Sursiglir al cuntegn principal

Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative). Volksinitiative

(17.063)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz11-10-2017
Discurs(93)
Urdinà tenor Data dal discurs, Descendent
93 Resultats
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Discurs
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Toni Brunner(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Das war eine angeregte, interessante Debatte zu dieser Initiative, heute etwas lahmer und etwas weniger emotional als die erste Debatte. Eigentlich kann man aus dieser Debatte herauslesen: Eine Frage eint hier drin alle, nämlich die Frage Kulturland. Dass dem Kulturland Sorge getragen werden muss, dass das Kulturland besser geschützt werden soll, dass man es nicht opfern soll, das ist eigentlich unbestritten. Wie aber das Kulturland am besten geschützt werden kann, da gehen die Ideen hier drin weit auseinander.

    Sie haben auf dem Tisch zum einen die Zersiedelungs-Initiative. Sie ist strikt, sie ist recht radikal, sie ist einseitig einschränkend. Sie will keine neuen Bauzonen, sondern sozusagen einen Einzonungsstopp, sie will bodenunabhängige Bauten ausserhalb der Bauzonen verunmöglichen, also zum Beispiel keine neuen Treibhäuser, keine neuen Geflügelställe oder Schweineställe.

    Das Volksbegehren der Jungen Grünen wählt den Weg von Verboten, von Einschränkungen, Lenkungen, und wenn man es genau betrachtet, geht die Initiative auch extrem weit. Nachhaltige Quartiere zum Beispiel würden in der Verfassung festgeschrieben. Was daraus abgeleitet werden könnte und was das wiederum an neuen Vorschriften auslösen könnte, darf man gar nicht zu Ende denken. Anderes, zum Beispiel die Siedlungsentwicklung nach innen, ist ja bereits mit der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes erfüllt. Daher überschiesst das Begehren aus Sicht der Kommissionsmehrheit eindeutig und ist abzulehnen.

    Etwas, worüber heute kaum gesprochen wurde, das ist der Gegenvorschlag von Herrn Bäumle. Herr Bäumles Gegenvorschlag liegt ebenfalls auf dem Tisch. Sie müssen nachher auch über ihn abstimmen. Herr Bäumle konzentriert sich auf die Fläche ausserhalb der Bauzonen. Er will, dass Flächen von Bauten und Anlagen nicht mehr zunehmen. Das würde also heissen: keine neuen Strassen, keine neuen Velowege, keine neuen Infrastrukturen für den öffentlichen Verkehr. Das würde heissen: keine neuen landwirtschaftlichen Bauten, keine Ställe, keine neuen Ausläufe, keine neuen Güllekästen. Das ist noch strikter und einschränkender als die Zersiedelungs-Initiative. Wer diesen Text liest, muss zur Erkenntnis kommen, dass er noch viel weiter über das Ziel hinausschiesst.

    Es war also nicht ganz zufällig, dass Herr Bäumle in seiner Minderheit allein blieb. Die grosse Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, den Gegenvorschlag abzulehnen.

    Es gilt jetzt, zuerst die letzte Revision des Raumplanungsgesetzes umzusetzen. Die Richtpläne müssen angepasst werden; da sind die Kantone momentan noch dran. Vor allem sollten Sie dem Föderalismus Sorge tragen: Wenn wir so einer Initiative zustimmen würden, dann würden wir die Kantone und die Gemeinden ein weiteres Mal bevormunden - und das, bevor die letzte Revision umgesetzt ist.

    Die Ablehnung dieser beiden Vorlagen entbindet uns aber nicht davon, das Thema weiterzuverfolgen. Wir müssen Lösungen für mehr Bodenschutz diskutieren. Wenn wir diese diskutieren, dann kommen eben die grundlegenden Fragen, zum Beispiel: Wie soll sich die Schweiz entwickeln, wie viele Bewohner wollen wir in unserem Land? Aber es kommen auch andere Fragen auf uns zu, umstrittene Fragen. Bei der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ist es zum Beispiel die Frage der Bauten ausserhalb der Bauzonen. Sollen wir diese besser nutzen, umnutzen dürfen oder können? Oder wollen wir mehr Einschränkungen? In Bezug auf Bauten ausserhalb der Bauzonen ist der nächste Konflikt programmiert. Aus der einen Optik kann man sagen: Bereits verbauter Boden sollte umgenutzt werden können, weil damit kein Quadratmeter Boden zusätzlich verbaut wird; daher soll man diesen Boden auch umnutzen dürfen. Andere sagen: Nichts soll zweckentfremdet werden; Wohnen muss Wohnen bleiben.

    Es kommt die Frage des verdichteten Bauens auf uns zu. Hier war es fast ein wenig erheiternd, als am Tag der Kommissionssitzung, wo wir über die Zersiedelungs-Initiative und den Kulturlandschutz diskutiert haben, die Meldung aus Zürich kam, dass die SP in der Stadt Zürich neue Hochhäuser beim Hardturm bekämpfen würde. Da zeigen sich dann schon Widersprüche. Wir diskutieren hier Lösungen, wie wir den Druck vom Kulturland wegnehmen können, und in den Städten, wo man in die Höhe bauen will, kommen solche Projekte unter die Räder, zum Beispiel die neuen Hochhäuser beim Hardturm. Da müssen wir uns bei den nächsten Revisionen grundsätzliche Fragen stellen.

    Die letzte Frage, die sich uns in Zukunft stellen wird - das als Gedankenanstoss -, betrifft den Wald. Der Wald ist absolut geschützt, aber das Kulturland nicht. Überlegen Sie sich einmal: Siedlungen entstehen auf dem besten Kulturland, auf dem besten ackerfähigen Land. Aber Fichten, Weisstannen oder zum Beispiel Buchen geniessen an den Hängen, an den nahegelegenen Hängen die beste Aussicht auf die immer mehr verbauten Flächen in der Ebene. Kulturland ist nicht geschützt, Wald ist total geschützt. Fragen über Fragen. Ich wollte Ihnen zum Schluss auch diese Gedanken mitgeben.

  • Redetext
    Jacques Bourgeois(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Dans les prises de parole que nous avons entendues sur ce sujet, je constate que nous sommes tous conscients que le sol est un bien précieux. Précieux en tant que base de production de denrées alimentaires, nécessaire également à tout développement économique, à l'habitat, à la mobilité, à l'écologie, pour ne citer que ces principaux axes. Chacun est conscient que les superficies à disposition ne sont pas extensibles et que des conflits d'intérêts sont par conséquent programmés. Pour résoudre ces conflits d'intérêts, les remèdes proposés diffèrent. D'un côté, cette initiative demande un arrêt sur image en figeant tout développement. De l'autre côté, on désire que cette image puisse continuer d'évoluer, tout en préservant les paysages et en évitant le mitage du territoire ainsi que le gaspillage des terres agricoles.

