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Gemeindeverfassung; Änderung (Zuständigkeit für gemeindeübergreifende Grossinvestitionen)

(925142)Bericht und Antrag
Zollikofen (BE)11-05-2020
Profil
Tip
Bericht und Antrag
Numer
925142
Cumenzament
11-05-2020
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
925142
Cronologia(2)
Texts(1)
  • BeschreibungTEXT
    10 da matg 2020

    Zusammenfassung

    Neu sollen auch für Geschäfte von Gemeindeverbindungen (z. B. Sportzentrum Hirzenfeld) die «normalen» Finanzkompetenzen massgebend sein. Die diesbezügliche Sonderregelung, wonach der Grosse Gemeinderat für Sachgeschäfte von Gemeindeverbindungen abschliessend zuständig ist, soweit der auf die Gemeinde entfallende Ausgabenanteil die Zuständigkeit des Gemeinderats überschreitet, soll aufgehoben werden. Gemeindeübergreifende Grossinvestitionen (Gemeindeanteil über 1.5 Mio. Franken) würden somit zukünftig den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

    Auslöser der Verfassungsänderung ist eine vom Parlament erheblich erklärte Motion. Diese verlangt die erwähnte Anpassung der Kompetenzordnung.


    Beschluss

    A) In eigener Kompetenz:

    1.  Die Abstimmungsbotschaft wird genehmigt. 
    2.  Die Motion Mario Morger (glp) und Mitunterzeichnende betreffend "Gemeindeübergreifende Grossinvestitionen müssen vors Volk" wird als erledigt abgeschrieben.

    B) Zu Handen der Volksabstimmung:
    Die Änderung der Gemeindeverfassung wird genehmigt.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0