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Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Betreuungsgutscheine ab 2019 auch für Zollikofen

(456769)MotionErheblicherklärung
Zollikofen (BE)15-01-2018
Profil
Titel cumplet
Motion Mario Morger (glp) und Mitunterzeichnende betreffend "Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Betreuungsgutscheine ab 2019 auch für Zollikofen"; Erheblicherklärung
Tip
Motion
Status
Erheblicherklärung
Numer
456769
Cumenzament
15-01-2018
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
456769
Contribuziuns(18)
Cronologia(2)
Texts(1)
  • BeschreibungTEXT
    14 da schaner 2018
    Zusammenfassung
    Der Gemeinderat will die familienergänzende Kinderbetreuung auch in Zukunft fördern. Bereits heute über Details zu beschliessen, erachtet er als verfrüht. Deshalb lehnt er eine Motion mit diesem Anliegen ab.

    Die Gemeinde Zollikofen fördert die familienergänzende Kinderbetreuung seit vielen Jahren und baut sie nach Möglichkeit aus. Der Systemwechsel von subventionierten Plätzen zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen soll nach aktuellem Terminplan der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Vorgängig muss jedoch die dazu nötige rechtliche Grundlage (ASIV-Verordnung) angepasst und vom Regierungsrat verabschiedet werden. Für die Umstellung haben die Gemeinden dann Zeit bis zum 1. August 2020.
    Die Gemeinde Zollikofen ist im bisherigen System ermächtigt, die Aufwendungen des Vereins Kinderbetreuung Zollikofen (Kibez) für die familienergänzende Kinderbetreuung bis zum 31. Dezember 2019 dem Lastenausgleich zuzuführen.
    Eine von Mario Morger (glp) und Mitunterzeichnenden eingereichte Motion möchte den Termin für die Systemumstellung in der Gemeinde Zollikofen schon heute auf den 1. Januar 2019 festlegen und gleich-zeitig bestimmen, dass auf eine Kontingentierung von Plätzen zu verzichten ist.
    Aus Sicht des Gemeinderates ist der Antrag in der Motion zu eng gefasst. Auch die finanziellen Auswirkungen müssen mitberücksichtigt werden. Viele Details zum neuen System sind noch offen und nicht geregelt. Der Gemeinderat will erst dann über den Zeitpunkt der Einführung sowie über eine allfällige
    Kontingentierung entscheiden, wenn die neuen Vorgaben bekannt sind. Der Systemwechsel setzt voraus, dass die ASIV-Verordnung als gesetzliche Grundlage angepasst und in Kraft gesetzt ist. Der Gemeinderat beantragt daher, die Motion als nicht erheblich zu erklären.
    Über das Geschäft wird der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 befinden.

    Beschluss
    Die Motion wird in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0