Sursiglir al cuntegn principal

Gesamtbilanz der Postauto-Affäre

(19.4385)PostulatBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Schweiz12-11-2019
Profil
Tip
Postulat
Status
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Parlament
Schweiz
Numer
19.4385
Cumenzament
12-11-2019
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20194385
Contribuziuns(4)
  • Geschäftsprüfungskommission SRAutur
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationDepartament responsabel
  • Geschäftsprüfungskommission SRCumissiun cumpetenta
  • StänderatCussegl inizial
Cronologia(6)
  • Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
  • Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Ständerat
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    Bundesrat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Gesamtbilanz der Postauto-Affäre
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens von fedpol zu PostAuto in einem Bericht eine Gesamtbilanz der PostAuto-Affäre zu ziehen. Er ist insbesondere gebeten, in diesem Bericht darzulegen, welche allgemeinen Lehren aus Eignersicht aus diesem konkreten Fall gezogen werden, welches die finanziellen Folgen dieser Affäre für den Bund sind, ob bestimmte Erkenntnisse aus dem Verwaltungsstrafverfahren vertieft werden, ob Verantwortlichkeitsklagen eingereicht wurden, ob rechtliche Anpassungen erforderlich sind, ob die Evaluation der Erreichung der strategischen Ziele der Post für die letzten Jahre revidiert werden muss, ob die strategischen Ziele der Post angepasst werden müssen und ob zusätzliche Änderungen am Corporate-Governance-Modell der bundesnahen Unternehmen vorzunehmen sind.

  • BegründungTEXT

    Dieses Postulat wird im Rahmen der Inspektion der GPK-S zur PostAuto-Affäre eingereicht. Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019 zur PostAuto-Affäre (Kap. 6.2.2). Zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:

    Die GPK-S ist sich bewusst, dass die Klärung mehrerer Fragen im Zusammenhang mit dem PostAuto-Dossier von den Ergebnissen des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens abhängt. Zudem könnten auch einige strafrechtlich nicht relevante Aspekte des Verfahrens aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht interessant sein, z. B. was die Corporate Governance der bundesnahen Unternehmen betrifft.

    Die GPK-S erwartet, dass der Bundesrat als Eigner nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens alle notwendigen Massnahmen ergreift und allenfalls zusätzliche Abklärungen vornimmt. Die Kommission ersucht ihn, anschliessend in einem Bericht eine Gesamtbilanz der PostAuto-Affäre zu ziehen. Der Bundesrat ist insbesondere gebeten, in diesem Bericht darzulegen, welche allgemeinen Lehren aus Eignersicht aus dem konkreten Fall PostAuto gezogen werden, welches die finanziellen Folgen dieser Affäre für den Bund sind, ob bestimmte Erkenntnisse aus dem Verwaltungsstrafverfahren vertieft werden, ob Verantwortlichkeitsklagen eingereicht wurden, ob rechtliche Anpassungen erforderlich sind, ob die Evaluation der Erreichung der strategischen Ziele der Post für die letzten Jahre revidiert werden muss, ob die strategischen Ziele der Post angepasst werden müssen und ob zusätzliche Änderungen am Corporate-Governance-Modell der bundesnahen Unternehmen vorzunehmen sind.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0