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Sexualdelikte an Kindern. Aenderung der Verjährungsfrist

(93.3564)MotionErledigt
Schweiz02-12-1993
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
93.3564
Cumenzament
02-12-1993
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
19933564
Contribuziuns(37)
Cronologia(5)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • Die Beratung wird auf die Herbstsession 1996 verschoben.
    Nationalrat
  • Annahme
    Ständerat
  • Motion an 2. Rat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sexualdelikte an Kindern. Aenderung der Verjährungsfrist
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird ersucht, einen Entwurf zur Änderung von Artikel 187 Ziffer 5 des Strafgesetzbuches vorzulegen und darin die Verjährung für Handlungen gegen die sexuelle Integrität der gewöhnlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren für Verbrechen anzupassen.

    Seitdem die neuen Bestimmungen über Übergriffe gegen die sexuelle Integrität in Kraft getreten sind, ist deutlich geworden, dass wegen der besonderen Verjährungfrist von nur fünf Jahren die Straftäter, welche sich an Kindern vergehen, oft einer Bestrafung entgehen, weil Kinder von den Taten, die an ihnen begangen wurden, häufig erst nach langer Zeit berichten. Aufgrund dieses Umstandes ist es für Opfer solcher Verbrechen oft sehr schwierig, von der Gesellschaft als solche anerkannt zu werden; damit wird auch ihre psychische Rehabilitation erschwert. Darüber hinaus wird die Rückfälligkeit derartiger Delinquenten gefördert, die darauf spekulieren können, dass sie wahrscheinlich straffrei ausgehen werden.

    Eine verlängerte Verjährungsfrist entspräche auch der weltweit festzustellenden Tendenz, den Schutz des Kindes zu verstärken.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0