Sursiglir al cuntegn principal

Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes

(LNR: 2015-1240)Vernehmlassungabgeschlossen
Liechtenstein10-11-2015
Profil
Titel cumplet
Betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
Tip
Vernehmlassung
Status
abgeschlossen
Parlament
Liechtenstein
Numer
LNR: 2015-1240
Cumenzament
10-11-2015
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
LNR: 2015-1240
Cronologia(2)
  • Frist
  • Eingereicht
Texts(2)
  • ZusammenfassungTEXT
    9 da november 2015
    Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 wurde die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (im Weiteren bezeichnet als EU-VO) in das EWR-Abkommen übernommen. Diesem Beschluss hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. September 2015 zugestimmt. Die EU-VO regelt die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr. Mit der EU-VO wird den EWR-Vertragsstaaten aufgegeben, für deren Einhaltung und Durchsetzung entsprechende Stellen einzurichten. Weiter haben die EWR-Vertragsstaaten Sanktionen für Verstösse gegen die EU-VO festzulegen. Zur Umsetzung dieser Bestimmungen soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG; LGBl. 1999 Nr. 37) entsprechend angepasst werden.
  • ZusammenfassungTEXT
    9 da november 2015
    Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 wurde die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (im Weiteren bezeichnet als EU-VO) in das EWR-Abkommen übernommen. Diesem Beschluss hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. September 2015 zugestimmt. Die EU-VO regelt die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr. Mit der EU-VO wird den EWR-Vertragsstaaten aufgegeben, für deren Einhaltung und Durchsetzung entsprechende Stellen einzurichten. Weiter haben die EWR-Vertragsstaaten Sanktionen für Verstösse gegen die EU-VO festzulegen. Zur Umsetzung dieser Bestimmungen soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG; LGBl. 1999 Nr. 37) entsprechend angepasst werden.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0