Nationalratswahlrecht. Massnahmen gegen die Listenzersplitterung
(93.3009)Schweiz13-04-1992
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Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten, welche die Anzahl der Unterschriften von Stimmberechtigten, die einen Wahlvorschlag zu den Nationalratswahlen einreichen können, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kantone angemessen erhöht.
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