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Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen

(24.3013)PostulatÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz22-02-2024
Profil
Tip
Postulat
Status
Überwiesen an den Bundesrat
Parlament
Schweiz
Numer
24.3013
Cumenzament
22-02-2024
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20243013
Contribuziuns(3)
  • Sarah WyssAuturSozialdemokratische Partei
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NationalratAutur
  • Departement des InnernDepartament responsabel
Cronologia(6)
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Eingereicht
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Mindeststandards für Primärsysteme im Gesundheitswesen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist bereit, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen im Rahmen des Programms DigiSanté zu prüfen. Dabei gilt es insbesondere zu klären, inwieweit der Bund die Kompetenz hat, Regelungen im Bereich der Primärsysteme zu erlassen.


    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Mindeststandards für Herstellende von Primärsystemen (für den OKP-Bereich) zu prüfen. Diese Mindeststandards sollen insbesondere die Interoperabilität und die Qualitätssicherung gewährleisten.

     

    Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Glarner, Gutjahr, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

  • BegründungTEXT

    Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist zentral und bringt für das Gesamtsystem, aber auch für die Patientinnen und Patienten sowie Steuer-und Prämienzahlende, einen grossen Mehrwert. Mit dem Programm DigiSanté soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen mögliche Mindeststandards für Primärsysteme – als Basis für die Digitalisierung – geprüft werden. Dies um sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung und die Interoperabilität gewährleistet ist. Diese Mindeststandards sollen nur für Primärsysteme für Leistungserbringende im OKP-Bereich gelten.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0