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Personalbestand der Regierung und der Landesverwaltung

(KA 25936)Kleine Anfragen
Liechtenstein05-12-2023
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 25936
Cumenzament
05-12-2023
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
25936
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  • Beantwortet
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Texts(2)
  • Antwort vom 07. Dezember 2023HTML
    7 da december 2023

    Zu Frage 1:

    Der totale Personalaufwand im Jahr 2022 betrug CHF 240.5 Mio.

    Zu Frage 2:

    Die massgebliche Lohnsumme im Jahr 2022 betrug CHF 115.1 Mio.

    Zu Frage 3:

    Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf die Stellenprozente.

    • Bei den Stabsstellen der Regierung, dies sind die Stabsstelle Regierungssekretär und die Stabsstelle Regierungskanzlei, hatte es per Ende Dezember 2022 einen Bestand von 21.50 unbefristeten Stellen.

    • Bei der Landesverwaltung (Amts- und Stabsstellen) waren 785.15 unbefristet, 35.90 befristet und 6.90 Ausgleichsstellen besetzt.

    • Die Gerichte (ohne richterliches Personal) verfügten über einen Bestand von 41.50 unbefristeten Stellen.

    • Bei der Regierung (Ministerien inkl. Sekretariate) waren es Total 36.00 Stellen, davon 28.00 unbefristet und 8.00 befristet.

    • Bei den dem Landtag zugeordneten Stellen waren es 12.60 unbefristete Stellen.

    • Das richterliche Personal (inkl. Staatsanwälte) verfügte über einen Bestand von 28.00 unbefristeten Stellen.

    Zu Frage 4:

    Per Ende Dezember 2022 resultierte ein Gesamtbestand von 42.50 Ausbildungsstellen. Diese teilten sich in 5.00 Gerichtspraktikanten, 18.00 Lernende, 6.00 Polizeiaspiranten, 9.50 Praktikanten und 4.00 RichteramtsanwärterInnen auf.

  • Frage vom 05. Dezember 2023HTML
    5 da december 2023

    Vor ziemlich genau zehn Jahren wurde vom Abg. Harry Quaderer eine Kleine Anfrage zum Personalbestand und Personalaufwand der Regierung und der Landesverwaltung gestellt. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll analog der Kleinen Anfrage aus dem Jahre 2013 der aktuelle Personalbestand und Personalaufwand der Regierung und Landesverwaltung per Stichtag 31. Dezember 2022 aufgezeigt werden, nämlich:

    1. Der totale Personalaufwand inklusive Behörden, Kommissionen, Verwaltungs- und Betriebspersonal, Lehrkräfte, Sozialleistungen, Rentenleistungen, temporäre Arbeitskräfte und übriger Personalaufwand.
    2. Die massgebliche Lohnsumme per 31. Dezember 2022. Zur massgeblichen Lohnsumme, wie sie vom Landtag zu genehmigen ist, zählen sämtliche Gehaltsaufwendungen, welche sich innerhalb der Steuerungshoheit der Regierung befinden.
    3. Weiters soll der Personalbestand wie folgt aufgeschlüsselt werden: a. total Stabsstellen der Regierung (inkl. Sekretariate) b. total Landesverwaltung (ohne Regierung) c. total Gerichte (ohne richterliches Personal) d. Übersicht über die Stellen bei der Regierung e. Landtag f. richterliches Personal Die obigen Zahlen bitte jeweils aufgegliedert in unbefristete, befristete und Ausgleichsstellen.
    4. Die Aufgliederung des Personalbestands der befristeten Stellen per 31. Dezember 2022, welche sich in Ausbildung befinden.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0