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Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden

(21.3036)MotionErledigt
Schweiz02-03-2021
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
21.3036
Cumenzament
02-03-2021
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20213036
Contribuziuns(3)
  • Ruedi NoserAuturFDP.Die Liberalen
  • Olivier FellerAuturFDP.Die Liberalen
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungDepartament responsabel
Cronologia(7)
  • Ablehnung
    Ständerat
  • Erledigt
  • In Ständerat geplant
  • Annahme
    Nationalrat
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Ständerat hat am 24. September 2020 das Postulat Noser 20.3544 "Die Resilienz der Schweizer Unternehmen stärken" angenommen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Risikovorsorge der Schweizer Unternehmen gestärkt werden kann. Im Vordergrund des Postulats steht die Bildung steuerbefreiter Reserven, wobei eine Lösung an das Instrument der Arbeitsbeschaffungsreserven anlehnen könne. Die Vor- und Nachteile, einschliesslich der wettbewerbspolitischen Folgen für die Firmen und den Schweizer Unternehmensstandort, sind umfassend zu beurteilen.

    Das Anliegen der vorliegenden Motion wird demnach bereits im Rahmen des Postulats Noser geprüft. Den Ergebnissen dieser Arbeiten sollte nicht vorgegriffen werden.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Unternehmen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven auf der Grundlage der bis am 31. Dezember 2015 geltenden Regelung anregt.

  • BegründungTEXT

    Das Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG), das am 1. Oktober 1988 in Kraft getreten war, wurde am 31. Dezember 2015 aufgehoben.

    Das ABRG wurde als Folge der zweiten Uhrenkrise erarbeitet und sollte die Unternehmen dazu anzuregen, zur "Förderung einer ausgeglichenen Konjunktur sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit" (Art. 1 ABRG) Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden. Ziel war es, auf diese Weise zum Erhalt der Produktionsanlagen und der Arbeitsplätze in Krisenzeiten beizutragen.

    Konkret konnten Unternehmen, die mindestens 20 Angestellte beschäftigten, einen Teil ihres jährlichen Reingewinns (maximal 15 Prozent) in die Reserven einlegen, die sie auf einem Sperrkonto bei einer Bank anlegen mussten. Der so angelegte Gewinnanteil wurde von der Gewinnsteuer abgezogen.

    Wenn sich ein Unternehmen in einer schwierigen Lage befand, konnte der Bund die Anlagen freigeben, um dem Unternehmen die Finanzierung von konjunkturbelebenden Massnahmen zu ermöglichen (Instandhaltung der technischen Anlagen, Produktentwicklung, berufliche Weiterbildung der Angestellten usw.). Der Bund konnte auch eine allgemeine Freigabe der Anlagen verfügen, wenn eine ganze Region oder ein ganzer Wirtschaftszweig in Schwierigkeiten war.

    Die seit März 2020 ergriffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus haben viele Wirtschaftsakteure in eine schwierige finanzielle Situation gebracht, da die staatlichen Unterstützungsmechanismen nicht immer an die Bedürfnisse angepasst waren und nicht immer schnell genug angewandt wurden. Unter solchen Umständen kann das Vorhandensein ausreichender Reserven entscheidend sein, damit ein Unternehmen überleben und Arbeitsplätze retten kann.

    Es liegt im allgemeinen Interesse, die Unternehmen anzuregen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden, um während einer Krise über ein Sicherheitspolster zu verfügen. Das ABRG muss deshalb reaktiviert oder aktualisiert werden. Dabei geht es hauptsächlich darum, den Anwendungsbereich auf Gesundheitskrisen, Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen ausserhalb der Schweiz auszuweiten sowie Selbstständigerwerbende und jegliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform einzuschliessen, sofern sie mindestens eine Angestellte oder einen Angestellten beschäftigen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0