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Schluss mit der Bewilligungsbremse!

(25.4857)PostulatZugewiesen an die behandelnde Kommission
Schweiz19-12-2025
Profil
Tip
Postulat
Status
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Parlament
Schweiz
Numer
25.4857
Cumenzament
19-12-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20254857
Tractandas
Contribuziuns(22)
Cronologia(8)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Traktandiert
    Nationalrat
Texts(4)
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass die Baubewilligungsverfahren in der Schweiz oftmals zu lange dauern und daher Massnahmen zu deren Beschleunigung ergriffen werden müssen. Der Bundesrat muss dabei aber auch dem Umstand Rechnung tragen, dass bundesrechtlichen Regelungen enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind: Das Baurecht ist nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung grundsätzlich Sache der Kantone. Der Bund hat in diesem Bereich die kantonale Organisations- und Verfahrensautonomie zu beachten (Art. 46 Abs. 3 und Art. 47 BV). Zudem verlangt das Subsidiaritätsprinzip, dass der Bund nur Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen (Art. 43a Abs. 1 BV).

     

    Aufgrund der Aufgabenverteilung im Bereich des Baurechts ist der Bund nur punktuell in die Baubewilligungsverfahren der Kantone involviert. Seine Kenntnisse über die Wirksamkeit konkreter Beschleunigungsmassahmen sind daher beschränkt. Das Fachwissen liegt vielmehr bei den Kantonen und Gemeinden. Diese sind bestrebt und daran interessiert, die Verfahren zu beschleunigen. Bei Bedarf organisieren sie sich selbständig und verfügen über geeignete Gremien für den Erfahrungsaustausch.


    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Schluss mit der Bewilligungsbremse!
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in Rücksprache mit Kantonen und Gemeinden aufzuzeigen, welche organisatorischen, rechtlichen und digitalen Instrumente die Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Wohnungsbau nachweislich beschleunigen.


    Er legt dem Parlament dar, wo Verfahren bereits heute effizient funktionieren, welche bewährten Praxisbeispiele sich für eine Übernahme oder Weiterentwicklung eignen und wie der Bund deren Anwendung in der Praxis gezielt unterstützen kann – insbesondere durch Leitfäden, Wissensplattformen, Anschubfinanzierungen oder Modellvorhaben.


    Der Auftrag beschränkt sich auf Empfehlungen und Unterstützungsangebote. Die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bleibt uneingeschränkt gewahrt. 

  • BegründungTEXT

    Lange und schwer berechenbare Planungs- und Baubewilligungsverfahren verzögern dringend benötigte Wohnbauprojekte, verteuern das Bauen und verschärfen damit die Wohnungsknappheit. Verschiedene Kantone und Gemeinden haben bereits Massnahmen ergriffen, um ihre Abläufe zu straffen, etwa durch Verfahrenskoordination, klare Fristen, Standardisierung, Digitalisierung oder verbesserte Projektvorbereitung. Diese Erfahrungen werden jedoch bislang kaum ausgetauscht.

    Der Bund kann einen wichtigen Beitrag leisten, indem er bestehende Instrumente und bewährte Praxisbeispiele systematisch zusammenstellt, auswertet und in Form von Empfehlungen zugänglich macht. So unterstützt er Kantone und Gemeinden dabei, ihre Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, ohne ihnen Vorgaben zu machen oder in ihre Zuständigkeiten einzugreifen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0