Zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen
(VIS 139)Schweiz
Profil
- Titel cumplet
- zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen
- Tip
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- VIS 139
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- vis139
Cronologia(8)
- Abstimmung über Gegenentwurf
- Beschluss des Parlaments
- Zurückgezogen, dir. Gegenentwurf
- Botschaft des Bundesrats
- Zustandegekommen am
Documents(3)
Texts(1)
- Eingereichter Text
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 64ter (neu)
Der Bund erlässt ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen der Staat die Opfer von vorsätzlichen Straftaten gegen Leib und Leben angemessen entschädigt.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0