Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Betreuungsgutscheine ab 2019 auch für Zollikofen
(456769)Zollikofen (BE)15-01-2018
Profil
- Titel cumplet
- Motion Mario Morger (glp) und Mitunterzeichnende betreffend "Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Betreuungsgutscheine ab 2019 auch für Zollikofen"; Erheblicherklärung
- Tip
- Motion
- Status
- Erheblicherklärung
- Parlament
- Zollikofen (BE)
- Numer
- 456769
- Cumenzament
- 15-01-2018
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 456769
Contribuziuns(18)
- Andreas BuserGLP Grünliberale Partei
- Monika Flückiger-BrunnerSP Sozialdemokratische Partei
- Michael FustSP Sozialdemokratische Partei
- Petra Spichiger-RölliSP Sozialdemokratische Partei
- Marceline Stettler-Schwenterparteilos (GFL)
Cronologia(2)
- Eingereicht
Texts(1)
- Beschreibung14 da schaner 2018Zusammenfassung
Der Gemeinderat will die familienergänzende Kinderbetreuung auch in Zukunft fördern. Bereits heute über Details zu beschliessen, erachtet er als verfrüht. Deshalb lehnt er eine Motion mit diesem Anliegen ab.
Die Gemeinde Zollikofen fördert die familienergänzende Kinderbetreuung seit vielen Jahren und baut sie nach Möglichkeit aus. Der Systemwechsel von subventionierten Plätzen zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen soll nach aktuellem Terminplan der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Vorgängig muss jedoch die dazu nötige rechtliche Grundlage (ASIV-Verordnung) angepasst und vom Regierungsrat verabschiedet werden. Für die Umstellung haben die Gemeinden dann Zeit bis zum 1. August 2020.
Die Gemeinde Zollikofen ist im bisherigen System ermächtigt, die Aufwendungen des Vereins Kinderbetreuung Zollikofen (Kibez) für die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum 31. Dezember 2019 dem Lastenausgleich zuzuführen.
Eine von Mario Morger (glp) und Mitunterzeichnenden eingereichte Motion möchte den Termin für die Systemumstellung in der Gemeinde Zollikofen schon heute auf den 1. Januar 2019 festlegen und gleich-zeitig bestimmen, dass auf eine Kontingentierung von Plätzen zu verzichten ist.
Aus Sicht des Gemeinderates ist der Antrag in der Motion zu eng gefasst. Auch die finanziellen Auswirkungen müssen mitberücksichtigt werden. Viele Details zum neuen System sind noch offen und nicht geregelt. Der Gemeinderat will erst dann über den Zeitpunkt der Einführung sowie über eine allfällige
Kontingentierung entscheiden, wenn die neuen Vorgaben bekannt sind. Der Systemwechsel setzt voraus, dass die ASIV-Verordnung als gesetzliche Grundlage angepasst und in Kraft gesetzt ist. Der Gemeinderat beantragt daher, die Motion als nicht erheblich zu erklären.
Über das Geschäft wird der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 befinden.
Beschluss
Die Motion wird in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0