    Plusieurs instruments sont à notre disposition. Cela a été relevé dans le cadre de la première partie de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire, les cantons sont en train de réviser leurs plans directeurs cantonaux afin de les dimensionner en fonction de leurs besoins pour les quinze prochaines années. Cela implique de redimensionner des zones à bâtir puisque, cela a été rappelé, 58[NB]000 hectares de zone à bâtir ne sont pas bâtis.

    Mais les plans directeurs cantonaux doivent aussi être conçus de façon à favoriser le développement économique [PAGE 868] en prenant en considération les infrastructures routières et ferroviaires qui existent à proximité, et à éviter le gaspillage des terres agricoles. Il faut également que l'on veille à densifier l'habitat, mais aussi que l'on ait une vision du développement futur. Je pense en particulier à l'utilisation du sous-sol avec le projet "Cargo sous terrain". Il y a aussi l'espace aérien, que l'on pourrait mieux utiliser. Parce qu'il est clair que l'on ne pourra pas continuer, comme cela a été dit par plusieurs d'entre vous, à bétonner notre pays.

    Pour ce qui est de la protection des surfaces d'assolement, je crois qu'il faut être et rester conséquent de part et d'autre. On a entendu dire qu'il était nécessaire de protéger les meilleures terres cultivables, ces fameux 438[NB]000 hectares répartis par contingents dans les cantons. Mais lorsque l'on touche à des surfaces cultivables pour une raison ou pour une autre, par exemple pour la revitalisation des cours d'eau, il faut rester conséquent, et demander que ces surfaces cultivables perdues puissent être compensées dans tous les cas si on veut maintenir leur superficie.

    On a également entendu dire que, du point de vue agricole, il était nécessaire de préserver les terres agricoles, en particulier les surfaces d'assolement, afin de pouvoir continuer à garantir une production équivalant à la moitié des denrées alimentaires consommées en Suisse. Ce sera un défi majeur vu l'évolution démographique - on l'a entendu, il y aura 2 millions de personnes supplémentaires à nourrir à l'horizon 2050. Il faudra mettre à disposition les superficies permettant d'assurer une production de nourriture suffisante pour notre population. Pour cela, les bâtiments construits sur des surfaces situées hors de la zone à bâtir seront nécessaires. Si nous voulons éviter, comme cela a été relevé, le développement d'autres activités hors des zones à bâtir, il faudra aussi veiller à revaloriser les denrées alimentaires et le positionnement des produits pour que les familles paysannes puissent tirer un revenu décent de la vente de leurs produits, plutôt que de devoir chercher d'autres activités pour joindre les deux bouts.

    Je vous rappelle que la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie vous invite, par 19 voix contre 4 et 2 abstention, à recommander le rejet de cette initiative. Aussi la commission vous invite-t-elle, par 18 voix contre 3 et 4 abstentions, à ne pas entrer en matière sur le contre-projet direct défendu par la minorité II (Bäumle), lequel serait encore plus radical, puisque la surface dévolue à des constructions et installations sises hors de la zone à bâtir ne pourrait plus augmenter.

    On a entendu dans la première partie du débat qu'il faudrait construire des étables en hauteur. Je terminerai par une question: comment réglerons-nous les sorties en plein air du bétail en construisant des étables sous forme de tours?

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Wir werden das dann ab Herbst intensiv diskutieren. Wir haben, denke ich, mit den Kantonen eine gute Lösung gefunden. Es geht immer um die Gesamtfläche der Nichtbauzone, und hier gibt es tatsächlich Möglichkeiten, wo ein Ausbau sinnvoll ist, wo er Entwicklung ermöglicht. Auf der anderen Seite muss man effektiv die Gesamtfläche erhalten. Das sollen vor allem eben die Kantone regeln, nicht der Bund, denn sie sind näher am Geschehen. Ihr Kanton Thurgau ist völlig verschieden vom Kanton Genf, und dem soll auch Rechnung getragen werden.

  • Redetext
    Markus Hausammann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben auf die einschränkende Wirkung der Kompensationsmassnahmen hingewiesen. Können, umgekehrt, Bauwillige aus diesem Kompensationsansatz nicht eine Legitimität ableiten? Können sie nicht sagen: "Wenn ich kompensiere, ist in der Landwirtschaftszone alles möglich"?

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass das Bundesamt für Raumentwicklung und das UVEK um Unterstützung seitens der Forschung froh sind. Es sind gerade auch städtische Entwicklungen, welche Siedlungs- und Verkehrsentwicklungen miteinander kombinieren, welche moderne Verkehrsinfrastrukturen bedingen und von der Sharing Economy beeinflusst sind. Das sollte von der Forschung begleitet werden. Insofern sind wir sehr froh, wenn die beiden ETH diese Themen weiterhin betreuen und das nicht nur auf Ebene der Fachhochschulen stattfindet. Die ETH sind frei, wie sie sich organisieren. Allenfalls hat mein Kollege, der dieses Dossier zu betreuen hat, Möglichkeiten, sich mit den ETH auseinanderzusetzen.

  • Redetext
    Kurt Fluri(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, Sie wurden im Rahmen der Debatte auf die vakante Stelle bei der ETH Zürich bezüglich der Raumplanung angesprochen. Teilen Sie unsere Auffassung, dass diese vakante Stelle auch für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes bedeutend ist, dass sie also nicht nur im Hinblick auf die wissenschaftliche Forschung des Raumplanungsthemas, sondern auch für die Umsetzung des Raumplanungsrechts bedeutend ist? Sehen Sie eine Möglichkeit, diese Vakanz in dem Sinne zu besetzen, dass sie den Praktikern in der Schweiz tatsächlich dient?

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich danke für die Debatte. Sie war lang, aber hat schon hier in diesem Saal gezeigt, dass die Vorstellungen der Politik darüber, was auf der Fläche der Schweiz passieren soll, was zulässig sein soll und was eben nicht, sehr unterschiedlich sind. Die Vorstellungen des Volkes wiederum sind vielleicht nicht immer identisch mit denjenigen der Politik. Das haben verschiedene Abstimmungen gezeigt: die Abstimmung zur ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, die das Volk klar angenommen hat, die Zweitwohnungs-Initiative und verschiedene kantonale Initiativen. Im Zentrum dieser Initiativen stand immer die Sorge der Bevölkerung, dass nicht mehr genügend Kulturland vorhanden ist, aber auch die Sorge, dass die Zersiedelung so weitergeht wie in den letzten dreissig Jahren. Diese Sorge ist ernst zu nehmen, und der Bundesrat nimmt sie ernst! Die Initianten greifen diese Sorge auf, aber sie verkennen, dass ihre Initiative zu einseitig ist, nur auf dem Schutzbedürfnis aufbaut und die Nutzungsbedürfnisse unserer Gesellschaft demgegenüber als klar sekundär gewichtet.

