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Die Verlängerung der Legislaturperiode bzw. Amtsdauer des Landtags, der Regierung und der Gemeindebehörden

(RA 2012/1116-0000)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein29-05-2012
Profil
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Numer
RA 2012/1116-0000
Cumenzament
29-05-2012
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
RA 2012/1116-0000
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Texts(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    29 da matg 2012
    Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.
  • ZusammenfassungTEXT
    29 da matg 2012
    Ausgangspunkt für die vorgeschlagene Reform bildet die im Rahmen der Agenda 2020 formulierte Absicht der Regierung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre anzuheben. Mit dieser Änderung soll eine längerfristige Stabilität sichergestellt werden. Zentrales Element dieser Vorlage bildet die punktuelle Anpassung der Landesverfassung. Es soll sowohl die Amtsdauer der Regierung als auch die Legislaturperiode des Landtages von derzeit vier auf künftig fünf Jahre verlängert werden. Um den gemeinsamen Herausforderungen auf Landes- und Gemeindeebene erfolgreich und nachhaltig begegnen zu können, wird auch eine entsprechende Verlängerung der Amtsdauer für die Gemeindebehörden vorgeschlagen. So sollen auch Gemeinderat, Gemeindevorsteher und die Geschäftsprüfungskommission künftig jeweils für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Insgesamt wird mit der Verlängerung der Legislaturperiode die Konstanz der politischen Arbeit verbessert und der Wahlkalender entlastet. Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre soll die Möglichkeit politischer Gestaltung erhöhen und deren Kontinuität verbessern. Auch mit Blick auf die europäischen Staaten erscheint eine fünfjährige Legislaturperiode als zeitgemäss.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0