Erhöhung der Zahl der Bundesrichter
(94.412)- Tip
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 94.412
- Cumenzament
- 20-05-1994
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 19940412
- Bruno FrickChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Geschäftsprüfungskommission Ständerat
- Parlament
- Geschäftsprüfungskommission Nationalrat
- Geschäftsprüfungskommission Ständerat
- Erledigt
- NichteintretenStänderat
- Von beiden Räten behandelt
- Titel des GeschäftesErhöhung der Zahl der Bundesrichter
- Eingereichter Text
Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege
Aenderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 107 Absatz 2 der Bundesverfassung,
nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 20. Mai 1994
und der Stellungnahme des Bundesrates vom ...
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 16. Dezember 1943 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 1 Mitglieder, nebenamtliche Richter
1Das Bundesgericht besteht aus höchstens 36 Mitgliedern sowie aus 15 nebenamtlichen Richtern oder Richterinnen.
Artikel 12 Absatz 1
1Das Bundesgericht bestellt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Kalenderjahren folgende Abteilungen:
a. drei öffentlichrechtliche Abteilungen für die staats- und verwaltungsrechtlichen Geschäfte.
II
Schlussbestimmungen
1 Der Bundesbeschluss vom 23. März 1984 über eine vorübergehende Erhöhung der Zahl der Ersatzrichter und Urteilsredaktoren des Bundesgerichtes wird auf den 31. Dezember 1996 aufgehoben.
2 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
3 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0