    Unser Land ist klein und hat eine limitierte Fläche. 31 Prozent unserer Landesfläche sind Wald und Gehölz, 25 Prozent sind unproduktive Fläche, und auf den restlichen 44 Prozent muss sich alles andere abspielen: Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Natur, Sport und eben auch Landwirtschaft - auf diesen restlichen 44 Prozent. Deshalb kommen diese Konflikte von Schutz und Nutzen zur Austragung. Deshalb war die erste Revision des Raumplanungsgesetzes nötig, und deshalb gab es dafür auch eine klare Zustimmung.

    Im Wesentlichen sind innerhalb des Baugebietes die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat setzt nur den Rahmen. Dieser Rahmen war aber nötig: Er reduziert die Möglichkeiten, die Bauzonen auszudehnen, und setzt diesen klare Grenzen; es war auch richtig, das so zu machen. Wie aber auch gesagt wurde, befinden wir uns mitten in der Umsetzung. Das Raumplanungsgesetz ist seit Mai 2014 in Kraft, und wir haben noch keine definitiven Ergebnisse und wissen noch nicht, wo wir landen werden.

    Deshalb kommt die Initiative tatsächlich ein wenig zur Unzeit, Herr Nationalrat Jans hat das auch gesagt. Sie kommt klar zur Unzeit, weil wir noch keine definitiven Resultate haben, und die Vorlage darüber, was ausserhalb des Baugebietes in der Nichtbauzone passiert, wird Ihnen der Bundesrat erst im Verlaufe dieses Jahres vorlegen.

    Ein Fehler dieser Initiative ist meines Erachtens auch die Tatsache, dass sie keine Rücksicht auf die Unterschiede in unserem Land nimmt. Die Siedlungsflächen pro Person sind sehr unterschiedlich, sie variieren zwischen den Kantonen um das Sechsfache. Wir haben Kantone, die in den letzten Jahren sehr sorgfältig eingezont haben, die nicht sehr viele Baulandreserven haben, während andere nach wie vor grosse Reserven ausweisen. Die Initiative schlägt aber alle Kantone über den gleichen Leisten. Das ist schwierig.

    Wir haben heute Bauzonen, die zu 11 bis 17 Prozent nicht überbaut sind. Wenn sie mit der gleichen Dichte wie heute überbaut würden, hätten wir Platz für weitere 1 bis 1,2 Millionen Einwohner. Das wäre ein Punkt für die Volksinitiative. Aber eben: Zürich hat zu wenig, das Wallis zu viel. Entsprechend sind die Bauzonen nicht immer dort, wo die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft liegen. Diesen Ausgleich zu suchen ist ein Anliegen der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes, die, wie gesagt, in der Umsetzung ist.

    Der Hauptmangel der Initiative steckt vor allem in der vorgeschlagenen Einfrierung der Bauzonenfläche. Auch hier nimmt die Initiative keine Rücksicht auf kantonale und regionale Unterschiede. Sie benachteiligt namentlich jene Kantone und Gemeinden, die haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind und über kleine Reserven verfügen. Diese Gemeinden und Kantone wären in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt. In gewissen Gegenden bestünde die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Baulandverknappung. Dies würde ein ausgeprägtes Ansteigen der Grundstückpreise mit sich bringen - Monsieur le conseiller national Grin par exemple l'a mentionné -, das würde zweifellos zu einem Anstieg der Grundstückpreise führen.

    Herr Nationalrat Girod hat gesagt, in Zürich sei dieser Baulandstopp kein Problem gewesen. Ja, dort sind die Baulandreserven aufgebraucht, und was ist passiert? Die Preise sind massiv in die Höhe gegangen! Die Stadt Zürich ist heute eine der teuersten der ganzen Welt. Das sind eben schon auch Folgen, die man zu berücksichtigen hat, die Effekte auf die Wohnkosten, die damit zusammenhängen. Neuansiedlungen von Unternehmen könnten übermässig erschwert werden, und das wiederum würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beeinträchtigen.

    Die Initiative lässt Einzonungen nur noch dann zu, wenn eine unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Falls sich für die Einzonung einer Fläche mit einem hohen landwirtschaftlichen Ertragswert keine Kompensationsfläche mit gleichem Ertragswert finden lässt, müsste eine entsprechend grössere Fläche ausgezont werden. Je nach landwirtschaftlichem Ertragswert kann dies mehr als die doppelte Fläche ausmachen. Die Bauzonenfläche wird durch diese Bedingung nicht nur eingefroren, sondern zusätzlich reduziert.

    Ich habe schon auf die erste Revision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen, viele von Ihnen auch, und das zu Recht. Dort haben wir diese Sorgen der Bevölkerung, welche die Initiative aufgreift, aufgenommen. Zwölf kantonale Richtpläne sind bereits genehmigt, die restlichen Kantone sind an der Arbeit, mit dem Ziel, bis Ende April 2019 auch ihre Richtpläne an die strengeren Bestimmungen anzupassen. Bis es so weit ist, darf die Bauzonenfläche im betreffenden Kanton nicht vergrössert werden. Ab dem 1. Mai 2019 dürfen gar keine neuen Bauzonen mehr ausgeschieden werden, solange der Kanton seinen Richtplan nicht angepasst hat.

    Wie stark der Bodenverbrauch in den Bauzonen durch die erste Gesetzesrevision eingedämmt wird, können wir noch nicht quantifizieren. Die aktuelle Bauzonenstatistik 2012-2017 zeigt aber, dass bereits die Diskussion, die Signale der Politik, auch die Sensibilität der Gemeinden und Städte dazu geführt haben, dass die Anliegen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung nach innen erkannt wurden. Die Gesamtfläche der wichtigsten Bauzonentypen ist denn auch seit 2012 konstant geblieben. Die Einwohnerzahl in den Bauzonen ist gewachsen, aber damit haben wir auch die Situation, dass deutlich mehr Personen auf einer praktisch konstanten Fläche leben. Die durchschnittliche Bauzonenfläche pro Person ist von 309 Quadratmetern auf 291 Quadratmeter gesunken. Auch wenn die Wirkung statistisch somit nicht eindeutig fassbar ist, kann man in der Praxis doch verschiedene Effekte beobachten, die in die richtige Richtung gehen. Als Beispiele möchte ich auf erste Rückzonungen hinweisen, etwa in den Kantonen Wallis, Jura, Waadt und Glarus. Ich möchte auf den Erlass von Planungszonen hinweisen, die zur Sicherung von Flächen dienen, die sich für eine Rückzonung eignen würden, und auf die Bezeichnung von Gebieten, die sich für eine Verdichtung eignen.

    Hier machen Städte, Gemeinden und Kantone eine gute Arbeit. Der Städte- und der Gemeindeverband stellen auch [PAGE 867] gute Beispiele aufs Internet, wo man sich orientieren kann, was sinnvolle neue Nutzungen sind.

