Ja zu fairen und sicheren Renten (Generationeninitiative)
(VIS 516)- Tip
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- VIS 516
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- vis516
- Generationeninitiative
- Im Sammelstadium gescheitert
- Ablauf Sammelfrist
- Sammelbeginn
- Vorprüfung vom
- FF 2023 65875.1 KBInitiative ayant échoué au stade de la récolte des signaturesfr
- Eingereichter Text
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 112 Abs. 2 Bst. e
2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:e. Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.
Art. 113 Abs. 2 Bst. f–i
2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:f. Die Altersrenten werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert; eine systemwidrige Umverteilung wird vermieden; dadurch tragen Aktive und Pensionierte gemeinsam Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen.
g. Die anwartschaftlichen und die laufenden Renten werden periodisch an die Anlageerträge, die Kaufkraft und die Lebenserwartung angepasst; massgebend ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.
h. Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.
i. Teilzeitbeschäftigte werden nicht benachteiligt.1 SR 101
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0