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Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket

(25.8168)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz10-12-2025
Profil
Tip
Fragestunde. Frage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
25.8168
Cumenzament
10-12-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20258168
Contribuziuns(3)
  • Magdalena Martullo-BlocherAuturSchweizerische Volkspartei
  • Departement für auswärtige AngelegenheitenDepartament responsabel
  • NationalratCussegl inizial
Cronologia(3)
  • Erledigt
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
    Nationalrat
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ständemehr bei Volksinitiativen, aber nicht beim EU-Vertragspaket
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die Bundesverfassung kennt die Volksinitiativen auf Teilrevision und auf Totalrevision der Verfassung. Jede Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung unterliegt einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen. Dies würde auch für eine Volksinitiative gelten, welche sich gegen die Übernahme eines EU-Rechtsakts richtet.

     

    Für das Paket Schweiz–EU sieht die Bundesverfassung in den Artikeln 140 und 141 ein fakultatives Referendum mit einfachem Volksmehr vor.

     

    Im Unterschied zu einer Volksinitiative erfordert das Paket Schweiz–EU keine Anpassung der Bundesverfassung, sondern lediglich Anpassungen von Gesetzen beziehungsweise die Schaffung neuer Gesetze. Folglich unterliegt das Paket nicht dem obligatorischen Referendum, wie in Artikel 140 der Bundesverfassung festgelegt.

  • Eingereichter TextTEXT

    - Was passiert bei einer Volksinitiative, die die Übernahme einer neuen EU-Regulierung ausschliesst? 

    - Müsste eine solche Initiative das Ständemehr erreichen? 
    - Falls ja: Warum braucht dann die Unterzeichnung des Vertragspakets mit der Übernahmepflicht kein Ständemehr? 
    - Hat das Volk soviel weniger Recht als die EU in der Schweiz?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0