Sursiglir al cuntegn principal

Abänderung des Gesetzes über den Internationalen Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz)

(LNR 2018-478)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein17-04-2018
Profil
Titel cumplet
Betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Internationalen Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz), die Abänderung des Gesetzes zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie die Abänderung des Gesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz)
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Numer
LNR 2018-478
Cumenzament
17-04-2018
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
LNR 2018-478
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Texts(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    17 d’avrigl 2018
    Im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) eingeführt. Im Zuge dessen wurden mit dem AIA-Gesetz, der AIA-Verordnung und dem AIA-Merkblatt der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung der AIA-Abkommen Liechtensteins geschaffen. Wie bereits beim Informationsaustausch auf Ersuchen wird die Umsetzung im Rahmen eines Peer Review Verfahrens seitens des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) untersucht. Beim AIA hat sich die Staatengemeinschaft auf einen stufenweisen Ansatz geeinigt, bei dem in einem ersten Schritt die nationale Umsetzungsgesetzgebung überprüft wird. Diese Überprüfung wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die innerstaatliche Umsetzung im Wesentlichen dem Common Reporting Standard (CRS) entspricht. In gewissen Bereichen sind auf Basis der Empfehlungen und Anmerkungen des Global Forum aber dennoch Anpassungen erforderlich, um dem CRS zu entsprechen. Darüber hinaus beinhaltet die gegenständliche Vorlage Anpassungen zur Vereinheitlichung der Regelungen im Umsetzungsgesetz zu FATCA und zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich.
  • ZusammenfassungTEXT
    17 d’avrigl 2018
    Im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) eingeführt. Im Zuge dessen wurden mit dem AIA-Gesetz, der AIA-Verordnung und dem AIA-Merkblatt der Steuerverwaltung die notwendigen rechtlichen Grundlagen und verbindlichen Praxisanweisungen für die Umsetzung der AIA-Abkommen Liechtensteins geschaffen. Wie bereits beim Informationsaustausch auf Ersuchen wird die Umsetzung im Rahmen eines Peer Review Verfahrens seitens des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) untersucht. Beim AIA hat sich die Staatengemeinschaft auf einen stufenweisen Ansatz geeinigt, bei dem in einem ersten Schritt die nationale Umsetzungsgesetzgebung überprüft wird. Diese Überprüfung wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die innerstaatliche Umsetzung im Wesentlichen dem Common Reporting Standard (CRS) entspricht. In gewissen Bereichen sind auf Basis der Empfehlungen und Anmerkungen des Global Forum aber dennoch Anpassungen erforderlich, um dem CRS zu entsprechen. Darüber hinaus beinhaltet die gegenständliche Vorlage Anpassungen zur Vereinheitlichung der Regelungen im Umsetzungsgesetz zu FATCA und zum Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0