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Aufwertung des generellen Projektes im Nationalstrassenbau

(97.3235)MotionErledigt
Schweiz14-05-1997
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
97.3235
Cumenzament
14-05-1997
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
19973235
Contribuziuns(3)
  • Geschäftsprüfungskommission NRUrheber/in
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Cronologia(5)
  • Erledigt
  • Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Aufwertung des generellen Projektes im Nationalstrassenbau
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die Erfahrungen der letzten Jahren zeigen, dass die generellen Projekte eine tiefere Bearbeitungsstufe brauchen, um den veränderten Verhältnissen zu genügen. Neuere generelle Projekte wurden denn auch schon in diesem Sinne erstellt. Die Forderung der Motion ist daher im Grundsatz berechtigt.

    Allerdings unterstehen die Nationalstrassen der Oberaufsicht des Bundesrates; dieser bestimmt die Anordnungen, die u. a. zur Gewährleistung einer kunstgerechten Projektierung notwendig sind (Art. 54 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen). Der Inhalt des Vorstosses betrifft also den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates. Die Motion ist mithin praxisgemäss in ein Postulat umzuwandeln.

    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen, um generelle Projekte zu einem eigentlichen Planungs- und Optimierungsinstrument aufzuwerten. In die Projekterarbeitung sind, eventuell unter der Aufsicht eines Koordinationsorgans, alle beteiligten Akteure einzubinden.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0