Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
(12.321)- Tip
- Standesinitiative
- Status
- Erledigt
- Parlament
- Schweiz
- Numer
- 12.321
- Cumenzament
- 05-11-2012
- Funtauna uffiziala
- Profil uffizial
- ID externa
- 20120321
- CHE23-09-2015
- Resultat: 91 Gea · 72 Na · 1 Absten. · 36 Absent
- Jacques BourgeoisFDP.Die Liberalen
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR
- Daniel FässlerDie Mitte
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR
- Ständerat
- Erledigt
- Keine Folge gegebenStänderat
- Folge gegebenNationalrat
- Von beiden Räten behandelt
- Behandelt vom Ständerat
- Titel des GeschäftesAnpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0