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Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

(96.304)StandesinitiativeErledigt
Schweiz13-06-1996
Profil
Tip
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
96.304
Cumenzament
13-06-1996
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
19960304
Contribuziuns(5)
  • Francine JeanprêtreAuturSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Rechtsfragen NRCumissiun cumpetenta
  • Rolf EnglerAuturChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kommission für Rechtsfragen SRCumissiun cumpetenta
  • NationalratCussegl inizial
Cronologia(4)
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Erledigt
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kanton Genf die Bundesversammlung, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 so zu ändern, dass die Kantone, die dies wünschen:

    a. auf gesetzlichem Wege den Vollzug so regeln können, dass

    - der Erwerb eines Grundstückes durch eine Person ausländischer Staatsangehörigkeit mit nach fremdenpolizeilichen Vorschriften rechtsgültigem Wohnsitz im Standortkanton des Grundstücks direkt in das Grundbuch eingetragen werden kann;

    - der Erwerb eines Grundstückes durch ein Unternehmen, das vorschriftsgemäss im Handelsregister des Standortkantons des Grundstücks eingetragen ist, direkt in das Grundbuch eingetragen werden kann mit dem Vermerk, dass das betreffende Grundstück dem Eigenbedarf dieses Unternehmens zu dienen hat;

    b. für Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in einem Apparthotel ein zusätzliches Reservekontingent beanspruchen können, auf das direkt zurückgegriffen werden kann, wenn ihre volkswirtschaftlichen Interessen es erfordern.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0