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Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen)

(LNR 2023-137)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein28-02-2023
Profil
Titel cumplet
Betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen (Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen)
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Numer
LNR 2023-137
Cumenzament
28-02-2023
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
LNR 2023-137
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Texts(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    28 da favrer 2023
    Im September 2015 wurde die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen an die Regierung überwiesen. Dabei wurde die Regierung mit der Prüfung allfälliger Gesetzesanpassungen beauftragt, welche sicherstellen sollen, dass sie ihre Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wirksam wahrnehmen kann. Die Regierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat die bestehenden Regelungen betreffend Corporate Governance eingehend geprüft. Aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens in Bezug auf die Abberufung eines Mitgliedes der strategischen Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens wurde die Beantwortung der Motion bisher zurückgehalten. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird in einem ersten Schritt nochmals ausführlich auf die Einführung von Corporate Governance und die bestehende Rollenverteilung eingegangen. Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass sich die Einführung von Corporate Governance mit der Schaffung des Rahmengesetzes und des Public Corporate Governance Codes sowie der weitgehenden Vereinheitlichung der Spezialgesetze und insbesondere der daraus resultierenden Eigner- oder Beteiligungsstrategien für alle öffentlichen Unternehmen grundsätzlich bewährt hat. Im Folgenden wird auf der Grundlage der in der Motion aufgeworfenen Fragen und der Erfahrungen der letzten Jahre auf einzelne Themenbereiche näher eingegangen. Um die Oberaufsichtsfunktion wirkungsvoller wahrnehmen zu können, schlägt die Regierung einige Anpassungen im Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen vor. So sollen u.a. die bestehende Abberufungsregelung präzisiert, der Erlass von Personalreglementen in den Spezialgesetzen verankert sowie die Festlegung der Entschädigungsregelungen betreffend die strategische Führungsebene weitestgehend vereinheitlicht werden. Des Weiteren schlägt die Regierung vor, Bestimmungen bzgl. Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Unternehmen in den Gesetzen aufzunehmen. 7
  • ZusammenfassungTEXT
    28 da favrer 2023
    Im September 2015 wurde die Motion zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung über öffentliche Unternehmen an die Regierung überwiesen. Dabei wurde die Regierung mit der Prüfung allfälliger Gesetzesanpassungen beauftragt, welche sicherstellen sollen, dass sie ihre Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wirksam wahrnehmen kann. Die Regierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat die bestehenden Regelungen betreffend Corporate Governance eingehend geprüft. Aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens in Bezug auf die Abberufung eines Mitgliedes der strategischen Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens wurde die Beantwortung der Motion bisher zurückgehalten. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird in einem ersten Schritt nochmals ausführlich auf die Einführung von Corporate Governance und die bestehende Rollenverteilung eingegangen. Die Regierung kommt dabei zum Schluss, dass sich die Einführung von Corporate Governance mit der Schaffung des Rahmengesetzes und des Public Corporate Governance Codes sowie der weitgehenden Vereinheitlichung der Spezialgesetze und insbesondere der daraus resultierenden Eigner- oder Beteiligungsstrategien für alle öffentlichen Unternehmen grundsätzlich bewährt hat. Im Folgenden wird auf der Grundlage der in der Motion aufgeworfenen Fragen und der Erfahrungen der letzten Jahre auf einzelne Themenbereiche näher eingegangen. Um die Oberaufsichtsfunktion wirkungsvoller wahrnehmen zu können, schlägt die Regierung einige Anpassungen im Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen sowie der Spezialgesetze über die öffentlichen Unternehmen vor. So sollen u.a. die bestehende Abberufungsregelung präzisiert, der Erlass von Personalreglementen in den Spezialgesetzen verankert sowie die Festlegung der Entschädigungsregelungen betreffend die strategische Führungsebene weitestgehend vereinheitlicht werden. Des Weiteren schlägt die Regierung vor, Bestimmungen bzgl. Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Unternehmen in den Gesetzen aufzunehmen. 7

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0