    Was uns noch fehlt im Puzzle, sind nun die Fragen, die sich ausserhalb des Baugebietes, im Nichtbaugebiet, stellen. Das ist Bestandteil der Vorlage zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes, die wir Ihnen im Herbst vorlegen werden. Das sind berechtigte Fragen. Denn es ist uns ein Anliegen, dass man Baugebiet und Nichtbaugebiet wirklich konsequent voneinander trennt. Im Nichtbaugebiet muss als Grundsatz wieder gelten: Es wird nicht gebaut. Ausnahme sind standortgebundene Bauten, notabene für die Landwirtschaft. Diese sind ausserhalb der Bauzonen immer zulässig und rechtlich eben auch legitimiert.

    Zu allen Nutzungen, die Sie typischerweise nicht in den Bauzonen wollen, von den Pferden bis zu den Kleintieren, haben Sie die Debatten hier schon stundenlang geführt. Das sind Nutzungen ausserhalb der Bauzonen. Das ist gesellschaftspolitisch so gewollt und macht auch Sinn. Deshalb werden wir in der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes vor allem diesen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet stärken. Wir werden im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Bewilligungstatbestände und auch in Bezug auf die Anforderungen an die Ausscheidung spezieller Zonen ausserhalb der Bauzonen die Tatbestände klären. Denn heute beruht das weitgehend auf bundesgerichtlicher Rechtsprechung, und das führt auch zu unterschiedlichen Anwendungen in den Kantonen.

    Wir haben diese Vorlage in sehr enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Sie ist in der letzten Phase. Ich habe hier ein bisschen gestaunt, dass einige schon wissen, was in dieser Vorlage steht, sogar schon mit dem Referendum drohen. Ich habe die definitive Fassung selber noch nicht gesehen. Aber offenbar sind Sie so weise, dass Sie hier irgendwelche Entwürfe und Diskussionen kennen. Okay. Aber ich glaube, auch hier sollten Sie zuerst sehen, was auf den Tisch kommt. Eines ist klar: Man kann in den Nichtbauzonen nicht weiter munter weiterbauen, sondern auch hier sollen die Kantone gewisse Regeln beachten.

    Auch hier, Herr Hausammann, muss natürlich schon eine Kompensation erfolgen, wenn man überbordet und vor allem für den Bau von nicht standortgebundenen Bauten die Schleusen öffnet. Das ist ein wichtiger Grundsatz. Sonst haben wir eben eine Zunahme von Bauten im Nichtbaugebiet, und das muss schon kontrolliert erfolgen. Es darf erfolgen, das Vorgehen muss flexibel sein, nach den Bedürfnissen erfolgen, aber auch eben in der Verantwortung der Gesamtsicht stehen, was in der Nichtbauzone zulässig sein soll.

    Noch ein Wort zu den Fruchtfolgeflächen: Ja, das ackerfähige Kulturland ist besonders schützenswert. Es muss unbedingt erhalten werden. Das ist tatsächlich etwas, was der Bundesrat in Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auch sichern will. Wir haben auch hier entschieden, den Sachplan, der schon seit geraumer Zeit in Kraft ist, zu überarbeiten. Eine Expertengruppe hat geschaut: Braucht es noch gleich viel gesicherte Fläche? Ist es richtig, dass sie weiterhin auch quantitativ im gleichen Ausmass festgelegt wird? Kann man eine Aufwertung vornehmen? Soll man unter den Kantonen Fruchtfolgeflächen handeln können? Das sind alles Fragen, die Experten bearbeitet haben. Ende Januar ist dieser Bericht herausgekommen. Wir werden die Empfehlungen dieser Expertengruppe in eine Anhörung schicken, auch Ende dieses Jahres. Es ist das Ziel, den Sachplan zu den Fruchtfolgeflächen zu überarbeiten.

    Es ist wichtig, dass wir uns ein Bild entwickeln, wie die Schweiz, wie unser Land 2030 aussehen soll. Wir sollten uns einig werden, wo gebaut werden soll und wo nicht gebaut werden soll, wie viel wir erhalten wollen und was die Bedingungen für Entwicklungsmöglichkeiten sein sollen. Es wird auch inskünftig so bleiben, dass weitgehend die Kantone in der Pflicht stehen. Die Kantone bestimmen auch weitgehend: Soll es mehr nachhaltige Quartiere geben oder nicht? Es betrifft nicht den Bund; hier sind vor allem auch städtische Planungen gefordert, um diese Sicht auf die Schweiz im Jahr 2030 zu entwickeln. Daran wird diese Verfassungsnorm gar nichts ändern. Sie wird weiterhin den Kantonen, den Städten und Gemeinden zu Recht die Verantwortung überlassen, dies mit gewissen Rahmenbedingungen des Bundes.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, im Rahmen der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes zu legiferieren, den Sachplan zu den Fruchtfolgeflächen zu begutachten und diese Initiative der Jungen Grünen wie auch den Gegenvorschlag vonseiten der Grünliberalen zur Ablehnung zu empfehlen.

  • Redetext
    Ursula Schneider Schüttel(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Als letzte Sprecherin macht man zwangsläufig Wiederholungen, aber ich denke, Sie haben genügend über Fussballfelder und Bedürfnisse der Landwirtschaft gehört, und halte mich deshalb kurz.

    Ja, es stimmt, mit der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes und mit der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative wird gewissen Anliegen der Initiative Rechnung getragen. Die Forderungen nach nachhaltigen Quartieren und einer Siedlungsentwicklung nach innen scheinen ebenfalls breit abgestützt zu sein. Auch mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes, in der es namentlich um das Bauen ausserhalb der Bauzone geht, kann einiges vorgesehen werden, was mit der Initiative gewünscht wird. Aber die zweite Gesetzesrevision ist noch nicht unter Dach und Fach. Was wird uns vorgelegt werden? Was wird das Ergebnis der Debatten in den Kommissionen, hier im Nationalrat und im Ständerat sein? Das ist alles noch offen.

    Wenn ich dann noch von verschiedenen Vorstössen zum Bauen ausserhalb der Bauzone Kenntnis nehmen muss und [PAGE 866] von Forderungen nach noch mehr Ausnahmen und weiteren Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzone, dann fürchte ich, dass wir von einem besseren Schutz des Kulturlandes und einer wesentlichen Reduktion des Baulandverbrauches noch weit entfernt sind. Wir haben ja kürzlich über Wohnen beim Stall diskutiert, über Umbauten von Maiensässen und Ställen ausserhalb der Bauzone zu Wohnbauten.

