Zum Schutz der Moore - Rothenthurm-Initiative
(VIS 159)- Titel cumplet
- zum Schutz der Moore - Rothenthurm-Initiative
- Tip
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- VIS 159
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- vis159
- Abgestimmt am
- Inkrafttreten am
- Beschluss des Parlaments
- Botschaft des Bundesrats
- Ablauf Sammelfrist
- Eingereichter Text
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 24sexies Abs. 5 (neu)
5Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung sind Schutzobjekte. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Schutzzweckes und der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dienen.
Übergangsbestimmung
Anlagen, Bauten und Bodenveränderungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen und nach dem 1. Juni 1983 erstellt werden, insbesondere in der Moorlandschaft von Rothenturm auf dem Gebiet der Kantone Schwyz sowie Zug, müssen zu Lasten der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0