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Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer

(12.321)StandesinitiativeErledigt
Schweiz05-11-2012
Profil
Tip
Standesinitiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
12.321
Cumenzament
05-11-2012
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20120321
Contribuziuns(6)
  • Jacques BourgeoisUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NRZuständige Kommission
  • Daniel FässlerUrheber/inDie Mitte
  • Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Cronologia(6)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Folge gegeben
    Nationalrat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Behandelt vom Ständerat
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

    Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0