    Die Initiative zeigt deutlich auf, dass in der Bevölkerung der Wunsch nach einer guten Raumplanung und einem Schutz vor Zersiedelung gross ist, dies trotz der Annahme der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes und der Zweitwohnungs-Initiative. Die Initiative ist das Zeichen eines grossen Unbehagens gerade bei einem Teil der jungen Bevölkerung. Karl Vogler hat dies übrigens in seinem Votum schön gesagt. Ich teile dieses Unbehagen, und ich teile diesen Wunsch der Initiantinnen und Initianten und derjenigen, die diese Initiative unterstützt haben, die Zersiedelung einzudämmen, das Kulturland zu schützen und die Siedlung durch innere Verdichtung nachhaltig zu entwickeln.

    Ich werde die Initiative daher zur Annahme empfehlen.

  • Redetext
    Christian Wasserfallen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte noch ein, zwei Dinge beleuchten: Wenn ich die Initiative und auch den Gegenvorschlag lese, kommt es mir vor, als würde man unser Land in eine Eiszeit versetzen, die politisch bestimmt ist. Es ist in der Tat eine Einfrierung sämtlicher Bauzonen. Das war genau das Ziel, das wir mit dem Raumplanungsgesetz nicht erreichen wollten. Warum nicht? Wir wollten mit dem Raumplanungsgesetz Wohn- und Arbeitsgebiete zusammenbringen, wir wollten eine Verdichtung nach innen, wir wollten einen haushälterischen Umgang mit Baulandreserven; das waren die Zielsetzungen des Raumplanungsgesetzes.

    Zwölf Kantone haben die Richtpläne bereits genehmigt erhalten, fünf Richtpläne sind noch in Bearbeitung. Das heisst, die Umsetzung ist noch gar nicht erfolgt. Jetzt will man die Regeln schon während des Spiels auf Verfassungsstufe ändern. Schon nur aus diesem Grund muss man die Initiative und auch den Gegenvorschlag ablehnen.

    Was sind die Ziele der Initiative und des Gegenvorschlags? Ich kann es nicht anders formulieren: Das Ziel ist ein Entwicklungsstopp. Ich meine, wenn man Entwicklungen zulassen will - nehmen wir den Innovationspark in Dübendorf: Dort braucht man 830[NB]000 Quadratmeter Land -, kann man das mit dieser Initiative schlicht vergessen. Jegliche Neuansiedlung, jegliche Erweiterung von Firmen in der Schweiz sind mit dieser Initiative nicht mehr möglich. Man will eine Verdichtung im Zentrum verhindern. Das ist der grosse Konstruktions- und Überlegungsfehler dieser Initiative. Wenn man in irgendeinem Stadt- oder Agglomerationsgebiet einen Quadratmeter Boden einzonen muss, damit man in diesem Gebiet verdichten kann, dann muss man jemanden finden, der bei sich auszonen lässt, um diese Baute und diese Verdichtung realisieren zu können. Deshalb ist das ein absoluter Entwicklungsverhinderer auch für die Entwicklung nach innen.

    Es ist in der Tat auch eine Initiative Stadt gegen Land, ich kann es nicht anders sagen. Das andere ist auch, was Herr Grin vorhin gesagt hat: Es ist eine Bestrafung all jener Gemeinden und Kantone, die haushälterisch mit den Baulandreserven umgegangen sind.

    Auffällig ist noch, dass der Gegenvorschlag im Gebiet ausserhalb der Bauzone sogar noch viel krasser als die Initiative ist. Wenn ich nämlich das nationale Interesse beweisen muss, damit ich ausserhalb der Bauzone bauen kann, liebe grünliberale Fraktion, dann können Sie alle Bauten, alle Energieanlagen ausserhalb der Bauzone vergessen. Keine Windkraftwerke, keine Kleinwasserkraft, alles wäre nach diesem Gegenvorschlag verboten. Ich weiss nicht, ob sich das Herr Bäumle überlegt hat, denn das nationale Interesse wurde in der Energiestrategie klar definiert. Deshalb ist dieser Passus wirklich völlig überraschend und unnötig - wenn ich das an die Grünliberalen richten darf.

    Es verhindert z. B. auch in der Landwirtschaftszone Bauten - Annexbauten, Erweiterungen -, welche vielleicht notwendig sind, um einen landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuentwickeln. Letztlich würden auch Gewerbebetriebe wie Sägereien, die eine massvolle Erweiterung benötigen, ausserhalb der Bauzone verboten. Deshalb ist der Gegenvorschlag im Prinzip noch die krassere Ergänzung als die Initiative selber. Ich kann zu keinem anderen Schluss kommen.

    In der Summe sind die Initiative wie der Gegenvorschlag staatspolitisch eigentlich völlig daneben, weil, wie gesagt, das Spiel jetzt mit der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes läuft. Es ist ein absolut zentralistischer Ansatz, und er würde nur in der Theorie funktionieren. Man muss einmal kommen und mir hier Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten vorstellen, die Gebiete in ihren Gemeinden auszonen lassen, damit man im städtischen Gebiet bauen kann - das ist die Grundidee und Architektur dieser Initiative. Schon nur aus diesem Grund ist das absolute Theorie und eine absolut zentralistische und absolutistische Forderung, die in der Initiative aufgestellt wird.

    Der negative Nebeneffekt, der dann noch daraus entsteht, ist, dass es bei den wenigen zentrumsnahen Bauzonen, die irgendeinmal in der Zukunft vielleicht noch zur Verfügung stehen, zu Spekulation kommen wird. Wenn man nämlich das Grundangebot letztlich noch plafoniert, werden die letzten Baulandreserven entsprechend noch viel teurer, und dann kommen wieder rot-grüne Politikerinnen und Politiker, die sagen: Die Mietpreise sind zu hoch, alles ist zu hoch; wir können uns die Mieten in den Zentren nicht mehr leisten.

    Sie machen also hier wirklich in mehreren Dimensionen einen riesigen Fehler, wenn Sie die Initiative zur Annahme empfehlen! Deshalb komme ich zum Fazit, und das Fazit heisst: Es ist nichts so schnell weg wie der Fortschritt - man muss gar nichts dafür tun.

  • Redetext
    Jean-Pierre Grin(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Cette initiative soulève des thèmes importants de l'aménagement du territoire, mais elle demande le gel général et illimité des surfaces des zones à bâtir, sans tenir compte des différentes régions et cantons. D'autre part, hors des zones à bâtir, les constructions existantes bénéficieraient d'une garantie de la situation acquise mais ne pourraient pas faire l'objet d'agrandissements substantiels des volumes bâtis.

    La politique d'aménagement du territoire doit rester une affaire cantonale, voire communale, dans un cadre fédéral adapté. Il est inutile de durcir le droit en vigueur. La loi actuelle, partiellement révisée, contient déjà des mesures contraignantes pour endiguer le mitage du territoire. Ces mesures sont largement suffisantes pour freiner l'utilisation du sol et les cantons n'ont pas encore mis en oeuvre toutes ces nouvelles dispositions. Il est donc encore trop tôt pour édicter de nouvelles mesures plus contraignantes, tel que le demande cette initiative.

