Aufhebung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
(12.445)- AbstimmungDiscursSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Folgegeben ... 66 Stimmen
Dagegen ... 91 Stimmen
- RedetextJakob Büchler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich vertrete als Kommissionssprecher die SiK-NR und gebe Ihnen bekannt, dass ich auch Präsident des St. Galler Kantonalschützenverbandes bin.
Die grünliberale Fraktion hat am 7. Januar 2013 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die zwei Ziele umfasst: Erstens sei die ausserdienstliche Schiesspflicht aufzuheben und zweitens sei die persönliche Waffe im Zeughaus aufzubewahren, könne aber auf Antrag an den Kommandanten auch zu Hause aufbewahrt werden. Es wird verlangt, dass Artikel 63 des Militärgesetzes zu ändern sei, der die ausserdienstliche Schiesspflicht regelt. Der Sprecher der Initianten hat erwähnt, dass das obligatorische Schiessen aus militärischer Sicht keinen Sinn mehr mache.
Eine klare Mehrheit der SiK-NR möchte dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Es wird darauf verwiesen, dass das Schweizervolk am 13. Februar 2011 die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" mit 56,3 Prozent Neinstimmen abgelehnt habe. Genau die gleichen Fragen wie mit dieser parlamentarischen Initiative seien dem Volk damals gestellt worden und das Volk habe geantwortet. Das Volk habe klar entschieden, dass das Ordonnanzgewehr zum Soldaten gehört und zu Hause aufbewahrt werden soll und dass das ausserdienstliche Bundesprogramm somit weiterhin durchgeführt werden soll. Die Mehrheit der SiK-NR weist darauf hin, dass es eine Zwängerei sei, dass die Initianten wenige Monate nach einer Volksabstimmung das Gleiche wie die damals abgelehnte Volksinitiative verlangen. Auf Wunsch des Armeeangehörigen kann das Ordonnanzgewehr heute freiwillig im Zeughaus aufbewahrt werden; das ist geltendes Recht. Von dieser Möglichkeit wird aber nur sehr wenig Gebrauch gemacht. Zurzeit werden rund 800 Ordonnanzgewehre freiwillig im Zeughaus aufbewahrt. Die Armee hat bekanntlich rund 200 000 Angehörige.
In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass das ausserdienstliche Bundesprogramm ein Teil der Ausbildung unserer Soldaten ist. Es geht dabei darum, den wohlgezielten Einzelschuss zu üben. Diese Übung kann nur im Schiessstand durchgeführt werden. Diese Bundesübung wird von ausgebildeten Schützenmeistern überwacht. Die Anforderungen an die Schützenmeister sind erhöht worden, um die Sicherheit noch mehr zu verbessern. Die Gefechtsausbildung im Militärdienst wird aus verschiedenen [PAGE 499] Distanzen und mit Seriefeuer durchgeführt. Gerade deshalb ist der wohlgezielte Einzelschuss, wie er beim ausserdienstlichen Bundesprogramm geübt wird, sinnvoll.
Heute verschiebt rund ein Drittel der Soldaten den WK. Gerade wenn man in einem Jahr keinen WK absolviert, ist es doppelt wichtig, dass die Handhabung des Ordonnanzgewehrs geübt wird, und dies ist eben mit dem ausserdienstlichen Bundesprogramm möglich. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, besteht die Pflicht, das Programm zu wiederholen. Damit soll jeder Soldat mindestens einmal pro Jahr eine Übung mit seinem Ordonnanzgewehr durchführen. Das Ordonnanzgewehr gehört zur persönlichen Ausrüstung. Deshalb ist es wichtig, dass er damit auch richtig umgehen kann.
In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Übergabe eines Ordonnanzgewehrs ein Vertrauensbeweis sei. Es ist ein Ausdruck dafür, dass man ihm, dem Milizsoldaten, die Verantwortung überträgt, ein Ordonnanzgewehr zu besitzen.
Die SiK hat mit 16 zu 8 Stimmen der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben und bittet Sie, dasselbe zu tun.
