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Einführung einer Charta bei Einbürgerungen

(10.3067)MotionErledigt
Schweiz09-03-2010
Profil
Tip
Motion
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
10.3067
Cumenzament
09-03-2010
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20103067
Votaziuns(1)
Contribuziuns(2)
  • Reto WehrliRelaturChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Fraktion CVP/EVP/glpAutur
Cronologia(6)
  • Ablehnung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Motion an 2. Rat
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Einführung einer Charta bei Einbürgerungen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Im Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes wird für ordentliche Einbürgerungen, erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen als Element einer erfolgreichen Integration unter anderem erwähnt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung respektieren muss (Art. 12 Abs. 1 Bst. b, Art. 20 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Bst. d). Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ist noch nicht abgeschlossen. Die Botschaft des Bundesrates wird in der zweiten Jahreshälfte vorliegen. Mit der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Regelung bestünde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Erklärung zum Beachten der verfassungsmässigen Grundwerte (Charta) auf dem Verordnungsweg.

    Der Vorteil einer solchen Charta bestünde darin, dass sich Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber vor der Einbürgerung ausdrücklich zu den Grundwerten der Verfassung bekennen und somit ihre Loyalität zur Schweiz bezeugen müssten. Bei Verstössen gegen die Charta könnte die Einbürgerung analog dem heutigen Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt werden. Voraussetzung hiefür wäre das Erschleichen der Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen. Davon könnte etwa dann ausgegangen werden, wenn jemand vor der Einbürgerung terroristische Mittel befürwortet oder zum Genozid an bestimmten Personengruppen aufgerufen hat.

    Die Motion verlangt jedoch generell, dass bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss die Einbürgerung nochmals überprüft werden kann. Dies würde jedoch eine erneute Überprüfung der Einbürgerung auch im Falle der Verletzung der Charta nach erfolgter Einbürgerung bedingen. Eine solche Neuüberprüfung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn sie zum Widerruf der Einbürgerung führen kann. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative 08.409 über die Ausbürgerung von kriminellen Eingebürgerten kam jedoch das Parlament zum Schluss, dass eine solche Möglichkeit des Widerrufs zur Verletzung des verfassungsmässigen Grundsatzes der Gleichbehandlung führen würde. Es würden zwei Kategorien von Schweizer Bürgern geschaffen, je nachdem, ob sie das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung oder durch Abstammung (inklusive durch Abstammung von eingebürgerten Personen) erhalten haben.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, im Bürgerrechtsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit einbürgerungswillige Personen vor der Einbürgerung eine Charta unterzeichnen. Damit soll die einbürgerungswillige Person bekunden, dass sie die grundlegenden Werte unserer Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte respektiert. Bei Nichteinhaltung der Charta oder bei einem Verstoss kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden.

  • BegründungTEXT

    Eine Einbürgerung soll nur nach sorgfältiger Prüfung einer erfolgreichen Integration erfolgen. Neben Sprachkenntnisse soll die einzubürgernde Person auch die grundlegenden Werte des Zusammenlebens in der Schweiz respektieren. Die Charta regelt das Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Sie zählt die Grundwerte auf, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0