    De plus, cette initiative pénaliserait les cantons et les régions qui ont fait un usage mesuré du sol, en bloquant toute augmentation de leur surface constructible, même en cas de nécessité clairement avérée. En accentuant la pénurie de terrains à bâtir, cette initiative créerait aussi une augmentation du prix des terrains constructibles, au détriment de certains nouveaux propriétaires mais aussi des locataires. L'augmentation de notre population, de par la libre circulation des personnes, nécessite année après année de nombreux nouveaux logements pour répondre aux besoins.

    Ce n'est pas l'acceptation de cette initiative qui résoudrait ces problèmes, mais une plus grande densification des volumes déjà bâtis, ainsi qu'une plus grande permissivité dans la réaffectation des volumes existants en logements en dehors des zones à bâtir. En effet, de nombreux volumes existants qui ne sont plus affectés à l'agriculture peuvent être mis à disposition pour des logements ou pour des activités artisanales diverses, sans occupation supplémentaire du sol, pour autant bien sûr que les accès soient garantis.

    Les implantations d'entreprises, nécessaires à l'emploi et au développement économique, seraient donc mises à mal avec le blocage pur et dur des zones à bâtir, comme cela est demandé par l'initiative. Mais le principal défaut de cette initiative réside dans le gel indifférencié de la surface des zones à bâtir, pénalisant les communes qui ont bien géré leurs zones à bâtir en les limitant et va favorisant celles qui ont déjà des zones à bâtir surdimensionnées. Je vous demande donc de recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative.

  • Redetext
    Thomas Hardegger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Am 3. März 2013 wurde die Revision des Raumplanungsgesetzes mit 62,9 Prozent Jastimmen angenommen. Ziel der Gesetzesänderung war es, durch die Förderung einer kompakten Siedlungsentwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollten auch zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden. Die Änderung des Raumplanungsgesetzes war der indirekte Gegenvorschlag zur 2008 eingereichten Landschafts-Initiative. Auch diese hatte zum Ziel, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Sie verlangte, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während zwanzig Jahren nicht anwachsen dürfe. Sie wurde zurückgezogen, in der Hoffnung, dass das Raumplanungsgesetz eine raumschonende Wirkung erzielen würde.

    Wie nimmt die Bevölkerung nun fünf Jahre nach Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes dessen Wirkung wahr? Nach wie vor werden grüne Wiesen überbaut, in Landwirtschaftszonen werden grosszügig neue Bauten erstellt und nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten umgenutzt. Die Bevölkerung ist besorgt. Je nach politischer Einschätzung können verschiedene Volksabstimmungen als deutliche Zeichen dafür interpretiert werden, dass die Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, dass zwar Grundsätze zur Siedlungsentwicklung aufgestellt werden, eine Wirkung daraus aber kaum erkennbar wird, z. B. bei der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich, der Boden-Initiative im Kanton Basel-Stadt oder der Zweitwohnungs-Initiative. In vielen Kantonen und Gemeinden wird diskutiert, wie eine andere Bodenpolitik auszusehen hat, und es werden Änderungen gefordert.

    Dafür, wie ein Einzonungsverbot wirkt, haben wir ein anschauliches Beispiel aus dem Kanton Zürich. Im Kanton Zürich wurde im Juni 2012 die Kulturland-Initiative von der Bevölkerung deutlich angenommen. Alle nicht rechtskräftig einer Bauzone zugewiesenen Flächen sollten geschützt sein. Der Regierungsrat beschloss daraufhin ein Einzonungsmoratorium. Dieses dauerte fast fünf Jahre, bis nämlich wiederum das Volk mit der Ablehnung der Umsetzungsvorlage die Forderungen der Kulturland-Initiative aufhob, weil der revidierte Richtplan gewisse Ziele aufgenommen hatte. Fünf Jahre ohne Einzonungen - ist der Kanton Zürich in der Folge untergegangen? Wurde weniger gebaut? Natürlich waren einige Vorhaben, die auf Einzonungen basierten, blockiert. Nüchtern betrachtet, kann aber festgehalten werden, dass kein Schaden entstanden ist, im Gegenteil: Schlecht ausgenutzte eingezonte Areale haben einen höheren Stellenwert erhalten und somit etwas zur effizienteren Nutzung des bestehenden Siedlungsgebietes beigetragen.

    Nun heisst es, die Initiative sei zur Ablehnung zu empfehlen, weil die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und dessen Wirkung abgewartet werden sollen. Im Raumplanungsgesetz hat es aber einen Konstruktionsfehler, der die Zersiedelung auch in Zukunft nicht stoppen wird. In Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b heisst es, auf fünfzehn Jahre ausgerichtet, je mehr und je flächenintensiver gebaut werde, desto mehr neues Bauland könne eingezont werden. Damit wird kaum eine bodenschonende, effiziente und verdichtete Bauweise gefördert. Insbesondere bei Industrie- und Gewerbeflächen, aber auch beim Wohnungsbau ist eine effizientere Nutzung zwingend nötig. Wir können nicht einfach einzonen, nur weil Aldi gerade auf der grünen Wiese eingeschossig und mit einem grossen Parkplatz bauen will.

    Eine Koordination der Ein- und Umzonungen wäre auch über die Kantonsgrenzen hinweg wichtig. Dem Bund fehlen im Raumplanungsgesetz aber die Kompetenzen dafür, dass er dem Landverschleiss, wie ihn die Kantone selber bestimmen, wirkungsvoll begegnen kann. Dafür muss er entsprechende Instrumente schaffen. Die Volksinitiative gegen die Zersiedelung schlägt darum wirkungsvolle Ziele vor: Sie will nicht verhindern, sondern neue Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung der Siedlungsentwicklung eröffnen.

    Auch für mich ist es unschön, dass die Forderungen in einem solchen Detaillierungsgrad in die Verfassung geschrieben werden sollen. Ich hätte es vorgezogen, wenn das Parlament die Ziele im Gesetz hätte konkretisieren können. Wie das Beispiel der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich aber zeigte, schadet eine Denkpause nicht, und geeignete Areale für eine prosperierende Entwicklung - sowohl für die Wirtschaft als auch für den Wohnungsbau - stehen noch auf Jahre hinaus genug zur Verfügung.

    Deshalb unterstütze ich die Volksinitiative gegen die Zersiedelung. [PAGE 865]

  • Redetext
    Benjamin Roduit(Die Mitte)
    Schweiz

    Je tiens tout d'abord à exprimer tout mon respect envers les initiants, les Jeunes Verts, dont le souci visant à préserver la nature, le paysage, l'autoapprovisionnement du pays, la qualité de vie et l'attractivité de la Suisse, est absolument légitime. Leur initiative "contre le mitage" doit être prise au sérieux, ne serait-ce que par sa récolte de signature et son soutien dans les milieux environnementaux. Et c'est un Valaisan échaudé par la loi sur l'aménagement du territoire et l'initiative sur les résidences secondaires qui le dit!

