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Vereinfachungen des Verwaltungs- und Publikationsverfahrens (Finanzvorlage 2020): Vernehmlassungsverfahren

(V 51350)Vernehmlassungabgeschlossen
Kantonsrat Obwalden (OW)13-02-2019
Profil
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Numer
V 51350
Cumenzament
13-02-2019
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
51350
Cronologia(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Documents(4)
Texts(1)
  • LeadHTML
    13 da favrer 2019
    p>Durch punktuelle Anpassungen in verschiedenen Erlassen werden das Verwaltungsverfahren, aber auch andere Abläufe innerhalb der Verwaltung (Publikation von Erlassen interkantonaler Organe) effizienter gestaltet. So werden verschiedene Aufgaben, die nach geltendem Recht dem Regierungsrat zufallen, an die Departemente delegiert. Der Verwaltung soll — wie den Gerichten — die Möglichkeit gegeben werden Entscheide ohne Begründung auszufertigen. Das bestehende Rechtsmittelsystem wird in einzelnen Spezialerlassen angepasst und die amtlichen Kosten von Beschwerdeverfahren können nach dem Verursacherprinzip auf die Gemeinwesen überwälzt werden. Schliesslich werden verschiedene Vorschriften an das übergeordnete Recht angepasst oder diesem angeglichen. Die einzelnen Änderungen werden — je betroffenem Erlass — als separate Nachträge aufgenommen. Die Erläuterungen zu den Änderungen enthalten schliesslich auch Ausführungen zur Umsetzung des Postulats „Rechtsmittelfrist im kantonalen Verwaltungsverfahren"

    Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind gebeten, für ihre Stellungnahme den unten aufgeführten Fragebogen zu verwenden.

    Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 29. März 2019.

    Für weitere Informationen steht der Rechtsdienst gerne zur Verfügung
    (Telefon 041 666 62 63, E-Mail rechtsdienst@ow.ch).

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0