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Zutritt für Fraktionssekretärinnen und Fraktionssekretäre zum Ratssaal

(25.464)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22-08-2025
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
25.464
Cumenzament
22-08-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20250464
Contribuziuns(6)
  • Büro NRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Staatspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Büro NRZuständige Kommission
  • Staatspolitische Kommission NRZuständige Kommission
Cronologia(9)
  • Erledigt
  • Zurückgezogen
    Büro NR
  • In Kommission des Nationalrats
  • Eingereicht
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Zutritt für Fraktionssekretärinnen und Fraktionssekretäre zum Ratssaal
  • Eingereichter TextTEXT

    Art. 61 Abs. 1 GRN wird wie folgt angepasst:

    lit d bis (neu): die Fraktionssekretärinnen und Fraktionssekretäre, soweit es ihre Funktion erfordert;

  • BegründungTEXT

    Gemäss Art. 61 Abs. 1 Bst. d GRN haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdienste, soweit es ihre Funktion erfordert, Zutritt zum Ratssaal. Dasselbe gilt gemäss Art. 61 Abs. 1 Bst. e GRN für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Mitglied des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler oder das Mitglied des Bundesgerichts begleiten.

    Für die Fraktionssekretärinnen und Fraktionssekretäre fehlt hingegen zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Im Rahmen der Sessionen bzw. der Ratsdebatten unterstützen die Fraktionssekretärinnen und -sekretäre die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten, die zu behandelnden Geschäfte zu koordinieren, vor- und nachzubereiten, inhaltlich zu verfolgen oder damit zusammenhängende organisatorische Tätigkeiten auszuführen, die teilweise eine unverzügliche Reaktion erfordern. Darüber hinaus bilden sie eine wichtige Schnittstelle zu diversen Ansprechpartnern, wie etwa den anderen Fraktionsmitgliedern oder den Parlamentsdiensten. Ihre Funktion im Rahmen von Ratsdebatten ist somit vergleichbar mit derjenigen der Mitarbeitenden der Parlamentsdienste, der Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers sowie des Mitglieds des Bundesgerichts. Die aktuelle Rechtslage führt mithin zu einer erheblichen Benachteiligung der Fraktionssekretärinnen und -sekretäre in der Ausübung ihrer Funktion, namentlich gegenüber den Mitarbeitenden der Mitglieder des Bundesrates. 

    Im Sinne einer Gleichbehandlung und vor allem auch, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Fraktionen und dem Bundesrat herzustellen, ist es angezeigt, dass auch die Fraktionssekretärinnen und -sekretäre Zutritt zum Ratssaal erhalten. Dies unter der Voraussetzung, dass es ihre Funktion erfordert. 

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0