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Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen

(25.405)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Ständerats
Schweiz21-02-2025
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
In Kommission des Ständerats
Parlament
Schweiz
Numer
25.405
Cumenzament
21-02-2025
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20250405
Contribuziuns(8)
  • Simone de MontmollinAuturFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRAutur
  • Departement des InnernDepartament responsabel
  • Florence BrenzikoferAuturDie Grünen
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRCumissiun cumpetenta
Cronologia(14)
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • In Kommission des Ständerats
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Traktandiert
    Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Nationalrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen
  • Eingereichter TextTEXT

    Die zuständige Kommission wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen als Übergangsregelung über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus mit einer genügenden Frist zu verlängern, bis die laufende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) abgeschlossen ist. Die Verlängerung soll für alle bereits eingefrorenen Eizellen gelten.

  • BegründungTEXT

    Seit 2014 ist es Frauen in der Schweiz erlaubt, Eizellen für eine spätere Verwendung kryokonservieren zu lassen. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, Art. 15 Abs. 1) sieht jedoch eine maximale Lagerdauer von zehn Jahren vor. Die erste betroffene Gruppe von Frauen steht per 1. Januar 2027 vor dem Ablauf dieser Frist.

    Der Bundesrat hat am 30. Januar 2025 angekündigt, eine umfassende Revision des FMedG vorzubereiten, welche auch die Lagerdauer neu beurteilen soll. Diese Vernehmlassungsvorlage wird jedoch erst Ende 2026 vorliegen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2027 eingefrorene Eizellen vernichtet werden müssen, obwohl eine Gesetzesänderung dazu in Arbeit ist.

    Der Bundesrat argumentierte in der Antwort auf die Interpellation Nr. 24.3421 (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243421 ), dass eine Übergangslösung nicht ohne Gesetzesänderung möglich sei. Diese Gesetzesanpassung hat durch das Parlament zu erfolgen und soll nun durch eine Kommissionsinitiative angestossen werden. Die gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden, um betroffenen Frauen eine sichere Planungsgrundlage zu bieten und zu verhindern, dass sie ihre kryokonservierten Eizellen verlieren während für die laufende Gesetzesrevision angedacht ist, diese Frist zu verlängern resp. ganz zu streichen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0