    Cependant, à l'image des étudiants un brin idéalistes que je côtoie chaque jour, leur démarche repose sur de fausses bonnes idées. Ainsi, à la formule concise de notre collègue du Conseil des Etats, Monsieur Cramer, "Voulons-nous continuer à bétonner notre pays?", j'aimerais répondre en prenant ce mot dans son sens figuré: en français, on utilise l'expression "bétonner un projet". Voulons-nous bétonner le développement du pays? [PAGE 864]

    En fait, je vois quatre défauts majeurs à cette initiative. Premièrement, les initiants semblent oublier que le logement reste l'un des droits et besoins fondamentaux de chaque personne. Or, comment faire face à l'essor démographique de notre pays si l'on gèle les zones à bâtir? Avec la meilleure volonté de densification au monde, nous ne pourrons pas faire face aux besoins en logement - je le rappelle, prioritaires - des 11 millions d'habitants estimés que comptera notre pays en 2045; à moins d'entasser les gens en hauteur comme à Hong Kong - enfer urbain où j'ai récemment séjourné - ou de limiter massivement les migrations - ce qui ne semble pas dans les visées politiques des Jeunes Verts.

    En deuxième lieu, l'initiative ne tient pas compte des réalités régionales et cantonales très diverses de notre pays. L'Ajoie n'est pas Genève, le Haslital n'est pas Bâle-Ville, le Rheintal n'est pas Lugano. Le relief, les conditions climatiques, le régime de propriété, le type d'habitat, le mode d'organisation sociale, bref, tout ce qui fait la diversité ainsi que la richesse de la Suisse nécessite de la souplesse. A aucun moment de l'histoire de notre fédéralisme nous n'avons cédé à la tentation d'une règle centralisatrice aussi contraignante et appliquée dans un domaine essentiel pour le quotidien de chacun.

    Troisièmement, le processus de lutte contre le mitage est déjà en cours, et il convient d'en mesurer les effets. Depuis la mise en vigueur de la LAT révisée en mai 2014, les cantons ont tous fait de grands efforts et, en avril 2019, l'ensemble des plans directeurs cantonaux auront été adoptés par la Confédération. Pour certaines communes, le défi de devoir déclasser des zones à bâtir est envisagé avec courage, à l'exemple, pour le Valais, de certains villages de montagne du val d'Hérens ou même de cités de plaine comme Sierre. Aujourd'hui même encore, la presse relate que la commune de Saint-Martin a décidé d'elle-même de geler la surface de sa zone à bâtir pour deux ans.

    Les résultats sont probants. Savez-vous en effet quelle a été entre 2012 et 2017 la croissance des zones à bâtir en Suisse? 3400 hectares sur 230[NB]000, soit 1,5 pour cent! On a souvent parlé de huit terrains de football. Je ne sais pas si vous allez suivre les compétitions de la Coupe de monde de football dès la semaine prochaine, mais faites le calcul: cela fait à peine trois terrains! Il y a quand même une disproportion dans les chiffres. Donc on est très loin des propos alarmistes de certains milieux, et ce d'autant plus que les efforts vont se poursuivre avec la mise en consultation de la LAT 2 au sujet des constructions hors zone à bâtir.

    Enfin, quatrièmement, issu d'un milieu agricole, je ne peux que m'inquiéter des effets préjudiciables de l'initiative sur l'agriculture, ne serait-ce que par l'interdiction en principe d'une production hors sol et en étages. Le débat de lundi sur le développement à moyen terme de la politique agricole et de la recherche agronomique a été à ce titre très significatif sur le réel soutien qu'il faut accorder à l'agriculture. S'il y a une perte croissante de surfaces cultivables et de terres d'assolement, la raison majeure n'est pas le mitage mais les conditions-cadres instables de la branche qui découragent les jeunes de reprendre une exploitation agricole.

    Les initiants ayant développé prioritairement une argumentation environnementale, je n'aborderai pas - d'autres l'ont fait mieux que moi - l'impact désastreux de leur projet pour notre économie, et cela sans une politique de compensation crédible. S'il convient de stopper le mitage, pourquoi ne pas réfléchir ensemble à une simplification des prescriptions en matière de construction dans les zones déjà construites? C'est bien cela qui continue de bétonner le développement de notre pays!

    Dans l'intervalle, je ne peux que m'opposer à cette initiative et à son contre-projet tout aussi contraignant.

  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich erlaube mir, hier zu erklären, warum es in diesem Land viele Menschen gibt, die sich seit Jahren für den Landschaftsschutz einsetzen und sich nicht für diese Initiative einsetzen werden. Ich zähle mich auch dazu. Ich bin im Stiftungsrat der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, ich war bei Pro Natura Schweiz fünfzehn Jahre für Landschaftsschutz zuständig, und ich war Mitinitiant der Landschafts-Initiative. Das ist wahrscheinlich der Hauptgrund, warum ich mich jetzt zurückhalten werde.

    Es hat nichts damit zu tun, dass wir uns nicht nach wie vor Sorgen um die Zersiedelung in diesem Land machen, es hat nichts damit zu tun, dass wir uns auch weiterhin gegen diese Zersiedelung engagieren werden, sondern es hat damit zu tun, dass diese Initiative zum völlig falschen Moment kommt. Wir verstehen den Zeitpunkt der Lancierung dieser Initiative nicht. Wir haben damals die Landschafts-Initiative lanciert, die, das müssen Sie wissen, im Wortlaut sehr ähnlich wie die Zersiedelungs-Initiative ist. Sie war im Bereich Bauzonen nicht ganz so radikal. Sie forderte nicht ein absolutes Einfrieren, sondern nur ein befristetes Moratorium von zwanzig Jahren. Aber sonst ist sie wirklich vergleichbar.

    Wir haben die Landschafts-Initiative lanciert, die breit abgestützt war. Alle relevanten Organisationen in diesem Land haben sie unterstützt. Wir haben sie dann zurückgezogen, weil wir zum Schluss kamen, dass der indirekte Gegenvorschlag, den wir damals in diesem Rat beschlossen hatten, es wert ist, dass man ihn umsetzt. Er beinhaltet griffige Massnahmen. Er beinhaltet die Mehrwertabgabe. Alle Kantone müssen sie jetzt einführen. Er beinhaltet verpflichtende Massnahmen gegen die Bauzonenhortung. Alle Kantone müssen das jetzt in ihre Gesetze aufnehmen und zeigen, wie die Bauzonen verflüssigt werden sollen. Schliesslich beinhaltet er eine Rückzonungspflicht. Das geht eigentlich über das Einfrieren von Bauzonen hinaus. Kantone und Gemeinden, die zu viel eingezont haben, werden mit diesem Gesetz verpflichtet, wieder rückzuzonen.

