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Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten

(23.462)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Nationalrats
Schweiz29-09-2023
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
In Kommission des Nationalrats
Parlament
Schweiz
Numer
23.462
Cumenzament
29-09-2023
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20230462
Contribuziuns(22)
Cronologia(8)
  • Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2028
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • In Kommission des Nationalrats
  • Eingereicht
  • Zustimmung
    Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR
Documents(3)
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Parlament wird eingeladen, gesetzlich festzulegen:

    • 1. welche Leistungen Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten erbringen dürfen;
    • 2. welche Rahmenbedingungen (namentlich Verhaltensvorschriften, Transparenz und Kontrolle) zu schaffen sind, damit fairer Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten gewährleistet ist.
  • BegründungTEXT

    Mit Überweisung der gleichlautenden Motionen 20.3531 / 20.3532 «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» hat das Parlament am 8.3.2022 den Bundesrat beauftragt, ihm die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Der Bundesrat schickt sich allerdings eineinhalb Jahre nach der Überweisung der beiden Motionen lediglich an, über rechtlich kaum verbindliche Corporate Governance-Leitsätze zu diskutieren (vgl. Medienmitteilung vom 15.9.2023). Vor diesem Hintergrund ist es nun Aufgabe des Parlaments, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten selber an die Hand zu nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 lit. b ParlG).

    Der Bund ist Eigner von Unternehmen, die einen gesetzlichen Leistungsauftrag haben und gleichzeitig stark im freien Wettbewerb engagiert sind. Für die letzteren Aktivitäten haben diese Unternehmen freie Hand und aufgrund ihrer Stellung zahlreiche Vorteile gegenüber den privaten Konkurrenten . 

    Die Studie der ZHAW "Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb" aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (vgl. auch den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 12.4172 vom Jahre 2017). Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Einerseits ist gesetzlich klarzustellen, welche Leistungen Bundesunternehmen überhaupt im Wettbewerb erbringen dürfen. Andererseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Leistungen mit gleich langen Spiessen erbracht werden. Dazu gehören namentlich Verhaltensvorschriften zum Ausgleich staatlicher Vorteile, Transparenz (namentlich über Beteiligungen, getrennte Buchhaltungen etc.) sowie Kontrolle (namentlich durch den Bundesrat als Eigner, aber auch durch geeignete behördliche Aufsicht bzw. Rechtsschutz). 

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0