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Abänderung des Geldspielgesetzes

(LNR 2022-1588)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein22-11-2022
Profil
Titel cumplet
Betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Numer
LNR 2022-1588
Cumenzament
22-11-2022
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
LNR 2022-1588
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Documents(2)
Texts(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    22 da november 2022
    Am 9. Juni 2021 überwies der Landtag die Motion «Casino-Bremse» für Liechtenstein an die Regierung. Die Regierung wurde beauftragt Massnahmen zu ergreifen, um den Casino-Boom in Liechtenstein zu bremsen. Insbesondere wurde die Regierung aufgefordert, dafür zielführende Anpassungen des Mindestsatzes der Geldspielabgabe auf deren Auswirkungen auf den Markt zu evaluieren, umzusetzen und ein Bewilligungsmoratorium zu prüfen. Mit der gegenständlichen Vorlage wird im Wesentlichen der mit der Motion erteilte Auftrag betreffend die Anpassung der Geldspielabgabe umgesetzt. Als Ergebnis verschiedener Modellrechnungen schlägt die Regierung eine Erhöhung des Mindestabgabesatzes von derzeit 17.5% auf 27.5% bei gleichzeitiger Erhöhung des Höchstabgabesatzes von aktuell 40% auf neu 60% vor, wobei der Abgabesatz weiterhin progressiv gestaltet wird. Weitere Anpassungen betreffen die Zuständigkeiten nach dem Geldspielgesetz. Neu wird für die Ahndung von Übertretungen und damit verbunden die Vorteilsabschöpfung anstelle der Regierung das Amt für Volkswirtschaft zuständig sein. Rechtsmittel gegen Entscheide des Amtes, auch in Verwaltungsstrafsachen, sind künftig an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten zu richten. Zudem werden mit dieser Vorlage die Grundlage für die Strafbarkeit juristischer Personen auch bei Übertretungen geschaffen sowie Anpassungen aufgrund von Erfahrungen aus der Aufsichtstätigkeit vorgenommen.
  • ZusammenfassungTEXT
    22 da november 2022
    Am 9. Juni 2021 überwies der Landtag die Motion «Casino-Bremse» für Liechtenstein an die Regierung. Die Regierung wurde beauftragt Massnahmen zu ergreifen, um den Casino-Boom in Liechtenstein zu bremsen. Insbesondere wurde die Regierung aufgefordert, dafür zielführende Anpassungen des Mindestsatzes der Geldspielabgabe auf deren Auswirkungen auf den Markt zu evaluieren, umzusetzen und ein Bewilligungsmoratorium zu prüfen. Mit der gegenständlichen Vorlage wird im Wesentlichen der mit der Motion erteilte Auftrag betreffend die Anpassung der Geldspielabgabe umgesetzt. Als Ergebnis verschiedener Modellrechnungen schlägt die Regierung eine Erhöhung des Mindestabgabesatzes von derzeit 17.5% auf 27.5% bei gleichzeitiger Erhöhung des Höchstabgabesatzes von aktuell 40% auf neu 60% vor, wobei der Abgabesatz weiterhin progressiv gestaltet wird. Weitere Anpassungen betreffen die Zuständigkeiten nach dem Geldspielgesetz. Neu wird für die Ahndung von Übertretungen und damit verbunden die Vorteilsabschöpfung anstelle der Regierung das Amt für Volkswirtschaft zuständig sein. Rechtsmittel gegen Entscheide des Amtes, auch in Verwaltungsstrafsachen, sind künftig an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten zu richten. Zudem werden mit dieser Vorlage die Grundlage für die Strafbarkeit juristischer Personen auch bei Übertretungen geschaffen sowie Anpassungen aufgrund von Erfahrungen aus der Aufsichtstätigkeit vorgenommen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0