Bereich zum Ziel führen, wie Tobias Vögeli uns das erklären wollte. Ich glaube, es braucht hier eine sehr sorgfältige Analyse, welche Angebote es braucht, und Ausschreibungen sind dafür nicht zielführend. Es ist nicht so, dass der Kanton Bern die AMM-Angebote und die BIAS-Angebote ausschreiben müsste; er macht dies freiwillig. Daher ist es aus unserer Sicht das Mindeste, dass man die Laufdauern so weit als möglich verlängert, um die langfristige Perspektive eben einbringen zu können.

    Wir unterstützen deshalb diese Motion.

  • Discurs
    Grosser Rat
    Jürg Rothenbühler, Rüderswil (Die Mitte), Fraktionssprecher. Wir haben die Haltung, dass bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen ein längerer Planungshorizont sinnvoll sein kann. Kurze Ausschreibungszyklen führen auf allen Seiten zu zusätzlichem Aufwand: Bereits nach Vertragsbeginn fängt schon wieder die Vorbereitung für die nächste Ausschreibung an. (Kurzer Unterbruch der Audio-Übertragung aufgrund eines technischen Problems. / Brève interruption de la diffusion audio due à un problème technique.) Das bindet Ressourcen beim Kanton wie auch bei den Leistungserbringern. Kontinuität schafft also Qualität. Wer langfristig planen kann, investiert eher in Mitarbeiter, eher in Infrastruktur – diesbezüglich muss man auch immer am Ball bleiben –, in die Weiterentwicklung der Angebote. Gleichzeitig wird der Know-how-Verlust reduziert, und die Zusammenarbeit mit den Partnern wird gestärkt.

    Aus Sicht von Die Mitte darf man auch nicht vergessen, dass jede Ausschreibung Kosten verursacht. So kurz angelegte Vergabeverfahren verteuern die Leistung, ohne dass dadurch ein Mehrwert entsteht. Selbstverständlich braucht es weiterhin eine regelmässige Überprüfung, damit man die Qualität und die Zielerreichung sicherstellen kann. Der Grundgedanke eines längeren Planungshorizonts geht also ganz klar in die richtige Richtung.

    Deshalb werden wir von der Mitte-Fraktion diese Motion unterstützen.

  • Discurs
    Tobias Vögeli(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Tobias Vögeli, Bern (GLP), Fraktionssprecher. Diese Motion hat ein berechtigtes und nachvollziehbares Anliegen. Anbieterinnen und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen brauchen Planungssicherheit. Weil hier scheinbar doch auch eine gewisse Unklarheit besteht – zumindest, wenn ich der vorangehenden Votantin zugehört habe –, noch schnell eine Klarstellung: Es geht hier nicht um Betriebe oder Arbeitgeber, die den Stellensuchenden wieder eine Arbeit geben; darum geht es nicht. Es geht um jene, die z. B. Werbungskurse anbieten, Sprach- oder Fachkurse machen, Coachings, Beschäftigungsprogramme, Praxisfirmen, Motivationssemester etc. anbieten. Das sind Dienstleister am Markt, die Leistungen anbieten, die vom Staat eingekauft werden.

    Die von den Motionären vorgeschlagenen Lösungen schiessen trotz Verständnis über das Ziel hinaus. Erstens – das ist ein extrem wichtiger Punkt – widerspricht eine grundsätzliche Vertragslaufzeit von 10 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit auf 15 Jahre der Logik des öffentlichen Beschaffungsrechts. Diesbezüglich verweise ich auf die Antwort des Regierungsrates, erlaube mir aber schon noch den Hinweis, weil es von liberaler Seite kommt ... – dass es von linker Seite unterstützt wird, mag vielleicht noch verständlich sein. Diese Logik ist ein urliberales Anliegen; dieses Beschaffungsrecht haben wir aus einem bestimmten Grund und aus einem guten Grund: weil wir eben einen liberalen Markt wollen. Die GLP will einen liberalen Markt; sie will nicht einfach Klientelpolitik betreiben. In der Motion fehlt denn auch das Argument, warum die pauschale und starre 10- respektive 15-Jahre-Regelung in jedem Fall sachgerecht sein soll, denn bereits heute kann man ja über die 5-Jahres-Regelung hinausgehen – in Einzelfällen, wenn angezeigt ist, dass das sinnvoll ist.

    Zweitens brauchen die arbeitsmarktlichen Massnahmen fachliche Beweglichkeit. Der Arbeitsmarkt verändert sich extrem schnell. Wir haben die Digitalisierung, wir haben neue Kompetenzprofile, wir haben unterschiedliche Zielgruppen, wechselnde konjunkturelle Lagen: Das braucht Anpassungen, und dann muss es eben so sein, dass der Staat, der Kanton in diesem dynamischen Bereich jederzeit prüfen können muss, ob noch die richtigen Leistungen in der richtigen Form eingekauft werden, übrigens gerade im Interesse der arbeitssuchenden Personen.

