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Eidgenössische Kommission für Alters- und Generationenfragen

(14.3785)MotionErledigt
Schweiz24-09-2014
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
14.3785
Cumenzament
24-09-2014
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20143785
Contribuziuns(27)
Cronologia(4)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Eidgenössische Kommission für Alters- und Generationenfragen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, dass für die Bewältigung der Herausforderungen, welche aufgrund der demografischen Entwicklung auf die Gesellschaft zukommen, alle Akteure der verschiedenen staatlichen Ebenen wie auch der Zivilgesellschaft gefordert sind. Bei den Alters- und Generationenfragen handelt es sich jedoch um ein Querschnittsthema mit Bezug zu vielen Politikbereichen, welches bereits heute in vielen Gremien auf allen Ebenen diskutiert und angegangen wird. In der direkten Zuständigkeit des Bundes liegt hier hauptsächlich die wirtschaftliche Absicherung der Personen im Rentenalter mit AHV, beruflicher Vorsorge und allenfalls Ergänzungsleistungen. Die meisten anderen Themenfelder, etwa Fragen zur Gesundheit, Unterstützung oder Integration älterer Menschen, fallen in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich von Kantonen und Gemeinden.

    Bevor eine neue ausserparlamentarische Kommission geschaffen wird, ist deshalb zu prüfen, für welche konkreten Problemstellungen der Alters- und Generationenpolitik die Lösungen nicht in den bestehenden Strukturen erarbeitet werden können.

    Der Bundesrat wird diese Diskussion gemeinsam mit den Sozialdirektorinnen und -direktoren der Kantone sowie der Vertretung der Städte und Gemeinden im Rahmen des Nationalen Dialoges Sozialpolitik Schweiz führen. Einstweilen lehnt er die geforderte Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Alters- und Generationenfragen ohne klar umrissenes Mandat, welches die bestehenden Gremien und Zuständigkeiten berücksichtigt, jedoch ab.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, eine eidgenössische Kommission für Alters- und Generationenfragen gemäss den Artikeln 57 bis 57g RVOG einzusetzen. Dabei ist auch eine Vertretung der Städte vorzusehen.

  • BegründungTEXT

    Die Schweizer Bevölkerung wird älter. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird 2030 ein Viertel aller in der Schweiz lebenden Menschen mehr als 65 Jahre zählen. Diese demografische Entwicklung stellt Gesellschaft und Politik vor grosse Herausforderungen. Reagieren müssen nicht zuletzt Städte und Gemeinden, denn sie organisieren im Verbund mit Privaten zahlreiche Angebote für betagte Menschen. Eine Erhebung des Schweizerischen Städteverbandes zeigt, dass die Alterspolitik in Städten und Gemeinden in unterschiedlichen Bereichen gefordert ist: beim Wohnen, bei der sozialen Integration, der Pflege, der Beratung oder im Aufbau von Beziehungen zwischen den Generationen.

    Alters- und Generationenpolitik ist ein Politikbereich, der Bund und Kantone ebenso betrifft wie Städte und Gemeinden und deshalb ein Thema der nationalen Politik sein muss. Dafür braucht es einen Rahmen, in dem die verschiedenen Akteure (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, Private) Herausforderungen und Lösungsansätze diskutieren können. Dazu ist eine eidgenössische Kommission für Alters- und Generationenfragen einzusetzen. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist darauf zu achten, dass die Expertise aus unterschiedlichen Fachbereichen (Sozialversicherungen und Altersvorsorge, Verkehrsplanung, Wohnungsbau, Integration und Teilhabe usw.) vertreten ist. Auch ist eine angemessene Vertretung der Städte, die über vielfältige Erfahrung in der Alterspolitik verfügen, vorzusehen.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0