Aufwertung des generellen Projektes im Nationalstrassenbau
(97.3235)- Tip
- Motion
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 97.3235
- Cumenzament
- 14-05-1997
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 19973235
- Geschäftsprüfungskommission NR
- Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Nationalrat
- Erledigt
- Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesenNationalrat
- Überwiesen an den Bundesrat
- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.Bundesrat
- Im Rat noch nicht behandelt
- Titel des GeschäftesAufwertung des generellen Projektes im Nationalstrassenbau
- Antwort BR / Büro
Die Erfahrungen der letzten Jahren zeigen, dass die generellen Projekte eine tiefere Bearbeitungsstufe brauchen, um den veränderten Verhältnissen zu genügen. Neuere generelle Projekte wurden denn auch schon in diesem Sinne erstellt. Die Forderung der Motion ist daher im Grundsatz berechtigt.
Allerdings unterstehen die Nationalstrassen der Oberaufsicht des Bundesrates; dieser bestimmt die Anordnungen, die u. a. zur Gewährleistung einer kunstgerechten Projektierung notwendig sind (Art. 54 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen). Der Inhalt des Vorstosses betrifft also den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates. Die Motion ist mithin praxisgemäss in ein Postulat umzuwandeln.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. - Eingereichter Text
Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen, um generelle Projekte zu einem eigentlichen Planungs- und Optimierungsinstrument aufzuwerten. In die Projekterarbeitung sind, eventuell unter der Aufsicht eines Koordinationsorgans, alle beteiligten Akteure einzubinden.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0