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Strategie zur Sicherung der Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen sowie der Wasserversorgungsanlagen

(23.4331)PostulatBericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Schweiz30-10-2023
Profil
Tip
Postulat
Status
Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Parlament
Schweiz
Numer
23.4331
Cumenzament
30-10-2023
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20234331
Contribuziuns(6)
  • Cédric WermuthAuturSozialdemokratische Partei
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRAutur
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationDepartament responsabel
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRCumissiun cumpetenta
  • Provisorische Kommission-VCumissiun cumpetenta
Cronologia(9)
  • Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
  • Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Strategie zur Sicherung der Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen sowie der Wasserversorgungsanlagen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Wie in der Motion Reichmuth (23.4151) ausgeführt, liegt in der Schweiz die Hoheit über die Nutzung von Wasservorkommen bei den Kantonen (Art. 76 Abs. 4 der Bundesverfassung [BV, SR 101]). In jedem Kanton stehen die oberirdischen Gewässer, das heisst Seen, Flüsse und Bäche, grundsätzlich unter dessen Herrschaft und sind somit öffentlich. Ebenso unter der Herrschaft der Kantone und somit zu den öffentlichen Gewässer zählen mächtige Grundwasserströme und -becken, die den Wasserreichtum und Trinkwasserreserven ganzer Gegenden bilden. Zudem sind gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts Quellen, die auf einem Privatgrundstück entspringen und von Anfang an einen Wasserlauf bilden, keine Privatquellen im Sinn von Artikel 704 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches (SR 210), sondern öffentliche Gewässer (BGE 97 II 333 E. 1 S. 337, bestätigt in BGE 106 II 311 E. 2a S. 314). An diesen Quellen kann kein Privateigentum begründet werden, wenn das zuständige Gemeinwesen die Quelle als öffentlich erklärt.

     

    Bereits heute steht den zuständigen Gemeinwesen die Möglichkeit offen, den Verkauf von Rechten an Quellen und Grundwasser mit einer Bedeutung für die Wasserversorgung der Allgemeinheit generell und nicht nur für ausländische Personen zu unterbinden. Eine Mehrzahl der Kantone verfügt zudem über eine regionale Wasserversorgungsplanung, oder eine solche Planung ist in Erarbeitung. Zurzeit gibt es keine Anzeichen, dass der Verkauf an ausländische Personen von kleineren Quellen und nicht mächtigen Grundwasserströmen von relevanter Bedeutung ist.

     

    Aus diesen Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates kein Bedarf, die durch das Postulat aufgeworfenen Fragen in einem Bericht weitergehend zu klären.



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht die Möglichkeiten für eine bundesweite Strategie zur Sicherstellung der inländischen Besitzverhältnisse für Trink- und Mineralwasserquellen sowie von Wasserversorgungsanlagen zu erarbeiten. Der Bericht soll aufzeigen:

     

    1. wie die Besitzverhältnisse von Trink- und Mineralwasserquellen und von Wasserversorgungsanlagen in der Schweiz heute organisiert sind;
    2. mit welchen gesetzlichen Instrumenten die inländische Kontrolle über die Schweizer Trink- und Mineralwasserquellen und von Wasserversorgungsanlagen auch in Zukunft sichergestellt werden kann;
    3. wie bei künftigen Verkäufen von Trink- und Mineralwasserquellen und von Wasserversorgungsanlagen im ausländischen Besitz sichergestellt werden kann, dass sie wieder in inländische Hände übergehen;
    4. wie verhindert werden kann, dass kommerzielle Gewinne aus der Nutzung von inländischen Trink- und Mineralwasserquellen und von Wasserversorgungsanlagen ins Ausland abfliessen.
    5. welchen Einfluss das über zwanzigprozentige Bevölkerungswachstum der letzten gut zwanzig Jahre auf die Trinkwasser- und Mineralwasserquellen bzw. deren Kapazitätsreserven hat und welche Entwicklungen in diesem Bereich künftig zu erwarten sind. 
  • BegründungTEXT

    Angesicht der zunehmenden Wasserknappheit wird der Zugang zu Wasser zu einer strategischen Infrastruktur. Solche strategischen Infrastrukturen müssen deshalb unbedingt unter inländischer Kontrolle bleiben. Verschiedene Verkäufe oder Verkaufsversuche von Mineral- und Trinkwasserquellen an ausländische Anleger zeigen, dass Gemeinden in diesen Angelegenheiten oft alleine gelassen werden. Der Bund soll prüfen, wie in Zukunft eine einheitliche Strategie aussehen könnte und welche Instrumente dafür eingesetzt werden könnte. Dazu könnten u.a. auch eine entsprechende Ergänzung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) oder auch Vorkaufsrechte oder -pflichten der öffentlichen Hand gehören.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0