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Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe

(19.429)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22-03-2019
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
19.429
Cumenzament
22-03-2019
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20190429
Votaziuns(2)
Contribuziuns(7)
  • Jean-Luc AddorUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Jean-Luc AddorUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Alois GmürUrheber/inDie Mitte
  • FinanzdepartementFederführendes Departement
  • Sicherheitspolitische Kommission NationalratZuständige Kommission
Cronologia(6)
  • Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Im Rat noch nicht behandelt
  • Zustimmung
    Sicherheitspolitische Kommission Ständerat
  • Folge gegeben
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) ist dahingehend zu ändern, dass die Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Leistung der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind.

  • BegründungTEXT

    Spätestens seit 1929 setzt der Bundesrat die Päpstliche Schweizergarde einem Polizeikorps gleich, in dem die Eidgenossen ohne bundesrätliche Einwilligung dienen können (Protokoll der Bundesratssitzung vom 15. Februar 1929). Seit vielen Jahren nimmt ein Mitglied des Bundesrates oder eine Ratspräsidentin oder ein Ratspräsident am 6. Mai offiziell an der jährlichen Vereidigung der Schweizergarde im Vatikan teil. Anlässlich des Festakts "500 Jahre Päpstliche Schweizergarde" hat Bundesrat Leuenberger 2006 in seiner Ansprache gesagt: "Der Wandel der Schweizergarde soll uns allen eine Verpflichtung sein." Gemäss Pierre-Yves Fux, ehemaliger Botschafter der Schweiz beim Heiligen Stuhl, sehen die Schweizerinnen und Schweizer in der Garde eine lebendige Erinnerung an eine glorreiche militärische Vergangenheit, die mit der Geschichte der Eidgenossenschaft verbunden sei. Das Vertrauen der Päpste seit fünfhundert Jahren sei eine Quelle des Stolzes, besonders für Katholikinnen und Katholiken. Aber die Professionalität und Loyalität der Garde würden dazu führen, dass die Bindung an die Institution konfessionelle Grenzen überschreite.

    Derzeit werden die Rekruten der Garde zum Teil auf dem Waffenplatz von Isone ausgebildet. Die hohe Wertschätzung, die der Bund und die Bevölkerung für die Schweizergarde haben, sollte konkretere Auswirkungen haben.

    Wer dem Korps beitritt, muss zumindest die Rekrutenschule abgeschlossen haben, seine Mitglieder müssen jedoch Wehrpflichtersatzabgabe leisten, wenn sie in Rom dienen, weil sie Auslandschweizer sind.

    Es ist nicht gerechtfertigt, dass diese Schweizer Soldaten eine Steuer bezahlen müssen, die grundsätzlich für diejenigen gedacht ist, die nicht Dienst leisten.

    Darüber hinaus ist der Beitrag sehr hoch, für 20-Jährige, die finanziell oft noch nicht sehr gut gestellt sind, sogar unangemessen hoch.

    Zudem profitieren bereits verschiedene Kategorien von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern von der Befreiung (Art. 4a WPEG).

    Es ist daher gerechtfertigt, dass diese Schweizer Soldaten, die im Ausland offiziell einen besonderen Dienst leisten, für die Dauer ihres Aufenthalts in Rom ebenfalls von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0