    Das sind griffige Massnahmen, und die Kantone haben sie noch nicht umgesetzt! Sie haben noch ein ganzes Jahr Zeit, um ihre Pläne vom Bundesrat bewilligen zu lassen. Solange sie nicht bewilligt sind, gilt, das müssen Sie wissen, ein Moratorium für Bauzonen. Das gilt jetzt, das ist im Moment in Kraft. Also, die wesentliche Forderung dieser Zersiedelungs-Initiative ist wegen dem indirekten Gegenvorschlag, den wir damals beschlossen haben, jetzt in Kraft.

    Ich habe damals gekämpft für dieses neue Gesetz, damit es in der Volksabstimmung auch durchgeht. Ich habe gesagt, diese Massnahmen sind griffig, es lohnt sich, dafür zu kämpfen. Es lohnt sich, jeden Kanton, jede Gemeinde in diesem Land zu verpflichten, alle ihre raumplanerischen Pläne neu zu überdenken. Bevor ich nicht weiss, ob das etwas bringt, kann ich nicht guten Gewissens denselben Kantonen, denselben Gemeinden nochmals einen Auftrag geben, diese nochmals obendrauf verpflichten, alles neu zu überdenken. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

    Was wichtig ist, ist, dass jetzt das konsequent umgesetzt, ausgewertet wird und, wenn nötig, über eine Volksabstimmung dann wieder Druck gemacht wird. Da bin ich überzeugt, da wird es bei allen Organisationen wieder eine breite Übereinstimmung geben, das zu tun. Was auch wichtig ist, ist, dass wir beim Bauen ausserhalb der Bauzone - der Bundesrat hat hier etwas versprochen - griffigere Massnahmen einführen. Hier arbeitet das Parlament in die gegenteilige Richtung, und ausgerechnet hier ist diese Initiative schwach. Sie sagt zwar, grundsätzlich soll ausserhalb der Bauzone nicht gebaut werden, sagt aber, der Bundesrat beschliesst die Ausnahmen. Das ist eine dermassen lasche Formulierung, da könnte man die heutige Gesetzgebung relativ einfach darin verpacken. Sie bringt uns nicht weiter. Da braucht es jetzt griffige Massnahmen im Rahmen des Raumplanungsgesetzes 2. Ich bin überzeugt, wenn die nicht kommen, dann wird wieder eine Volksinitiative lanciert werden, denn es kann nicht so weitergehen, dass ein Grossteil der Bautätigkeit heute ausgerechnet dort stattfindet, wo sie nicht stattfinden dürfte, nämlich ausserhalb der Bauzone.

  • Redetext
    Diana Gutjahr(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Bitte stellen Sie dieser Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüber! Warum? Weil wir dann in der Volksabstimmung die volle Tragweite der Forderung der Initiative aufzeigen können. Die Initiative verlangt ja lapidar, dass Neueinzonungen nur noch möglich sind, wenn [PAGE 863] eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität aus der Bauzone ausgezont wird. Diese Bestimmung ist unbefristet und gilt also für alle Ewigkeiten. Umrahmt ist der Initiativtext mit ein paar eher wolkig anmutenden, will sagen diffusen Bestimmungen zur Siedlungsentwicklung nach innen, mit denen vermutlich die absolute Forderung nach einem Stillstand überdeckt werden soll.

    Raumplanung ist dynamisch und eben gerade nicht statisch, sie soll sich den veränderten Verhältnissen anpassen können, und sie hat sich an den Bedürfnissen aller in unserem Land auszurichten. Bei jedem Entscheid muss eine Güterabwägung vorgenommen werden können, welche auch die Interessen der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der weiteren Entwicklung, aber vor allem unserer Arbeits- und Ausbildungsplätze mitberücksichtigt.

    Meine Erfahrung ist, dass sich die Gemeinden, aber auch die Bevölkerung - gerade auch im Kanton Thurgau, welcher bereits öfters genannt wurde - der grossen Verantwortung eines haushälterischen Umgangs mit Land sehr bewusst sind und somit diese Güterabwägung sorgfältig und umfassend vornehmen. Nach der Verabschiedung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, welches bereits die nachhaltige Siedlungsentwicklung berücksichtigt, und nachdem die Kantone mühevoll ihre Richtpläne überarbeitet, die Planungs- und Baugesetze angepasst und die Kommunen ihre Reglemente und Pläne in einem demokratischen Prozess überarbeitet haben - teilweise sind sie noch in der Erarbeitung -, ist es deshalb überhaupt nicht nötig, nun ein so starres, unflexibles Weltbild über unser föderalistisch geprägtes Land zu stülpen. Wir dürfen nämlich bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass die Kantone noch bis Ende April 2019 Zeit haben, die neuen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes in ihren Richtplänen umzusetzen. Jetzt will man, ohne konkretes Wissen, welche Wirkung diese Revision erzielt, das geltende Recht zusätzlich verschärfen. Sie werden mir Recht geben müssen: Das macht keinen Sinn!

    Diese Initiative nimmt zudem in keiner Weise Rücksicht auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vielfalt der kantonal und regional unterschiedlichen Verhältnisse. Ich will sagen, Sie möchten damit unseren Föderalismus aushebeln. Ich bin der Meinung: Gefragt und nötig sind in der Schweiz Beweglichkeit und Mobilität statt absolute Bewahrung des Status quo. Die Initiative hilft nicht, wo es nötig wäre, nämlich bei der Beschleunigung und Entschlackung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren in den Städten, damit die innere Verdichtung überhaupt Realität werden kann. Sie verhindert und schadet dort, wo massgeschneiderte Lösungen, zum Beispiel für die Ansiedlung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen, mit den jetzigen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes möglich wären.

    Die moderne, innovative Schweiz mit ebensolchen Arbeitsplätzen zieht sich nicht ins gemütliche Quartierleben zurück, wie es der Initiativtext suggeriert - im Gegenteil. Es braucht keine weitere Initiative, es ist schlichtweg alles da, um Landwirtschaftsland zu schützen, beim Bauland zu verflüssigen und Entwicklung zu ermöglichen.

    Deshalb lehne ich diese Initiative sowie den Gegenvorschlag ab.

  • Redetext
    Sibel Arslan(Die Grünen)
    Schweiz

    Wenn die gesetzlichen Regelungen ausreichend vorhanden sind und es schon möglich ist, wieso hat man es bis jetzt nicht gemacht? Wieso überbauen wir noch so viel Kulturland? Es gehört konkret in eine Gesetzesordnung. Mit dieser Initiative muss es möglich sein, dass wir auch in Städten nachhaltige Quartiere bauen können.

  • Redetext
    Markus Hausammann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sie haben jetzt aufgezählt, was man alles machen könnte. Können Sie mir sagen, welche Gesetzesvorgaben dem im Weg stehen? Insbesondere über den Gestaltungsplan ist ja eigentlich alles möglich, das haben Sie selber gesagt. Warum wollen Sie die Initiative trotzdem durchdrücken?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0