- RedetextYvan Perrin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Je déclare tout d'abord mes liens d'intérêts: je suis président de la Société neuchâteloise de tir sportif qui constitue l'organe faîtier des sociétés de tir du canton de Neuchâtel.
L'initiative sur laquelle nous nous penchons maintenant vise à supprimer les tirs obligatoires. Comme cela a été dit à l'appui de leur proposition, les auteurs de l'initiative expliquent que cette obligation n'est plus adaptée aux besoins de notre temps, ni à ceux de l'armée, qu'il s'agit d'un anachronisme qu'il y a donc lieu de supprimer. Désormais, selon eux, sans utilité militaire le tir obligatoire ne serait en fait qu'une forme indirecte de subventionnement des sociétés de tir, dont le nombre de membres ne cesserait de baisser, nécessitant ainsi de toute façon une réforme en profondeur.
Cette initiative présente un second aspect découlant logiquement du premier, c'est-à-dire le retour de l'arme d'ordonnance à l'arsenal, les militaires astreints n'en ayant plus besoin puisqu'ils ne sont plus contraints à leurs obligations en matière de tir.
Au niveau financier, les promoteurs du texte estiment qu'un montant de 9,45 millions de francs investi dans le tir obligatoire n'apporte qu'une plus-value bien modeste, voire inutile. A ces frais, il convient d'ajouter les coûts occasionnés aux cantons et communes pour l'organisation des tirs en question.
Pour en revenir au retour de l'arme à l'arsenal, les auteurs de l'initiative relèvent que l'un des arguments phare de la campagne concernant l'initiative "contre la violence des armes" était précisément la nécessité de conserver son arme à domicile en vue des tirs obligatoires. Avec la suppression de ces derniers, il n'y a plus de raison de conserver son arme chez soi. Des exceptions sont néanmoins prévues pour les tireurs sportifs qui en feraient la demande.
La majorité de la commission rejette cette argumentation et rappelle que le peuple a rejeté l'initiative évoquée plus haut avec une participation de 56,5 pour cent des votants et qu'il a montré ainsi son attachement au fait que le militaire conserve son arme chez lui. Nous avons ainsi l'impression que cette initiative parlementaire vise à contourner une décision populaire claire par un autre moyen.
Les tirs obligatoires n'ont rien d'une survivance d'un passé révolu, mais jouent un rôle essentiel dans la formation de nos soldats qui vérifient ainsi chaque année le bon fonctionnement de leur arme, ainsi que leur aptitude à l'utiliser. L'argument selon lequel les tirs obligatoires constitueraient plus volontiers l'occasion de tirer des bouchons, plutôt que des cartouches, ne tient plus de nos jours. Les sociétés organisatrices prennent leur rôle très au sérieux et sont régulièrement contrôlées par les officiers fédéraux de tir quant à l'organisation de ces manifestations. Les coups d'essai sont décomptés avec précision, l'arme est contrôlée à l'entrée et à la sortie du stand tandis que des moniteurs de tir accompagnent les tireurs durant l'exercice et corrigent les éventuelles erreurs de manipulation ou de visée.
Afin de permettre aux opposant au tir obligatoire de se rendre compte du sérieux avec lequel ces exercices sont organisés, une proposition a été formulée afin d'inviter la commission à assister à l'un de ces tirs si contestés. On ne saurait nier que l'organisation des tirs obligatoires constitue une source de revenus bienvenue pour les sociétés de tir, mais celles-ci garantissent une large assise populaire à un sport qui remonte fort loin dans notre histoire puisqu'on trouve déjà ici-même à Berne une société de tir à l'arbalète en 1255, soit avant même la naissance de notre pays. Par leur action, les sociétés de tir en font un sport populaire sur lequel s'appuient nos sportifs d'élite qui se sont souvent distingués au niveau mondial, portant loin la réputation des tireurs helvétiques.