    Auch mit der vorgeschlagenen Berichterstattungspflicht – alle fünf Jahre – wird nicht eine Steuerung implementiert, denn ein Bericht kann einfach Erkenntnisse liefern, aber – das dürfte der Motionärin als Juristin auch bekannt sein – man kann nachher nicht einfach den Vertrag auflösen. Einen abgeschlossenen vergaberechtlichen Vertrag kann man nur sehr, sehr beschränkt ändern oder auflösen, was ja auch wichtig ist.

    Ich habe gehört, Planungssicherheit sei wichtig. Das stimmt: Planungssicherheit ist wichtig; Rechtssicherheit, Wettbewerb, Qualität ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ... und Anpassungsfähigkeit sind aber zentrale Werte. Übrigens: Deshalb lehnt die Wirtschaft es ja auch ab.

    Die GLP lehnt den Vorstoss mit einer Ja-Stimme ab. Merci.

  • Discurs
    Edith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Edith Siegenthaler, Bern (SP), Fraktionssprecherin. Die SP-JUSO-Fraktion unterstützt diesen Vorstoss. Wir finden diese Forderung sehr sinnvoll. Die arbeitsmarktlichen Massnahmen sind ein wichtiges und sehr erfolgreiches Instrument, um Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir sind als Kanton darauf angewiesen, dass dies gut funktioniert. Dafür braucht es Institutionen, die sich auf die Umsetzung von Massnahmen konzentrieren können. Es kann nicht sein, dass sie hauptsächlich mit den Ausschreibungen beschäftigt sind. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir möchten, dass sie dazu die nötige Planungssicherheit erhalten.

    Planungssicherheit hilft den Institutionen auch, gut qualifiziertes Personal zu finden, denn ständige Hauruck-Übungen führen dazu, dass es schwierig wird, gutes Personal zu finden und v. a. auch zu halten. Planungssicherheit über längere Zeiträume verringert auch die Kosten, weil dann die Ressourcen nicht kurzfristig eingesetzt werden müssen und weil v. a. weniger Ressourcen in diese Anträge fliessen.

    Wir sprechen hier von einer beträchtlichen Summe. Ein Antrag kostet eine Institution etwa 100’000 Franken. Es macht deshalb einen grossen Unterschied, ob man innerhalb von zehn Jahren einen Antrag oder drei Anträge stellen muss. Mit diesen ständigen Anträgen verschwenden wir Ressourcen; Ressourcen, die besser direkt bei den Betroffenen eingesetzt wären, für eine gute Eingliederung, sodass alle im Berner Arbeitsmarkt ihren Platz finden und niemand zurückgelassen wird.

    Die SP-JUSO-Fraktion wird diese Motion unterstützen und bittet Sie, dies auch zu tun.

  • Discurs
    Anne-Caroline Graber(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Anne-Caroline Graber, La Neuveville (UDC), porte-parole de groupe. La motion demande premièrement d’adapter les dispositions cantonales qui règlent les conventions de prestations et les contrats-cadres liés à l’exécution des mesures relatives au marché du travail (MMT), cela pour que la durée contractuelle des prestations MMT soit dorénavant de dix ans avec une prolongation éventuelle de cinq ans. Aujourd’hui, cette durée est de trois ans, avec la possibilité de les renouveler deux fois pour une durée d’une année.

    Deuxièmement, la motion requiert en cas d’acceptation de la première demande que des rapports intermédiaires adressés à l’Office de l’assurance-chômage (OAC) du canton de Berne soient établis tous les cinq ans afin de permettre un contrôle de l’activité des prestataires des services évoqués par la motion.

    Comme le Conseil-exécutif, nous comprenons bien qu’il est désagréable pour les prestataires des services – destinés à améliorer la réinsertion professionnelle des personnes en situation de chômage – de mettre un terme à leurs prestations après trois ans d’activité seulement ou, au plus, après cinq ans, pour autant qu’une demande de prolongation dévoreuse de ressources humaines et financières ait été déposée. Les arguments juridiques et économiques du Conseil-exécutif, à l’appui de sa proposition de rejet de la motion, peuvent se concevoir.

    Toutefois, après une discussion approfondie de la motion et après avoir notamment entendu des explications complémentaires de notre excellent collègue Daniel Bichsel, la majorité des membres du groupe UDC soutiendront la requête de la députée Sibylle Plüss, pour autant qu’elle accepte de porter la durée des contrats de prestations à huit ans au lieu de dix ans ; et ça correspond à ses déclarations et nous la remercions. Merci de votre attention.

  • Discurs
    Sibylle Plüss-Zürcher(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Sibylle Plüss-Zürcher, Boll (FDP), Fraktionssprecherin. Längere Laufzeiten ermöglichen personelle Kontinuität, weniger Fluktuationen und den Auf- und Ausbau von spezifischem Know-how. Sie fördern auch die Qualitätsentwicklung, weil bewährte Methoden nachhaltig weiterentwickelt werden können. Auch für die Teilnehmenden, die im Zentrum stehen, bedeuten stabile Angebote mehr Verlässlichkeit. Davon profitieren nicht nur die Anbieter, sondern auch der Kanton. Wiederkehrende Ausschreibungen während dreier Jahre verursachen einen erheblichen administrativen Aufwand und Investitionskosten.

