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Parlamentarierverwaltungsräte in den Regiebetrieben des Bundes. Unvereinbarkeit

(93.3308)MotionErledigt
Schweiz16-06-1993
Texts(4)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
4 Resultats
  • BegründungTEXT

    Das Parlament hat laut Verfassung und im Sinne der Gewaltentrennung die Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung. Durch die Einsitznahme von aktiven Parlamentariern und Parlamentarierinnen entsteht eine Interessenkollision zwischen den Aufsichtsorganen und Beaufsichtigten.

    Die Verfassung verbietet auch Bundesbeamten die Wählbarkeit in den Nationalrat aus bekannten Gründen. Die gleichen Kriterien sollten demnach für Nationalräte in den Verwaltungsräten der Regiebetriebe des Bundes angewendet werden.

    Zudem werden in der Zukunft in den Verwaltungsräten die Führungskriterien höher eingestuft als die politische Abstützung.

  • Eingereichter TextTEXT

    Das Büro wird beauftragt eine Revision der entsprechenden Gesetzgebung zu beantragen, mit dem Ziel, dass Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates nicht mehr in die Verwaltungsräte der Regiebetriebe des Bundes gewählt werden können.

  • Antwort BR / BüroTEXT
    Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Parlamentarierverwaltungsräte in den Regiebetrieben des Bundes. Unvereinbarkeit

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0