Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG)
(LNR 2019-1445)Liechtenstein22-10-2019
Profil
- Titel cumplet
- Betreffend die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG)
- Tip
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Liechtenstein
- Numer
- LNR 2019-1445
- Cumenzament
- 22-10-2019
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- LNR 2019-1445
Cronologia(2)
- Frist
- Eingereicht
Documents(2)
- Vernehmlassung22 d’october 2019
- Vernehmlassung22 d’october 2019
Texts(2)
- Zusammenfassung22 d’october 2019Je nach Begebenheiten bestehen zwischen einzelnen Gemeinden beträchtliche Steuerkraftunterschiede. Die Steueranteile der meisten Gemeinden reichen dabei nicht aus, um die Gemeindeaufgaben vollständig wahrnehmen zu können. Im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichssystems erfolgen Ausgleichsbeiträge vom Land an die finanzschwächeren Gemeinden, um die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherzustellen. Während die Steuerkraftunterschiede damit für die finanzschwächeren Gemeinden ausgeglichen werden, können einige Gemeinden trotz geringsten Gemeindesteuerzuschlägen auf die Vermögens- und Erwerbssteuern hohe Reserven bilden. Um eine weitere Annäherung der Steuerkraftunterschiede zu erreichen, muss das bestehende System erweitert werden und die finanzstarken Gemeinden einen Teil dazu beitragen. Anstelle eines einseitigen Ausgleichs sollen Finanzausgleichszahlungen zukünftig nicht nur vom Land an die Gemeinden, sondern auch von einer Gemeinde an das Land möglich sein. Ergänzend zum bestehenden Finanzausgleichssystem wird deshalb die Einführung einer anteilsmässigen Kürzung von 30% der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden standardisierten Steuerkraft vorgeschlagen. Bei der Festlegung der Kürzung gilt es, eine Abwägung zwischen der gewünschten Annäherung der Steuerkraftunterschiede sowie des Anreizverlustes zur Generierung von Gemeindesteuereinnahmen zu finden. Aus Sicht der Regierung kann diesem Verhältnis mit der vorgeschlagenen Kürzung von 30% entsprochen werden. Zur Stärkung der bevölkerungsmässig kleineren Gemeinden schlägt die Regierung des Weiteren vor, die bei der Sanierung des Landeshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze für die Kleinheit und das Naherholungsgebiet Steg- Malbun rückgängig zu machen.
- Zusammenfassung22 d’october 2019Je nach Begebenheiten bestehen zwischen einzelnen Gemeinden beträchtliche Steuerkraftunterschiede. Die Steueranteile der meisten Gemeinden reichen dabei nicht aus, um die Gemeindeaufgaben vollständig wahrnehmen zu können. Im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichssystems erfolgen Ausgleichsbeiträge vom Land an die finanzschwächeren Gemeinden, um die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherzustellen. Während die Steuerkraftunterschiede damit für die finanzschwächeren Gemeinden ausgeglichen werden, können einige Gemeinden trotz geringsten Gemeindesteuerzuschlägen auf die Vermögens- und Erwerbssteuern hohe Reserven bilden. Um eine weitere Annäherung der Steuerkraftunterschiede zu erreichen, muss das bestehende System erweitert werden und die finanzstarken Gemeinden einen Teil dazu beitragen. Anstelle eines einseitigen Ausgleichs sollen Finanzausgleichszahlungen zukünftig nicht nur vom Land an die Gemeinden, sondern auch von einer Gemeinde an das Land möglich sein. Ergänzend zum bestehenden Finanzausgleichssystem wird deshalb die Einführung einer anteilsmässigen Kürzung von 30% der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden standardisierten Steuerkraft vorgeschlagen. Bei der Festlegung der Kürzung gilt es, eine Abwägung zwischen der gewünschten Annäherung der Steuerkraftunterschiede sowie des Anreizverlustes zur Generierung von Gemeindesteuereinnahmen zu finden. Aus Sicht der Regierung kann diesem Verhältnis mit der vorgeschlagenen Kürzung von 30% entsprochen werden. Zur Stärkung der bevölkerungsmässig kleineren Gemeinden schlägt die Regierung des Weiteren vor, die bei der Sanierung des Landeshaushalts vorgenommenen Kürzungen der Zuschlagssätze für die Kleinheit und das Naherholungsgebiet Steg- Malbun rückgängig zu machen.
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