    Dass solche Modelle möglich sind, zeigt der Kanton Bern selber. Bei der aktuell laufenden Ausschreibung der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) der GSI ist eine Rahmenlaufzeit von acht Jahren vorgesehen. Auch rechtlich ist eine längere Laufzeit nicht ausgeschlossen. Zwar sollte die Laufzeit eines Rahmenvertrags nach der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen in der Regel höchstens fünf Jahre betragen, in begründeten Fällen kann aber bei der Vereinbarung auch bei Rahmenverträgen eine längere Laufzeit festgelegt werden. Der Kanton Zürich geht sogar noch weiter: Seit Oktober 2023 werden Aufträge an Organisationen der Arbeitsintegration nicht mehr dem klassischen Vergaberecht unterstellt und die Verträge werden unbefristet abgeschlossen.

    Für die FDP ist klar, dass die Motion als Richtlinienmotion zu verstehen ist. Wichtig ist eine praxistaugliche Umsetzung mit Qualitätssicherung, klaren Vorgaben und regelmässiger Überprüfung. Wir werden schon heute zweimal pro Jahr auditiert, und wir können auch mit einer mittleren Laufzeit von sieben bis acht Jahren gut leben. Deshalb bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen. Die FDP-Fraktion wird das einstimmig machen. Danke vielmals.

  • Discurs
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Jetzt müsste man Sibylle noch einmal einloggen, dann könnte sie weiterfahren. – Ich gebe Grossrätin Sibylle Plüss-Zürcher als Fraktionssprecherin der FDP noch einmal das Wort. Du hast das Wort.
  • Discurs
    Sibylle Plüss-Zürcher(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Sibylle Plüss-Zürcher, Boll (FDP), Motionärin. Ich spreche hier als Motionärin und später noch als FDP-Fraktionssprecherin. Zuerst lege ich gleich meine Interessenbindung offen: Ich bin Geschäftsleiterin der Actifutura GmbH, einer Tochtergesellschaft von Volkswirtschaft Berner Oberland. Wir betreiben im Bereich Arbeitsintegration zwei Programme, eines auch in Interlaken, und sind deshalb von dieser Thematik betroffen. Ich weiss, wovon ich spreche.

    Die Motion verlangt, die vertragliche Laufzeit für arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) künftig grundsätzlich auf zehn Jahre festzulegen, mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption von fünf Jahren. Gleichzeitig möchte man alle fünf Jahre eine Berichtspflicht einführen. Wichtig ist, dass diese Motion dem Regierungsrat keine Flexibilität nimmt; es ist eine Richtlinienmotion. Sie gibt eine politische Stossrichtung vor, aber sie schreibt keine starre Lösung vor. Der Regierungsrat kann also eine Vertragsdauer von acht Jahren beschliessen, wenn das begründet und zweckmässig ist. Die Motion will einzig verhindern, dass bei solchen Angeboten nur auf drei oder fünf Jahre abgestellt wird.

    Heute haben wir in Interlaken ein Angebot, das nur drei Jahre läuft. Arbeitsmarktliche Massnahmen sind keine beliebig austauschbare Standardleistung; sie beruhen auf qualifiziertem Personal, stabilen Prozessen, regionalen Netzwerken und einer engen Zusammenarbeit mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), dem Kanton, den Teilnehmenden sowie auch den Arbeitgebern. Qualität entsteht nicht kurzfristig, sondern über Jahre hinweg. Gerade deshalb brauchen wir längere Planungshorizonte. Längere Laufzeiten schaffen Planungssicherheit für Personal, Infrastruktur und Investitionen. – Ich werde hier als Fraktionssprecherin weiterreden.

  • Discurs
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsidentin. Dann gehen wir weiter mit Traktandum 119. Das ist eine Motion von Grossrätin Sibylle Plüss-Zürcher: «Langfristig statt laufend neu: AMM-Angebote mit Perspektive». Das ist eine Richtlinienmotion. Die Regierung empfiehlt Ablehnung. Wir befinden uns in einer reduzierten Debatte.

    Somit übergebe ich das Wort ... (Grossrätin Plüss-Zürcher fragt die Präsidentin, wie viel Redezeit ihr zusteht, wenn sie als Motionärin und Fraktionssprecherin spricht. / La députée Plüss-Zürcher demande à la présidente de quel temps de parole elle dispose lorsqu’elle s’exprime en tant que motionnaire et porte-parole de groupe.) Zwei Minuten – oder sonst musst du dich noch einmal einloggen. (Grossrätin Plüss-Zürcher sagt, dass sie sich noch einmal einloggen werde. / La députée Plüss-Zürcher indique qu’elle s’inscrira une deuxième fois.) Also, wir machen es richtig, nicht wahr. Dann hast du das Wort als Motionärin: Grossrätin Sibylle Plüss-Zürcher.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0