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Ungleichbehandlung beim Betreuten Wohnen im ELG bei AHV und IV Personen

(23.7573)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz13-09-2023
Profil
Tip
Fragestunde. Frage
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
23.7573
Cumenzament
13-09-2023
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20237573
Contribuziuns(3)
  • Manuela WeicheltAuturAlternative Linke
  • Departement des InnernDepartament responsabel
  • NationalratCussegl inizial
Cronologia(3)
  • Erledigt
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ungleichbehandlung beim Betreuten Wohnen im ELG bei AHV und IV Personen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung setzt die Motion 18.3716 der SGK-N um. Diese zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung von betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen der AHV sicherzustellen, sodass Heimeintritte für betagte Menschen, die noch genügend selbständig sind, verzögert oder vermieden werden können. Im Bereich der Invalidenversicherung bestehen bereits weitere Leistungen für den Verbleib von invaliden Personen zu Hause, wie namentlich der Assistenzbeitrag, der Intensivpflegezuschlag für Minderjährige oder die höheren Beträge der Hilfslosenentschädigung. Die Leistungen in der IV, um Personen zu Hause zu unterstützen, sind somit bereits weitergehend als jene in der AHV.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des ELG eröffnet. Damit soll die Autonomie und das Wohnen im eigenen Zuhause gefördert werden. Die EL erfüllt sowohl bei der AHV als auch bei der IV die Funktion der Deckung der notwendigen Lebenskosten. Die UNO-BRK verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen. Warum nutzt der Bundesrat nicht die Gelegenheit, um auch das betreute Wohnen im IV-Bereich analog zu regeln, ja schlägt gar eine Ungleichheit vor?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0