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Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs)

(23.050)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz24-05-2023
Discurs(55)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
55 Resultats
  • Redetext
    Eva Herzog(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Elisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Le rapporteur de la commission a été exhaustif et très précis. Je l'en remercie. Après que les deux conseils ont décidé d'imposer aux cantons une compensation intégrale des charges entre les caisses d'allocations familiales, il ne reste aujourd'hui sur la table que la question du délai transitoire pour la mise en oeuvre.

    Alors que votre conseil avait suivi le message du Conseil fédéral visant à accorder aux cantons un délai de 2 ans pour adapter leurs législations, le Conseil national a, quant à lui, décidé de prolonger ce délai à 3 ans. Votre commission vous propose d'éliminer la divergence, et donc de suivre la version du Conseil national.

    Je me permets d'attirer votre attention sur deux éléments: le premier concerne la prolongation de 2 à 3 ans du délai accordé aux cantons. Je précise volontiers que pour adapter cette législation, aucune règle relevant du droit fédéral ne s'y oppose; c'est donc tout à fait possible. Par contre, pour le deuxième élément concernant les mesures d'accompagnement, il convient de relever que la surveillance[NB]des[NB]caisses[NB]entre[NB]dans[NB]la[NB]compétence exclusive des cantons.

    Ainsi, le Conseil fédéral a exprimé de manière générale et constante qu'il n'était pas nécessaire d'agir dans ce domaine, qui est de la compétence des cantons. Toutefois, avec la divergence mineure qu'il vous appartient aujourd'hui d'éliminer ou non, nous vous faisons confiance et estimons que le dossier est mûr pour la décision finale.

  • Redetext
    Peter Hegglin(Die Mitte)
    Schweiz

    Nach unserem Rat hat auch der Nationalrat die Einführung eines vollen Lastenausgleiches zwischen den Familienausgleichskassen gutgeheissen, und zwar mit 149 zu 40 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Der Nationalrat beschliesst jedoch eine Differenz in der Übergangsbestimmung: Er will den Kantonen für die Einführung des Lastenausgleiches und für Massnahmen zur Steigerung von Effizienz und Effektivität drei Jahre Zeit geben. Unser Rat hatte entsprechend dem Entwurf des Bundesrates eine Frist zur Einführung von zwei Jahren gesetzt und keine zusätzlichen Massnahmen verlangt. Wir behandeln also heute diese letzte, kleine Differenz in Artikel 28c des Familienzulagengesetzes (FamZG).

    Einleitend zu meinen Ausführungen möchte ich einen Hinweis der Redaktionskommission weitergeben: Sie bemängelte, dass in der Formulierung des Nationalrates nicht wirklich klar sei, ob die Frist von drei Jahren sowohl für die Anpassungen der kantonalen Gesetze als auch für die Einführung von Begleitmassnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Familienausgleichskassen gelte. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte deshalb der Kommission einen Präzisierungsvorschlag unterbreitet. Das Amt schlug vor, die vom Nationalrat vorgesehenen Begleitmassnahmen nicht in der Übergangsbestimmung von Artikel 28c FamZG, sondern in einer neuen Bestimmung in Artikel 17 Absatz 3 zu regeln. In der Kommission fand dieser Vorschlag aber keine Mehrheit. Die Kommission wollte nicht überformalistisch sein und lehnte es mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, eine neue, nur redaktionelle Differenz zum Nationalrat zu schaffen. Denn mit dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung würde sich inhaltlich nichts ändern. Die Formulierung würde sich[NB]einzig[NB]nicht[NB]in[NB]Artikel 28c, sondern neu in Artikel 17 Absatz 3 finden.

    Die vom Nationalrat vorgenommene Ergänzung ist ein Auftrag an die Kantone. Sie sollen die Effizienz und Effektivität steigern. Es sind aber keine Parameter definiert, die eingehalten werden müssten oder die vorgäben, wie vorzugehen wäre. Es versteht sich ja aber von selbst, dass die Kantone die Aufgaben nicht nur befristet, sondern grundsätzlich immer effizient und leistungsfähig umzusetzen haben. Das ist auch die klare Erwartungshaltung Ihrer Kommission. In diesem Sinne beantrage ich im Namen der Kommission, die Umsetzungsfrist bei drei statt bei zwei Jahren anzusetzen und die Durchführungsstellen anzuweisen, weiterhin und immer effizient, effektiv und kostengünstig den Vollzug zu gewährleisten.

    Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Nationalrat zu folgen und die letzte Differenz in diesem Geschäft zu bereinigen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.

  • Redetext
    Eva Herzog(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
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    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
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    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
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    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
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    Discurs
    Schweiz
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    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
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    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Benjamin Roduit(Die Mitte)
    Schweiz

    En complément de ce que nous vous avons donné comme votes relatifs aux minorités, j'aimerais apporter trois précisions. Tout d'abord, concernant la question de la compensation intégrale ou partielle, j'aimerais corriger certains chiffres qui ont été articulés. A ce jour, quatorze cantons ont adopté la compensation intégrale, dont trois de manière ciblée sur les salariés. Six ont adopté - l'un tout récemment; Zurich - la compensation partielle.

