Notwendigkeit eines neuen Gesetzes über das Bestattungswesen
(V 32244)Landrat Uri (UR)22-04-2016
Profil
- Tip
- Vernehmlassung
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Landrat Uri (UR)
- Numer
- V 32244
- Cumenzament
- 22-04-2016
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 32244
Cronologia(2)
- FristRegierung
- Eingereicht
Documents(3)
- 21 d’avrigl 2016
Texts(1)
- Lead21 d’avrigl 2016Im Juni 2015 reichte Landrat Andreas Bilger im Urner Kantonsparlament eine Motion ein. Mit dem parlamentarischen Vorstoss ersuchte er den Regierungsrat, die Frage, wer im Fall, da eine Person mittellos verstirbt, die Bestattungskosten zu tragen habe, in Form eines kantonalen Gesetzes zu regeln. Das neue Gesetz solle weitere Themenbereiche regeln; so unter anderem das Ausstreuen der Asche von Verstorbenen in der freien Natur, die Bestattung von nicht-christlichen oder konfessionslosen Personen, die Leichenschau, den Leichenpass und die Einsargung.
Weil die Grundlagen für ein neues Gesetz noch nicht "gesetzgebungsreif" vorlagen, beschloss der Landrat in der Februar-Session 2016, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Damit wollte der Landrat dem Regierungsrat die Möglichkeit einräumen, die Frage, ob ein kantonales Gesetz über das Bestattungswesen tatsächlich notwendig ist, in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden sorgfältig zu prüfen.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0