Au terme de la discussion, la commission a pris position et vous propose, par 16 voix contre 8 et 0 abstention, de ne pas donner suite à l'initiative. Au surplus, la commission a accepté, par 18 voix contre 0 et 6 abstentions, la proposition de procéder à la visite d'un exercice fédéral de tir obligatoire afin de se rendre compte de visu de son déroulement. Une telle démarche ne semble pas inutile tant les clichés évoqués tout au long du débat sont éculés et très loin de la réalité d'aujourd'hui.
- RedetextBeat Flach(Grünliberale Partei)Schweiz
Ich vertrete hier die Minderheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. Die Minderheit unterstützt diese Initiative.
Worum geht es in dieser Vorlage nicht? Diese Frage scheint mir hier sehr wichtig zu sein. Es geht nicht darum, den Schiesssport abzuschaffen. Es geht nicht darum, die Schützenvereine abzuschaffen. Ich darf mich hier selber als einen Mann outen, der gerne schiesst. Ich bin mit der Pistole wie mit dem Gewehr nicht einmal ein schlechter Schütze. Als Sport schätze ich das Schiessen sehr. Ich erachte es sogar als eine Sportart, die, wenn sie ausgeübt wird, Geist und Verstand schärft. Ich betrachte es aber nicht als die Pflicht der Armee, diesen Sport zu fördern.
Wir haben uns in der Kommission eingehend mit diesem Thema befasst, haben es diskutiert und sind immer wieder auf die Frage nach dem Sinn oder Nichtsinn dieses [PAGE 498] Schiessens gekommen. 145 000 schiesspflichtige Angehörige der Armee hätten 2012 das Schiessen im Liegen absolvieren sollen. Fast 10 Prozent davon haben es versäumt. Die Gründe liegen nicht nur darin, dass sie es vergessen hätten oder nicht hätten tun wollen. Vielmehr hat sich diese Tätigkeit, einmal im Jahr in den Schützenstand zu gehen, sich hinzulegen und dort auf 300 Meter gezielt zu schiessen, für viele Angehörige der Armee in eine sinnentleerte Tätigkeit verwandelt.
Wenn wir das Schiessen als Sport fördern wollen, dann sollten wir das tatsächlich ernsthaft tun und die Möglichkeiten schaffen, diesen Sport über die Sportförderung zu fördern. Wir haben uns vor vielen Jahren schweren Herzens in der Armee auch von der Kavallerie verabschiedet, weil wir festgestellt haben, dass sie zwar schön und etwas wunderbar Traditionelles ist, dass sie aber in einer modernen Armee nichts mehr zu suchen hat.
Das Schiessen auf 300 Meter hat in einer Armee in der Grösse der schweizerischen Armee mit 100 000 Mann, sage ich einmal, es könnten auch 80 000 Mann sein, nur für gerade etwa 400 davon tatsächlich einen wehrtechnischen Sinn. Für die anderen ist die Manipulation an der Waffe im Gelände viel wichtiger. Vor allen Dingen ist es für die Angehörigen der Armee heute viel wichtiger, ganz andere Tätigkeiten als das Schiessen zu üben.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, dieser Initiative Folge zu geben.
- RedetextRoland Fischer(Grünliberale Partei)Schweiz
Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative will die grünliberale Fraktion die ausserdienstliche Schiesspflicht, das heisst also das obligatorische Schiessen, aufheben. Dazu schlagen wir eine Änderung von Artikel 63 des Militärgesetzes vor; dort ist heute die ausserdienstliche Schiesspflicht geregelt. An dieser Stelle soll ein neuer Artikel eingefügt werden, wonach die Armee verpflichtet wird, die persönlichen Waffen der Armeeangehörigen am Ende eines Dienstes einzusammeln und beim Antreten des nächsten Dienstes wieder auszuhändigen. Die persönliche Waffe kann jedoch auf Antrag an den Kommandanten auch mit nach Hause gegeben werden.
