Sursiglir al cuntegn principal

Motorfahrzeug. Haftpflichtversicherung. Prämien 1994

(93.3678)InterpellationErledigt
Schweiz17-12-1993
Profil
Tip
Interpellation
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
93.3678
Cumenzament
17-12-1993
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
19933678
Contribuziuns(43)
Cronologia(3)
  • Zurückgezogen
    Nationalrat
  • Diskussion verschoben
    Nationalrat
  • Erledigt
Texts(3)
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Vergleiche französischer Text.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Motorfahrzeug. Haftpflichtversicherung. Prämien 1994
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) hat, entgegen der Stellungnahme des Preisüberwachers, den Prämientarif der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für 1994 genehmigt. Zuvor hatte bereits die Eidgenössische Konsultativ-Kommission für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KKMHV) diesem Tarif zugestimmt. Angesichts der Reaktionen, die dieser Entscheid bei den direkt betroffenen Verbänden (TCS, ACS, Astag, Nationale Zweiradkonferenz) ausgelöst hat, stellen sich einige Fragen, die zu beantworten ich den Bundesrat ersuche:

    1. Ist die Zusammensetzung der KKMHV (deren Sekretariat vom BPV geführt wird) mit vier Vertretern der betroffenen Kreise, drei Vertretern der Versicherer und sechs Universitätsprofessoren oder Juristen zweckmässig? Wenn ja, ist die Kommission in der Lage, die Interessen der Versicherten (Konsumenten) wirksam wahrzunehmen?

    2. Ein bedeutender Teil der Einkünfte der Haftpflichtversicherung stammt aus Rückstellungen oder aus Tarifausgleichskonten. Berücksichtigt die von den Versicherern angewendete Rechnungsmethode zur Rechtfertigung des Prämientarifs sämtliche Zinsen der verschiedenen Konten?

    3. Der Prämienanteil für Verwaltungskosten ist in der Schweiz viel höher als in den Staaten der EU. Ist die KKMHV in der Lage zu prüfen, ob die von den Versicherungsgesellschaften angekündigten Verwaltungskosten für 1994 wirklich begründet sind?

    4. Die vom Preisüberwacher angewendete Rechnungsmethode ergibt auf Ende 1994 für das Tarifausgleichskonto einen sehr bedeutenden positiven Saldo. Diese Beträge gehören aufgrund des geltenden Rechts den Versicherten. Nach der zurzeit laufenden Revision des Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Rechts müssen sie künftig den Versicherten zurückgegeben werden. Wäre es nicht angezeigt gewesen, diesem Umstand schon bei der Festsetzung des Prämientarifs 1994 der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rechnung zu tragen?

    5. Kann der Bundesrat die objektiven Gründe angeben, die das BPV dazu bewogen haben, den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht zu folgen? Oder hätte dieses Amt sich selbst widersprochen, wenn es den Schlussfolgerungen dieser unabhängigen Instanz zugestimmt hätte?

    6. Müsste der endgültige Entscheid nicht Sache des Bundesrates sein, da das BPV in dieser Sache sowohl Richter als auch Partei (Sekretariat der Konsultativ-Kommission) ist?

    7. Ist die Existenz der Konsultativ-Kommission nach der Schaffung der von jedem lobbyistischen Druck unabhängigen Preisüberwachungsstelle noch gerechtfertigt, oder sollte die Kommission nicht besser aufgelöst werden?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0