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Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr

(15.456)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18-06-2015
Votaziuns(4)
Contribuziuns(45)
Cronologia(9)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Beschluss gemäss Entwurf
    Nationalrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 wird wie folgt geändert:

    a. In Artikel 15d Ziffer 2 wird das Alter zum Aufgebot von Senioren-Autofahrerinnen und -Autofahrern für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung vom vollendeten 70. auf das vollendete 75. Altersjahr heraufgesetzt.

    b. In Artikel 2a wird der Begriff der Präventionsaktivitäten des Bundes dahingehend erweitert, dass auch die Sensibilisierung hinsichtlich Eigenverantwortung von älteren Leuten beim Entscheid, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufhören sollen, abgedeckt wird.

  • BegründungTEXT

    Die auf dem schweizerischen Strassennetz zirkulierenden älteren Automobilisten werden bezüglich der medizinischen Mindestanforderungen sehr unterschiedlich behandelt. Die schweizerischen werden ab Alter 70 jedes zweite Jahr auf eigene Rechnung zu einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung aufgeboten, während beispielsweise ihre Altersgenossen aus den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich keiner solchen Untersuchung unterstehen. Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG gäbe diesen Staaten durchaus das Recht zur Vornahme analoger medizinischer Kontrolluntersuchungen wie in der Schweiz, aber sie haben bis heute darauf verzichtet. Vielmehr setzen sie auf die Eigenverantwortung ihrer älteren Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Frage, wann sie von sich aus mit dem Autofahren aufhören wollen. Die Unfallstatistik weist, was die Senioren-Autofahrer über 70 in den vier erwähnten Ländern anbetrifft, erstaunlicherweise keine nennenswerten Unterschiede auf. Entsprechend empfinden die Seniorinnen und Senioren in der Schweiz diesen Zustand je länger je mehr als diskriminierend. Der eigene Staat hält sie, was die Beurteilung ihrer Fahrkompetenz anbetrifft, für weniger mündig, während sie beispielsweise im staatspolitischen Bereich über weit mehr Rechte und Kompetenzen verfügen als ihre ausländischen Nachbarn.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0