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Legislaturplanungsbericht

(12.427)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz02-05-2012
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
12.427
Cumenzament
02-05-2012
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20120427
Contribuziuns(9)
  • Rudolf JoderUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Thomas AeschiSprecher/inSchweizerische Volkspartei
  • Isabelle MoretUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Fraktion der Schweizerischen VolksparteiUrheber/in
  • BundeskanzleiFederführendes Departement
Cronologia(12)
  • Erledigt
  • Ablehnung in der Schlussabstimmung
    Nationalrat
  • Das Geschäftsreglement wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    Nationalrat
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Beschluss abweichend vom Entwurf
    Nationalrat
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Legislaturplanungsbericht
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 146 ParlG soll so angepasst werden, dass der Legislaturplanungsbericht künftig ein Bericht des Bundesrates zu seinen Legislaturzielen ist und vom Parlament nur noch zur Kenntnis genommen wird. Zudem sollte der Aufbau so angepasst werden, dass Prioritäten und Schwerpunkte klar ersichtlich sind.

  • BegründungTEXT

    Das Mittel der Botschaft über die Legislaturplanung gemäss Artikel 146 ParlG, so wie es heute gehandhabt wird, ist sowohl für die Verwaltung als auch für die Legislative unbefriedigend. Für die Verwaltung ist Artikel 146 unbefriedigend, da das fein austarierte Gefüge der geplanten legislativen Tätigkeiten durch Änderungen durch die Bundesversammlung aus dem Gleichgewicht geraten kann. Für die Legislative ist diese Bestimmung unbefriedigend, da die erwähnten Ziele äusserst unscharf gehalten sind und eine Priorisierung und Schwerpunktsetzung fehlt. Das Parlament benötigt für die Behandlung und Anpassung der Legislaturplanung derzeit viel Zeit, dabei kann es mit anderen parlamentarischen Mitteln bestimmen, welche legislativen Vorhaben vorangetrieben respektive nicht vorangetrieben werden sollen.

    Die Problematik des Stellenwerts der Legislaturplanung kommt im Übrigen auch in der Botschaft des Bundesrates vom 25. Januar 2012 zum Ausdruck. Zwar erwähnt der Bundesrat unter Punkt 1.1 die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Planung der Staatstätigkeit. Gleichzeitig hält er explizit fest, dass Legislaturplanung und Jahresziele das Parlament über die politische Agenda der Regierung informieren. Dies unterstreicht, dass heute der Stellenwert des Instruments Legislaturplanung nicht klar ist und eine entsprechende Klärung angezeigt wäre.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0