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Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder

(06.483)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18-12-2006
Profil
Tip
Parlamentarische Initiative
Status
Erledigt
Parlament
Schweiz
Numer
06.483
Cumenzament
18-12-2006
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
20060483
Contribuziuns(2)
  • Luzi StammRelaturSchweizerische Volkspartei
  • Fraktion der Schweizerischen VolksparteiAutur
Cronologia(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ausweisung ausländischer Eltern bei Straftaten ihrer Kinder
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Die Artikel 62 und 63 des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) seien so zu ergänzen, dass die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer auch dann widerrufen werden können, wenn deren minderjährige Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. ist der Widerruf der Bewilligung zwingend anzuordnen, selbst wenn zuvor bereits die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist.

  • BegründungTEXT

    Die Kriminalität bei Jugendlichen ist im Steigen begriffen. Viele Straftaten, die kürzlich Staub aufgewirbelt haben, wurden von ausländischen Jugendlichen begangen.

    Die Behörden sind deshalb zu verpflichten, Ausländern unverzüglich die Aufenthaltsbewilligungen zu entziehen, selbst wenn sie "kleinere" Straftaten begehen (massive Schlägereien, Verursachen von Messerstechereien, Verkauf von Drogen auf der Strasse, Entreissdiebstähle usw.). Auch bei Niederlassungsbewilligungen ist künftig härter durchzugreifen; Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG ist extensiv anzuwenden.

    Unser Land kann nicht tolerieren, dass Ausländer Kinder in die Schweiz mitbringen, die Gewalt in unsere Schulen tragen. Es ist offensichtlich, dass in solchen Fällen die soziale Kontrolle durch die Eltern und Familien nicht oder nur schlecht funktioniert. Mit der Ausweitung des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung auf die Familie wird eine enorme Signalwirkung erzielt: Landauf landab würden sich Zehntausende von Einwanderungsfamilien bewusst, dass sie ausgewiesen werden können, wenn ihre Kinder gewalttätig werden. Die Folge wäre, dass die Eltern energisch Einfluss auf ihre Kinder nehmen würden. Eine drohende Ausweisung würde die Integration fördern und viele Einwanderer zwingen, sich besser um ihre Kinder zu kümmern und deren Verhalten zu kontrollieren. Ein deutlicher Rückgang der Ausländerkriminalität bei Jugendlichen wäre zu erwarten.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0