Die parlamentarische Initiative hat also zwei Teile. Im Wesentlichen sprechen aus unserer Sicht drei Gründe für diese Initiative:
1. Der erste und wichtigste Grund ist, dass wir der Überzeugung sind, dass heute das obligatorische Schiessen aus militärischer Sicht keinen Sinn mehr macht. Heute wird der Soldat nach seiner RS zu jährlichen WK einberufen; ein Teil der Soldaten leistet den Dienst als Durchdiener. Mit 30 Jahren sind die meisten Armeeangehörigen nicht mehr dienstpflichtig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr sinnvoll, dass die Soldaten neben den WK auch noch jährlich zum Obligatorischen aufgeboten werden. Die Schiessausbildung kann doch viel effizienter und effektiver zu Beginn eines WK durchgeführt werden.
2. Auch ergibt das Obligatorische von der Art der Ausbildung her keinen Sinn. Der Rekrut lernt in der RS die Handhabung der Waffe im Drill; das ist gut so, da die Handhabung beherrscht werden muss. Das Obligatorische erfolgt jedoch ganz anders. Hat man das obligatorische Schiessprogramm absolviert, ist man nach kurzer Zeit - man gibt ja lediglich schnell 20 Schuss ab - wieder aus dem Schiessstand raus. Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Ausbildungsnutzen des Obligatorischen ist. Das Obligatorische soll die sichere Handhabung der Waffe garantieren. Heute erfüllen aber 10 Prozent der Soldaten die Schiesspflicht nicht.
Auch als ehemaliger Zugführer musste ich immer wieder feststellen, dass beim Einrücken in den WK bei der Handhabung der Waffe jeweils vieles zu wünschen übrigliess. Ich bin deshalb aus persönlicher Erfahrung überzeugt, dass es viel sinnvoller wäre, zu Beginn des WK einen Tag für die Schiessausbildung zu investieren.
3. Der finanzielle Aufwand kommt hinzu. Auch für das Jahr 2013 haben wir im Bundesbudget 9,5 Millionen Franken für das ausserdienstliche Schiesswesen eingestellt. Es ist viel Geld, wenn man bedenkt, dass der Nutzen relativ klein ist. Vor dem Hintergrund der knappen Finanzen der Armee stellt sich deshalb die Frage, ob diese finanziellen Mittel nicht sinnvoller eingesetzt werden können. Ausserdem steht das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket vor der Tür. Würden die Beiträge an das ausserdienstliche Schiesswesen z. B. ab 2015 wegfallen, könnte ein wesentlicher Teil des Sparbeitrages der Armee aufgefangen werden. Hinzu kommt, dass auch in den Kantonen und den Gemeinden oft Kosten für die Durchführung des obligatorischen Schiessens anfallen.
Der zweite Teil der Initiative betrifft die Abgabe der Waffe nach Hause. Eines der Argumente der Gegner der Waffenschutz-Initiative war damals, dass die Waffe nach Hause gegeben werden müsse, damit die Soldaten an das obligatorische Schiessen gehen können. Nun, wenn das Obligatorische wegfällt, gibt es keinen Grund mehr, die Waffe zu Hause aufzubewahren, zumal die Abgabe der Waffe nach Hause immer auch ein gewisses Sicherheitsrisiko beinhaltet. Das müssen wir leider aufgrund von verschiedenen Vorkommnissen in den letzten Jahren feststellen. Die Waffe soll am Ende des WK wie anderes Material und andere Waffen auch im Zeughaus deponiert werden. Ich denke, das ist logistisch kein Problem für die beste Armee der Welt. Wir wollen jedoch die Abgabe nach Hause nicht vollständig verbieten. Auf Antrag an den Kommandanten soll die Waffe nach Hause gegeben werden können. Wir würden somit das heute geltende System einfach umkehren. Vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Armee wäre es sinnvoll, die Mittel auf die wesentlichen Ausbildungselemente zu beschränken. Dazu gehört auch der Mut, Traditionen über Bord zu werfen, falls sie sachlich nicht mehr genügen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- DiscursDiscursSchweiz
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
[VS]
Antrag der Minderheit
(Fischer Roland, Allemann, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Jositsch, van Singer)
Der Initiative Folge geben
[VS]
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
[VS]
Proposition de la minorité
(Fischer Roland, Allemann, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Jositsch, van Singer)
Donner suite à l'initiative
[VS]
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
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