    Ensuite, en ce qui concerne la question de la concurrence, il faut préciser que les frais de fonctionnement et les réserves ne font pas partie de la compensation. Lorsque nous parlons de concurrence, cela n'a donc rien à voir avec la manière dont les caisses sont organisées ou gérées.

    Enfin, la troisième précision concerne la dernière minorité, celle relative au délai transitoire. C'est justement en augmentant à trois ans que la commission a souhaité prévoir des mesures d'accompagnement pour l'ensemble des cantons qui changeraient de système, c'est-à-dire qui passent de la compensation partielle à la compensation intégrale ou - tout simplement - d'aucune compensation à la compensation intégrale.

  • Redetext
    Barbara Gysi(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Nur ganz kurz zu den Minderheiten und zu den Stimmenverhältnissen in der Kommission: Der Antrag zu Artikel 5 Absatz 4, der Ihnen als Minderheitsantrag Gysi Barbara vorliegt, wurde mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Bei Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe k, der Thematik "voller oder teilweiser Lastenausgleich", liegt eine Minderheit Roduit vor. In der Kommission war das Stimmenverhältnis 13 zu 12. Bei Artikel 28c hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den Kantonen drei Jahre Zeit zu geben. Hier liegt eine Minderheit Prelicz-Huber vor. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Geschäft mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt.

    Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Alain Berset(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Je suis dans une situation un peu particulière, parce que vous vous souvenez que cet objet fait suite à la motion 17.3860 Baumann, "Allocations familiales. Pour une répartition des charges équitables", acceptée par le Parlement, mais que le Conseil fédéral proposait de rejeter. Nous n'étions donc pas favorables à l'idée de réglementer ce sujet.

    Suite à l'adoption de la motion par le Parlement, nous avions élaboré un projet qui a été mis en consultation. Ce projet n'a pas fait l'objet seulement de louanges et de félicitations; nous avons donc proposé, après la consultation, de classer toute cette affaire, ce que le Parlement a refusé.

    Je me trouve donc devant vous sans grand enthousiasme avec ce projet. Par contre, j'ai compris qu'il existe une volonté du Parlement d'avancer. Il vous appartient donc de décider que faire, en étant cohérents avec ce que vous avez fait jusqu'à maintenant, si j'ose dire, pour entrer en matière et prendre les décisions qui s'imposent. Dans les décisions qui s'imposent, il y a une seule chose à vous rappeler ici, c'est que, si déjà vous souhaitez entrer en matière et réglementer ce sujet, alors il faut le faire correctement, ce qui veut dire le faire avec la compensation intégrale des charges, comme le propose la minorité Roduit. Je vous laisse donc juges de ce qu'il convient de faire concernant l'entrée en matière, mais[NB]si[NB]vous[NB]entrez[NB]en[NB]matière, alors soutenez la minorité Roduit.

  • Redetext
    Regine Sauter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen grossmehrheitlich, nicht auf diese Gesetzesänderung einzutreten, dies aus folgendem Grund: Es ist heute zu Recht den Kantonen überlassen, die Organisationsweise der Ausgleichskassen festzulegen. Entsprechend haben die einzelnen Kantone unterschiedliche Lösungen gefunden. Wir haben es gehört: Es gibt Kantone mit einem vollständigen Lastenausgleich, Kantone mit Teillastenausgleich und Kantone ohne Lastenausgleich. Das ist politisch so gewollt, auch wenn nun immer wieder von irgendwelchen Systemfehlern die Rede ist. Gerade im Bereich der Sozialpolitik und der Familienzulagen will man am föderalen Spielraum festhalten. Dass nun durch den Bundesgesetzgeber allen Kantonen zwingend ein voller Lastenausgleich vorgeschrieben werden soll, ist aus Gründen des Föderalismus und aus inhaltlichen Gründen nicht angebracht. Wir fahren in der Schweiz im Allgemeinen und insbesondere in der Sozialpolitik gut damit, es den Kantonen zu überlassen, wie sie eine Umsetzung regeln wollen.

    Am Ursprung der heutigen Diskussion, das haben wir heute auch gehört, steht eine Motion Baumann Isidor aus dem Jahr 2017, die einen vollständigen Lastenausgleich forderte. Basierend darauf hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Von den Kantonen und im Übrigen auch von den Branchenverbänden - hier muss ich Ihnen widersprechen, Kollege Hess - kam dabei heftigste Kritik. Der Bundesrat hat deshalb sogar erwogen, das Geschäft nicht weiterzuverfolgen. Die Mehrheit dieses Parlamentes wusste es aber besser und wollte es nicht abschreiben.

    Wir müssen uns wirklich überlegen, wie stark wir gegen den Willen der Betroffenen, also der entsprechenden Branchen und Kantone, legiferieren wollen, denn auch Kantone mit Lastenausgleich befürworten die Legiferierung nicht. Lösungen, die für die regionale Wirtschaftsstruktur passen, hat man bereits umgesetzt. Man will nichts Neues. Ein Eingreifen des Bundesgesetzgebers ist somit nicht angezeigt.

    Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Sollten Sie dennoch Eintreten beschliessen, beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion grossmehrheitlich, in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen. Ziel ist es, den Kantonen zumindest eine gewisse Flexibilität zu lassen. Wir sollten sie nicht dazu verpflichten, überall einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Auch ein Teillastenausgleich könnte ausreichen. Als Beispiel kann ich den Kanton Zürich nennen, der kürzlich einen Teillastenausgleich eingeführt hat, der wirtschaftlich von allen Beteiligten, also von allen Branchen, breit akzeptiert wird. Bei rund einem Drittel der Familienausgleichskassen gibt es kaum nennenswerte Unterschiede, die nun einen Ausgleich darüber hinaus rechtfertigen würden.

    Modelle mit vollem Lastenausgleich haben den Nachteil, dass sie jegliche Abweichung jährlich ausgleichen, obschon kein Bedarf besteht. Im Extremfall wird so den Kassen die Autonomie genommen, die Beitragssätze selbst zu bestimmen.

    Hier kommt nun die Frage des Föderalismus ins Spiel, indem der Kanton nämlich einen einheitlichen Beitragssatz definieren würde. Aber wie wir von der linken Seite respektive auch von der Mitte-Fraktion gehört haben, ist das ja offenbar gerade gewollt. Alles gleichmachen ist hier das Prinzip, wenngleich das in der Sozialpolitik nicht immer das beste Rezept ist. Wir wollen das nicht. Mit den bestehenden Lösungen ist es möglich, bedarfsgerechte und praktikable, aber auch politisch akzeptierte Lösungen zu finden. Eine zusätzliche Regulierung ist nicht nötig.

    Ich möchte schliesslich daran erinnern, dass die Beiträge für Familienzulagen ausschliesslich seitens Arbeitgeberschaft geleistet werden. Es geht hier nicht um eine gesamtgesellschaftliche Solidarität wie bei anderen Sozialversicherungen. In diesem Sinne ist es richtig, dass eine Regelung bisher die Aufgabe der Branchen war. Dass es unterschiedlich gehandhabt wurde, machte eben auch Sinn. Es wurden nun immer die sogenannten Tieflohnbranchen als Beispiel genannt. Ich darf Ihnen hier ein Gegenbeispiel nennen: Die Ausgleichskasse der Coiffeure ist nicht für einen vollen Lastenausgleich, weil sie eine sehr günstige Beitragsstruktur hat. Die Coiffeure würden im Ergebnis über einen [PAGE 2381] Quervergleich die Kassen der Gastronomie mitfinanzieren und entsprechend höhere Beiträge bezahlen. Das ist nicht gewünscht. Gerade bei Nebenleistungen ist vielfach die Branche für die Regulierung im Sozialversicherungsbereich zuständig, und das macht Sinn.

    In diesem Sinne bitten wir Sie, mindestens ein Minimum an Flexibilität zuzulassen und den Kantonen die Wahl zu lassen, ob sie einen Teillastenausgleich oder einen vollen Lastenausgleich einführen möchten.

    Ich bitte Sie, immer der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Melanie Mettler(Grünliberale)
    Schweiz

    Der Lastenausgleich ist ein einfaches und pragmatisches Mittel, um die Familienzulagen gerechter zu finanzieren. Heute sind die Abzüge für Familienzulagen nicht harmonisiert. Das hat zur Folge, dass ein Teil der Arbeitgebenden mehr Lohnabzüge bei ihren Angestellten einziehen muss als andere Arbeitgebende. Und welche sind das? Es müssen ausgerechnet diejenigen mehr Lohnabzüge einziehen, die einen hohen Anteil an Arbeitnehmenden haben, die sich in der Familienphase befinden, die tiefe Löhne haben und oft in Teilzeit arbeiten. Das ist natürlich nicht im Sinne der Sache. Die grünliberale Fraktion stimmte deshalb auch der Motion Baumann Isidor 17.3860 aus dem Jahr 2017 zu, die hier nun umgesetzt wird. Wir treten deshalb auch auf diese Vorlage ein.

    Gegen die Umsetzung der Motion wehren sich ein paar Kantone sowie Verbände von Branchen mit hohen Löhnen. Das Anliegen fügt sich aber in das Ziel der Grünliberalen ein, die Sozialversicherungen zu harmonisieren sowie den Schweizerinnen und Schweizern und ihren Arbeitgebenden möglichst liberale Arbeitsbedingungen für die Wahl des Lebensentwurfes zu schaffen, in diesem Fall für die Kombination von Elternschaft und Erwerbstätigkeit.

    Wir treten auf die Vorlage ein und folgen bei Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe k wie der Ständerat dem Bundesrat, so wie es die Minderheit Roduit beantragt. Ansonsten folgen wir der Mehrheit und laden Sie ein, dasselbe zu tun.

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