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Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle

(25.4410)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz11-11-2025
Profil
Tip
Motion
Status
Überwiesen an den Bundesrat
Parlament
Schweiz
Numer
25.4410
Cumenzament
11-11-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20254410
Contribuziuns(9)
  • Linda De VenturaUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Sicherheitspolitische Kommission NRUrheber/in
  • Gerhard AndreyUrheber/inDie Grünen
  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportFederführendes Departement
  • Marianne Binder-KellerUrheber/inDie Mitte
Cronologia(14)
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • In Ständerat geplant
  • Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
  • In Kommission des Ständerats
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Klare Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums tragen zur Sicherheit der Schweiz in der normalen und in der ausserordentlichen Lage bei. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen ist daher sinnvoll.



    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten, um die Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums in der normalen und in der ausserordentlichen Lage klar zu regeln.

     

    Eine Minderheit der Kommission (Hurter Thomas, Addor, de Quattro, Dobler, Gartmann, Götte, Heimgartner, Hess Erich, Schnyder Markus, Theiler, Tuena, Zuberbühler) beantragt, die Motion abzulehnen. 

  • BegründungTEXT

    Das Haupthindernis für einen wirksamen Schutz des Schweizer Luftraums ist das bestehende Zuständigkeitschaos. Wie der Bundesrat bereits in seinem Drohnenbericht vom 2. März 2022 festgehalten hat, ist unterhalb der Kriegsschwelle unklar, ob Polizei, Kantone, das BAKOM, das BAZL, Skyguide oder die Armee zuständig sind und wer die Koordination sicherstellt. Diese Unklarheit verhindert eine wirksame und rasche Reaktion auf Bedrohungen aus der Luft angesichts neuer Herausforderungen.

    Mit der rasanten technologischen Entwicklung werden Drohnen, elektronische Störmittel und einfache ballistische Raketen auch für nichtstaatliche Akteure verfügbar. Angriffe auf kritische Infrastrukturen, wie etwa Energieanlagen oder Kommunikationszentren, können mit kostengünstigen Mitteln ausgeführt werden. Der zweite Drohnenbericht des Bundesrates vom 26. September 2025 bleibt in dieser Hinsicht offen, da er sich ausschliesslich auf den Verteidigungs- und Kriegsfall konzentriert. Die aktuellen hybriden Bedrohungen, z.B. Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage oder gezielte Störungen des Luftraums, sind jedoch bereits heute Realität und betreffen in erster Linie Zuständigkeiten der zivilen Behörden.

    Damit die Schweiz ihren Luftraum auch in solchen Lagen wirksam schützen kann, braucht es klare rechtliche Grundlagen, verbindliche Zuständigkeiten und eine zentrale Koordination. Nur mit einer solchen institutionellen und rechtlichen Klärung lässt sich der Schutz des Schweizer Luftraums auch angesichts neuer Herausforderungen effizient sicherstellen.

    Schliesslich ist insbesondere die Schaffung eines koordinierten Drohnenabwehrzentrums zu prüfen, in dem Bund, Kantone, Polizei, BAKOM, BAZL und Skyguide koordiniert handeln und Informationen bündeln können. Ein nationales Drohnenabwehrzentrum, das Polizei, Armee und zivile Stellen vernetzt, könnte Informationsflüsse bündeln und die operative Zusammenarbeit verbessern.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0