Verbot von Privatarmeen in der Schweiz
(11.308)Schweiz31-05-2011
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- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:
Im Interesse der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik und zur Wahrung der Menschenrechte ist - möglichst im Dringlichkeitsverfahren - die Registrierung und Bewilligungspflicht für private Sicherheitsfirmen zu regeln und die Niederlassung von Privatarmeen, welche in Konflikt- und Krisengebieten im Einsatz stehen, in der Schweiz zu verbieten.
- Titel des GeschäftesVerbot von Privatarmeen in der Schweiz
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0