Sursiglir al cuntegn principal

Für den Schutz vor schädlicher Strahlung! (Millimeterwellen-Initiative)

(VIS 576)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Hängig
Schweiz
Texts(1)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
1 Resultats
  • Eingereichter TextHTML
    Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

    Art. 118 Abs. 2 Bst. d
    2 Er [der Bund] erlässt Vorschriften über:
    d. den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; er sieht vor, dass Millimeterwellen-Frequenzen erst dann zu Fernmeldezwecken genutzt werden dürfen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Nutzung keine schädlichen und lästigen Auswirkungen auf den Menschen und seine natürliche Umwelt zur Folge hat.


    1 SR 101

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0