Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E
(11.4165)- Begründung
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51) berechtigt die Führerausweiskategorie C1E zum Führen von Fahrzeugkombinationen, bei denen die im Fahrzeugausweis eingetragene zulässige Achslast des Sattel- oder Zentralachsanhängers das Leergewicht des Sattelschleppers nicht übersteigt und das Gesamtzugsgewicht maximal 12 Tonnen beträgt. Beispiel: Ein Sattelschlepper mit 5 Tonnen Gesamtgewicht und 2,5 Tonnen Leergewicht darf höchstens einen Sattelanhänger mit 2,5 Tonnen Achslast ziehen, obwohl das Gesamtzugsgewicht dieses Fahrzeugs mit 7,5 Tonnen weit unterhalb der zulässigen 12 Tonnen liegt. Dadurch schrumpft die an sich realisierbare Nutzlast erheblich.
- Eingereichter Text
Um mehr Nutzlast bei gleichzeitiger Wahrung der Verkehrssicherheit zu haben, wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob die Anhänger-Gewichtsbeschränkung bei der Führerausweiskategorie C1E aufgehoben werden kann.
- Antwort BR / BüroDer Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- Titel des GeschäftesMehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E
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