Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
(LNR: 2015-1240)Liechtenstein10-11-2015
Profil
- Titel cumplet
- Betreffend die Abänderung des Personenbeförderungsgesetzes
- Tip
- Vernehmlassung
- Status
- abgeschlossen
- Parlament
- Liechtenstein
- Numer
- LNR: 2015-1240
- Cumenzament
- 10-11-2015
Referenzas & funtauna
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- LNR: 2015-1240
Cronologia(2)
- Frist
- Eingereicht
Documents(2)
- Vernehmlassung9 da november 2015
- Vernehmlassung9 da november 2015
Texts(2)
- Zusammenfassung9 da november 2015Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 wurde die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (im Weiteren bezeichnet als EU-VO) in das EWR-Abkommen übernommen. Diesem Beschluss hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. September 2015 zugestimmt. Die EU-VO regelt die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr. Mit der EU-VO wird den EWR-Vertragsstaaten aufgegeben, für deren Einhaltung und Durchsetzung entsprechende Stellen einzurichten. Weiter haben die EWR-Vertragsstaaten Sanktionen für Verstösse gegen die EU-VO festzulegen. Zur Umsetzung dieser Bestimmungen soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG; LGBl. 1999 Nr. 37) entsprechend angepasst werden.
- Zusammenfassung9 da november 2015Mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 115/2015 vom 30. April 2015 wurde die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (im Weiteren bezeichnet als EU-VO) in das EWR-Abkommen übernommen. Diesem Beschluss hat der Landtag in seiner Sitzung vom 4. September 2015 zugestimmt. Die EU-VO regelt die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr. Mit der EU-VO wird den EWR-Vertragsstaaten aufgegeben, für deren Einhaltung und Durchsetzung entsprechende Stellen einzurichten. Weiter haben die EWR-Vertragsstaaten Sanktionen für Verstösse gegen die EU-VO festzulegen. Zur Umsetzung dieser Bestimmungen soll das Personenbeförderungsgesetz (PBG; LGBl. 1999 Nr. 37) entsprechend angepasst werden.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0